Partei pocht auf öffentliches Interesse

Zuger Heilmittelinspektor: Jetzt geht’s ans Bundesgericht

Der ehemalige Zuger Heilmittelinspektor Ludek Cap. (Bild: ber)

Nächste Runde im Streit um den ehemaligen Zuger Heilmittelinspektor Ludek Cap. Weil die Partei Parat keine Einsicht in eine Verfügung im Zusammenhang mit dem Abgang Caps erhält, zieht sie vor das Bundesgericht.

Jetzt muss sich das Bundesgericht mit dem Fall des entlassenen Zuger Heilmittelinspektor Ludek Cap beschäftigen. Zur Erinnerung: Ludek Cap wurde freigestellt, nachdem er gegen den Kantonsarzt und den Gesundheitsdirektor Strafanzeige eingereicht hatte (zentralplus berichtete). Die beiden wollten laut Cap eine Kontrolle in einer Arztpraxis verhindern (zentralplus berichtete).

Die Partei Parat und deren Präsident Stefan Thöni, pochen schon seit längerem auf eine Akteneinsicht in dieser Causa (zentralplus berichtete). Wie einer Mitteilung der Partei nun zu entnehmen ist, scheiterte man mit dieser Forderung kürzlich vor dem Zuger Obergericht.

Die Partei will aber weiterhin wissen, weshalb die Zuger Staatsanwaltschaft nicht gegen den Regierungsrat ermitteln will und verlangt deshalb Einsicht in eine – nach eigenen Angaben noch nicht rechtskräftige – Verfügung. Weil das Obergericht keine überzeugende Begründung geliefert habe, weshalb dies nicht von öffentlichem Interesse sein soll, zieht man den Fall nun weiter ans Bundesgericht.

«Das Bundesgericht hat in der Vergangenheit bereits erkannt, dass nicht rechtskräftige Strafurteile sowie bei öffentlichem Interesse auch Nichtanhandnahmeverfügungen der Justizöffentlichkeit unterliegen», begründet Stefan Thöni diesen Schritt.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Hans Peter Roth
    Hans Peter Roth, 10.03.2021, 01:41 Uhr

    Im Kanton Zug stehen nicht altehrwürdige Gebäude unter Heimatschutz, sondern die Regierungsräte. Ich hoffe, dass sich Stefan Thönis Beharrlichkeit auszahlt und Ludek Cap rehabilitiert wird.

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