Bund und Kantone kommen der SGV entgegen

Verzicht auf 6 Millionen: So soll die Schifffahrt in Luzern gerettet werden

Die SGV kann auch weiterhin in See stechen. (Bild: zvg/SGV)

Ein gewaltiges Loch in der Kasse und weiterhin keine Erholung des Tourismus in Sicht: Die Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees steht nach dem ersten Corona-Jahr vor massiven finanziellen Herausforderungen. In der Not bat sie die Kantone um Hilfe. Nun ist klar, wie die SGV gerettet werden soll.

Schweizweit traf die Coronakrise die Schiffsfahrt mit voller Breitseite. Die Touristen blieben und bleiben weg und die Einheimischen zieht es eher ins Grüne als auf den See. Das Resultat dieser Dynamik kriegte auch die Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees (SGV) mit voller Härte zu spüren.

Konkret rechnet man für 2020 mit einem Ertragseinbruch von gegen 18 Millionen Franken und einem Verlust von rund 8 Millionen Franken. Mit anderen Worten: Finanziell steht die SGV am Anschlag. Deshalb bat man die Kantone rund um den See um Nothilfe (zentralplus berichtete).

Bund und Kantone verzichten auf 6 Millionen Franken

Bereits vor rund drei Wochen liess Luzerns Regierungsratspräsident Reto Wyss durchblicken, dass eine Lösung für die SGV gefunden worden sei. Wie diese Lösung aussieht, wurde jedoch bislang noch nicht kommuniziert (zentralplus berichtete). Aus Unterlagen der Kantone Luzern und Schwyz wird nun aber ersichtlich, wie der SGV konkret geholfen werden soll. Im Zentrum steht ein altes Darlehen über rund 12 Millionen Franken.

Das zinslose, bedingt rückzahlbare Darlehen wurde der SGV 1989 vom Bund und den fünf Anrainerkantonen Luzern, Obwalden, Nidwalden, Uri und Schwyz ausgerichtet. Mit dem Darlehen wurde das Flottenerneuerungsprogramm vorangetrieben und verschiedene Landestellen saniert.

Nun wollen Bund und Kantone auf die Hälfte davon – insgesamt 6 Millionen Franken – verzichten. Hierfür soll eine entsprechende Sanierungsvereinbarung abgeschlossen werden.

Auf so viel verzichten Bund und die Kantone:

Gemäss Aussagen der SGV gegenüber den Kantonen könne durch diesen Verzicht das Fremdkapital entsprechend verringert werden. Dies wiederum genüge, um eine Überschuldung zu verhindern. Dem Lösungsansatz kommt entgegen, dass beim Bund und den Kantonen die vor rund 30 Jahren gewährten Darlehen inzwischen ganz oder teilweise abgeschrieben sind.

SGV Holding wird in die Pflicht genommen

Das Entgegenkommen von Bund und Kantonen ist ein Teil der Sanierungsvereinbarung. Auf der anderen Seite wird die SGV Holding AG in die Pflicht genommen. Die Holding ist die Alleinaktionärin der SGV. Die Holding, beziehungsweise deren Aktionäre, werden sich demnach an der Sanierung der SGV beteiligen müssen.

Zum einen soll sich die Holding am erwarteten Jahresverlust 2020 (rund 8 Millionen Franken) sowie dem budgetierten Verlust für das Jahr 2021 beteiligen. Für das aktuelle Jahr geht man bei der SGV demnach von einem Verlust von rund 2 Millionen Franken aus. Zusätzlich soll ein Investitionsdarlehen im Umfang von weiteren 2 Millionen Franken teilerlassen werden.

Bei der Tavolago wird die Sparschraube angesetzt

Was sich bereits abzeichnete, wird nun bestätigt: Die Sparschraube wird beim Tochterunternehmen, der Tavolago AG, angesetzt. Diese ist einerseits für das Schiffscatering zuständig. Zur Tavolago gehören aber auch mehrere bekannte Luzerner Restaurants, wie das Wirtshaus Taube, das Hotel und Restaurant Stern oder das Seebistro Luz.

Bereits im August 2020 kündigte die Tavolago AG mehreren Dutzend Mitarbeitenden – betroffen waren insbesondere jene, die auf Stundenlohnbasis arbeiteten (zentralplus berichtete). Die SGV Holding AG muss nun Massnahmen zur Sanierung der Tavolago AG im Umfang von rund 6 Millionen Franken umsetzen.

SGV verzichtet dafür auf weitere Nothilfe

Abschliessend bedingt der Lösungsansatz, auf den sich Bund, Kantone und die SGV nun offensichtlich geeinigt zu haben, dass die SGV Holding AG und ihre Tochterunternehmen auf weitere Finanzhilfe aus öffentlicher Hand verzichten. Weiter werden die Aktionäre der SGV Holding AG in den nächsten Jahren auf eine Ausschüttung der Dividende verzichten.

Der Teilverzicht durch Bund und Kantone erfolge «im Sinne einer den derzeitigen Umständen geschuldeten spezifischen Lösung für die SGV», wie die Schwyzer Regierung festhält. Dieser habe demnach keine präjudizierende Wirkung auf weitere bedingt rückzahlbare Darlehen.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Semir T.
    Semir T., 16.02.2021, 21:24 Uhr

    Die SGV sollte erst mal aufdecken, was die Geschäftsleitung und Kader für Löhne und sonstige Goodies geniessen. Es ist ein absoluter Skandal, dass solche Firmen von Bund und Kanton finanziert werden.

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    • Profilfoto von Amrhein Bruno
      Amrhein Bruno, 17.02.2021, 13:26 Uhr

      Die Löhne der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates wie auch der ganze Personalaufwand der SGV werden jährlich im Geschäftsbericht transparent ausgewiesen. Sie können die Zahlen dort nachlesen. Die Löhne halten sich übrigens ganz im Rahmen vergleichbarer Firmen, sind anständig und gerechtfertigt.
      Ich finde es überhaupt nicht skandalös, dass der Bund und die Kantone seinerzeit diese Darlehen ausgerichtet haben. Jeder Landwirt bekommt Beiträge oder Darlehen an neue Ställe und Maschinen, der öffentliche Verkehr (Bus, Bahn) braucht ebenso finanzielle Unterstützung. Die Strassen, Brücken und Tunnels werden auch zu einem grossen Teil mit Steuergelder finanziert etc.
      Die SGV bekommt übrigens für den Betrieb ihrer Flotte keine Subventionen. Ihre Aussage stimmt so nicht. Die SGV erwirtschaftet Ihren Umsatz ohne öffentliches Geld. Aktuell geht es um alte Investitionsdarlehen, welche man aus der Bilanz nimmt. Bund und Kantone müssen keinen Franken in die Hand nehmen. Bruno Amrhein, Kriens

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  • Profilfoto von Andreas Peter
    Andreas Peter, 16.02.2021, 19:31 Uhr

    Schiffsfahrt?
    «Unter Schifffahrt (seit der Rechtschreibreform von 2004 auch Schiff-Fahrt[1]; bis zur Rechtschreibreform 1996 und z. B. bei traditionellen Firmennamen weiterhin: Schiffahrt) versteht man die Benutzung von Wasserfahrzeugen auf Binnengewässern und Meeren zu unterschiedlichen Zwecken, vor allem zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen und Gütern. Der Begriff „Schifffahrt“ ist nicht mit Schiffsfahrt, also einer Fahrt mit einem Schiff, zu verwechseln. »
    Wikipedia

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