Bis zu 570 Franken werden fällig

Staatsanwaltschaft Luzern verurteilt vier Maskenverweigerer

Die Polizei hat am Bahnhof Luzern mehrere Maskenverweigerer kontrolliert (Bild: Archivbild Christine Weber)

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen, gilt an Bushaltestellen und im öffentlichen Verkehr eine Maskenpflicht. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine saftige Busse, wie Fälle aus Luzern zeigen. Über 1'000 Hygienemasken könnte man von dem Geld kaufen, das dann fällig wird.

Wer sind eigentlich diese Typen, die sich trotz behördlicher Anordnung hartnäckig weigern, eine Schutzmaske zu tragen? Einen kleinen Einblick geben vier Strafbefehle der Staatsanwaltschaft Luzern, die in den letzten Wochen rechtskräftig geworden sind.

Die Luzerner Polizei macht nicht gezielt Jagd auf Maskenverweigerer. Auf ihren Patrouillen rund um den Bahnhof Luzern, trifft sie aber immer wieder auf solche. So zum Beispiel am 27. Oktober an der Buskante W, wo der Tellbus nach Uri hält. Ein 58-jähriger Schweizer stand da inmitten einer Personengruppe von zehn Menschen – und lehnte es rundheraus ab, eine Schutzmaske anzuziehen.

Zwei Wochen später erwischte die Polizei einen 56-jährigen Spanier ohne Maske an der Buskante B am Bahnhof Luzern, eine Woche später war es ein 44-jähriger Schweizer an der Buskante C. Alle drei handelten aus Sicht der Staatsanwaltschaft vorsätzlich – es war demnach nicht so, dass sie einfach nur vergessen hatten, die Maske anzuziehen.

Wer die Maske nicht über die Nase zieht, wird ebenfalls bestraft

Entsprechend kräftig werden die drei zur Kasse gebeten. Zusätzlich zu den Bussen von 250 Franken müssen sie Verfahrenskosten von 320 Franken bezahlen. Die Zwischenfälle kosten die drei demnach je 570 Franken. Dafür könnte man weit über 1'000 Hygienemasken kaufen.

In einem vierten Strafbefehl wird ein 52-jähriger Schweizer wegen eines Verstosses gegen das Epidemiengesetz verurteilt. Er hatte Mitte November im Interregio von Sarnen nach Luzern zwar eine Maske dabei – nur zog er sie vorsätzlich nicht über Mund und Nase. Auch das kostet 250 Franken Busse. Allerdings liegen die Verfahrenskosten etwas tiefer – bei 200 Franken.

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35 Kommentare
  • Profilfoto von rina
    rina, 18.03.2021, 21:29 Uhr

    was mich am artikel interessieren würde, ob es den rechtens ist, der Strafbefehl, einige Sagen sie hätten es vor gericht gezogen und recht bekommen und mussten nicht zahlen, da es eine Verordnung ist und kein Gesetzt. werde jetzt aus dem Artikel nicht schlau. Erfahurungen diesbezüglich wäre hilfreich

    und by the way, bin froh das hier doch etliche kommentierer die gleiche meinung haben und auch finden das es zu weit geht, ich habe nämlich die schnauze voll von dem ganzen corona theater

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    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 19.03.2021, 10:36 Uhr

      Vielen Dank für das Interesse. Die Frage ist nicht ganz leicht zu beantworten. Ich versuche es trotzdem. Seit dem 1. Februar kann die Polizei direkt Ordnungbussen verteilen, wenn sie Verstösse gegen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie feststellt. Sie zwischen 50 und 200 Franken. Grundlage dafür ist das Covid-19-Gesetz.

      Auch im Frühling 2020 konnte die Polizei direkt Bussen verteilen. Weil damals die «ausserordentliche Lage» galt, hatte die Polizei da temporär das Recht, normale Ordnungsbussen vor Ort gegen Massnahmen-Verstosser auszusprechen.

      Was aber galt in der Zeit dazwischen? Da konnte die Polizei nicht selber und direkt Ordnungsbussen aussprechen, wenn gegen die Corona-Massnahmen verstossen wurde. Das heisst: sie leitete dann ein ordentliches Strafverfahren ein. Dieses führte die Staatsanwaltschaft, welche einen Strafbefehl wegen eines Verstosses gegen die Covid-Verordnung erlassen konnte. Wird dagegen nicht innerhalb von zehn Tagen Einspruch erhoben, wird dieser rechtskräftig und die Beschuldigten müssen die Strafe bezahlen.

      Wenn der Strafbefehl angefochten wird, befasst sich als nächstes das Bezirksgericht mit dem Fall und überprüft, ob sich die Sache tatsächlich so zugetragen hat, wie die Staatsanwaltschaft dies festgestellt hat. Wenn das Gericht zum Schluss kommt, dass die Person nicht gegen die Covid-Verordnung verstossen hat, wird sie freigesprochen. Falls nicht, wird die Verurteilung bestätigt und es fallen zusätzlich zur Busse Verfahrenskosten an, die gut und gerne über tausend Franken ausmachen.

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    • Profilfoto von John
      John, 28.03.2021, 23:09 Uhr

      @Lena Berger: Kennen Sie Fälle, wie Sie sie im letzten Abschnitt beschreiben? Gibt es Urteile, in denen jemand wegen Verstosses gegen die Covid-Verordnung verurteilt wurde?

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      • Profilfoto von Lena Berger
        Lena Berger, 29.03.2021, 09:39 Uhr

        Ich selber war an dieser Verhandlung, nach welcher die Beschuldigte freigesprochen wurde (Link). Zudem haben wir über den Fall eines Mannes berichtet, der die Abstandsregeln nicht eingehalten hatte und deshalb vom Bezirksgericht verurteilt wurde (Link).

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  • Profilfoto von Jonas B.
    Jonas B., 10.02.2021, 09:22 Uhr

    Wer Angst vor dem 0815-Grippe-Corona-Virus hat, soll zu Hause bei der Mutter bleiben und die Decke über den Kopf ziehen! Dafür sollen sie andere, arbeitende, das Leben liebende und selbstverantwortliche Menschen, welche nicht wegen einer Corona-Grippe ins Spital, geschweige denn auf die Intensivstation gehen, frei leben und atmen lassen! Und lasst die Angehörigen Covid/Grippe-Kranke pflegen, ohne diese anschliessend in Quarantäne zu schicken oder dass sie diesen nichtssagenden PCR-Test machen müssen!

    Bis 2019 starben viele über 80jährige an einer Grippe. Grippe/Covid war der Gnadenstoss für viele Langzeitkranke und verschonte zurzeit relativ gesunde Senioren vor Leiden, welche erst durch noch kommende Krankheiten wie Krebs, Schlaganfall, Diabetes (Beinamputationen!), Demenz u.v.m. entstanden wären. Niemand störte sich am Tod durch Grippe/Covid.

    Es sterben fast nur Leute an Covid/Grippe, welche sowieso am Lebensende waren. Ein mittelgesunder Organismus erträgt eine Grippe/Covid problemlos. Dass es bei der heutigen Lebensweise (Zuckerüberkonsum, oberflächliche Atmung (Masken!!), Fertigfrass, Bildschirmsucht, keine Bewegung, Dauermedikation usw.) auch immer mehr Jüngere mit einer zerbrechlichen Gesundheit gibt, sollte niemanden verwundern. Oft bleiben schwere Vorerkankungen wie Diabetes, Herzkranzverengung, Krebs, lange Zeit unentdeckt. Wenn so jemand Covid/Grippe bekommt, kann’s dann halt rasch zu Ende sein.

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    • Profilfoto von Redaktion zentralplus
      Redaktion zentralplus, 10.02.2021, 09:40 Uhr

      Beim Coronavirus (Sars-CoV-2) und der «echten» Grippe (Influenza) handelt es sich um unterschiedliche Virenarten. Daher ist der Begriff Corona-Grippe falsch.

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    • Profilfoto von Jonas B.
      Jonas B., 10.02.2021, 10:17 Uhr

      Liebe Redaktion, Danke und Respekt für das Veröffentlichen meines kritischen Kommentars!
      Betreffend Ihrer Reaktion: So wie es aussieht, sind bei einer Grippe- oder grippeähnlichenErkrankung meistens mehr als ein Virus beteiligt, so seit Menschengedenken oft auch Coronaviren. Ob es sich bei den jetzigen «Corona»-Erkrankungen tatsächlich um reine Coronakranke handelt, ist meines Erachtens alles andere als sicher. Ein positives PCR-Testergebnis sagt darüber leider kaum etwas aus. Der in den Qualitätsmedien diffamierte Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, sowie Dr. Wolfgang Wodarg, u.a. Facharzt für Innere Medizin, Pneumologie, sowie Epidemiologie, erklärte dies verschiedentlich. Das Benutzen des PCR-Tests für diagnostische Zwecke wird von Hunderten von teilweise namhaften Wissenschaftlern und Ärzten scharf kritisiert, sein Entwickler, Kerry Mullis, warnte eindeutig davor.
      Deshalb spreche ich persönlich bewusst von Covid/Grippe oder Covid-Grippe.

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    • Profilfoto von Gerda Meier
      Gerda Meier, 18.02.2021, 20:32 Uhr

      ….Dass es bei der heutigen Lebensweise (Zuckerüberkonsum, oberflächliche Atmung (Masken!!), Fertigfrass, Bildschirmsucht, keine Bewegung, Dauermedikation usw.) auch immer mehr Jüngere mit einer zerbrechlichen Gesundheit gibt, sollte niemanden verwundern. Oft bleiben schwere Vorerkankungen wie Diabetes, Herzkranzverengung, Krebs, lange Zeit unentdeckt. Wenn so jemand Covid/Grippe bekommt, kann’s dann halt rasch zu Ende sein…..

      Lieber Jonas B. Sie erklären ja gerade selber, dass das mit den arbeitenden, das Leben liebenden und selbstverantwortlichen Menschen nicht funktioniert….es wäre ja toll es würde funktionieren….

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    • Profilfoto von Jonas B.
      Jonas B., 27.02.2021, 21:35 Uhr

      Liebe Gerda Meier, an wen denkst du, wenn du schreibst, «dass das mit den arbeitenden … Menschen nicht funktioniert.»? Willst du sagen, dass alle Menschen eine Bevormundung benötigen? Diejeneigen, die das wollen, sollen sich bevormunden lassen ! Aber lasst diejenigen frei, welche das nicht wollen ! Gegen die Hälfte der Schweizer lebt nach wie vor einigermassen gesund, vielleicht gerade diejenigen, welche sich gegen die totalitäre Bevormundung durch einen Kahlrasierten in Bern wehren. Und wer, wie ich, mit Covid, Grippe, Erkältung niemals in ein Spital bzw. eine Intensivstation gehen würde, MUSS sich frei bewegen und frei arbeiten können, egal ob er den lächerlichen, nachweislich kaum was nützenden Gesichtslappen trägt oder nicht.
      Selbstverständlich ist ein Krankenkassen-Obligatorium völlig daneben. Wer freiwillig Home-Office macht, alle sozialen Kontakte auf Bildschirme verlegt, sich nach der Ernährungspyramide mit wenig Fetten und wenig Fleisch, dafür vielen Kohlenhydraten ernährt, nichts in Frage stellt sowie nie selber denkt und somit kein starkes Immunsystem unterhält, kann sich gerne einer Krankenkasse anschliessen – aber vergewaltigt niemanden, da mitzumachen! Woher kommen die 70 Mio. welche Daniel Vasella 2013 erhalten sollte, und schlussendlich vielleicht auch erhielt? Richtig, vom braven Krankenkassenprämien-Zahler…

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    • Profilfoto von lucifer
      lucifer, 03.03.2021, 15:38 Uhr

      Jonas B. Ihr Kommentar verursacht bei mir Krämpfe. Ich denke Sie haben eine verzerrte Sicht der Realität.

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  • Profilfoto von Herbi
    Herbi, 09.02.2021, 02:33 Uhr

    Seit wann kann eine Staatsanwaltschaft anklagen und verurteilen?
    Dazu ist ein Staatsanwalt nicht befugt!
    Hat man im Kanton Luzern vergessen um was es sich bei den Corona Massnahmen handelt?
    Es gibt bei einer Verordnung KEINE Gesetzesbasis und noch was, ein Staatsanwalt ist KEIN Richter!

    Über solche Dinge können nur Gerichte und Richter urteilen!
    So gesehen herrscht wohl im Kanton Luzern wohl nur noch die pure Willkür, die Verbrecher haben wohl das Gefühl sie könnten machen was sie wollen, dem ist aber nicht so! Diesen Narren werden die Riegel gestossen und dann werden sie ganz einfach auf der Strasse stehen!

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  • Profilfoto von chris
    chris, 09.02.2021, 00:00 Uhr

    zom Glöck han ech es Arztzügniss, so muess ech mech nie la schigganiere

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    • Profilfoto von lucifer
      lucifer, 03.03.2021, 15:36 Uhr

      Glauben Sie an Echsenmenschen?

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  • Profilfoto von Hans
    Hans, 08.02.2021, 17:22 Uhr

    Ach die dummen Sprüche von oben. Ich wünsche niemandem etwas Schlechtes, aber wie kann man nur so blöd sein und alle Coronavorschriften aus dem Wind zu schlagen. All diese Leute sollten einmal mit einer Person sprechen, die Corona durchgemacht hat und nun mit grossen gesundheitlichen Problemen kämpfen.

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    • Profilfoto von Andreas Peter
      Andreas Peter, 08.02.2021, 18:03 Uhr

      Immer dieses gleiche Einzelfall- und Einzelbetrachtungs- Argument.
      Politik hat doch nichts damit zu tun, ob ICH jemanden kenne, der irgend etwas hat.
      Politik soll sich um eine Gesamtbetrachtung kümmern und um das, was für die Mehrheit am Besten ist.
      Diese Nummer können Sie IMMER bringen, deshalb ist sie so langweilig..
      ICH kenne jemanden der bei einem Verkehrsunfall verletzt wurde: Verkehr verbieten.
      ICH kenne jemanden, der Adipös ist: Essen verbieten.
      ICH kenne jemanden der vom Skifahren Querschnittgelähmt ist: Skifahren verbieten.
      ICH kenne jemanden, der sich von einer Influenza nicht mehr erholt hat: Alle einsperren.
      Verstehen Sie?

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    • Profilfoto von Peter Schmid
      Peter Schmid, 08.02.2021, 18:23 Uhr

      Habe ich nur kenne ich niemand der wirklich erkrankt ist ohne schon Krank gewesen zu sein. Ich habe Leute gekannt die im Dez 19 an einer Lungenentzündung gestorben sind. Nur weil Sie gerne dabei mitmachen, was Ihr gutes Recht ist, sollten Sie andere Leute nicht auch dazu zwingen wollen.

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    • Profilfoto von rina
      rina, 18.03.2021, 21:24 Uhr

      ja ich kenne genug die corona hatten und praktisch alle sagen ist nichts, genau wie grippe oder nicht mal das, und dann weiss ich von zwei verschwägerten Verwandten die daran gestorben sind, beide diabetiker und einer noch lungenkrebs, die frage wann wäre er ohne corona gestorben, wohl demnächst, vielleicht kennst du jetzt gerade mal einer der langzeitfolgen daran hat, ich kenne auch leute die langzeitfolgen an irgendwas haben, ich kenne aber auch ein gesunder jugendlicher der einfach durchgedreht ist wegen den corona einschränkungen und keinen sinn mehr im leben gesehen hat und sich leider umgebracht hat, . was tun mir diese Eltern leid, und gemäss statistik kein Einezlfall. ich habe weniger mitleid wenn ein 92 jähriger altersgeschwächte person an corona stirb

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  • Profilfoto von Groucho
    Groucho, 08.02.2021, 15:42 Uhr

    Der ach so wichtige schweizerische Individualismus – die eidgenössische Hosentaschenrenitenz – treibt schon seltsame Blüten…
    Zieht einfach eure Masken an, und wenn’s dann vorbei ist – war’s das und fertig.
    Ich mache es ohne Gejammer – und dies nicht aus Staatsgehorsam, sondern in erster Linie aus dem Grund, das stark belastete Personal der Spitäler und Heime damit möglicherweise etwas zu entlasten.
    Ist das nicht Grund genug ?

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    • Profilfoto von CScherrer
      CScherrer, 09.02.2021, 10:15 Uhr

      Die eidgenössische Hosentaschenrenitenz! Weltklasse! Wünschte, dass der mir eingefallen wäre.

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  • Profilfoto von Hans Peter Roth
    Hans Peter Roth, 08.02.2021, 15:33 Uhr

    Die immer wieder zu lesende Information, dass die WHO den Nutzen von Gesichtsmasken bezweifle, ist schlichtweg falsch. Ich wünsche mir, dass bei solchen Behauptungen immer auch die Quellen angegeben werden, sodass jeder Leser und jede Leserin den Wahrheitsgehalt der Information überprüfen kann. Richtig ist, dass die WHO zu Cov-19 und Masken schreibt: «Mache das Tragen einer Gesichtsmaske zum normalen Bestandteil Deiner Begegnung mit andern Menschen. Der zweckdienliche Gebrauch, die Lagerung, die Reinigung und Entsorgung von Masken sind entscheidend für die grösstmögliche Wirksamkeit der Masken.» Die deutsche Übersetzung stammt von mir und der englische Originaltext findet sich hier: https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/advice-for-public/when-and-how-to-use-masks

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    • Profilfoto von Paul Bründler
      Paul Bründler, 08.02.2021, 17:19 Uhr

      Die Quelle ist z.B. der WDR.

      Was hat die WHO-Studie zu Masken ergeben?
      «Masken sind also nur als Ergänzung zum Abstandhalten sinnvoll – und natürlich dann, wenn es schwierig ist, Abstand zu halten; wie etwa in der Bahn oder bei der Pflege im Seniorenheim. Denn im Zweifel halten Masken einen Teil der Viren ab und verhindern möglicherweise einen schwereren Krankheitsverlauf. Man kann den Wissenschaftlern der WHO-Studie daher nur zustimmen, wenn sie fordern, die Schutzwirkung von Masken nun endlich in einer wissenschaftlichen Studie zu untersuchen: „Es sind auf allen Ebenen Maßnahmen erforderlich, um die mangelnde Qualität der Beweise zu verbessern.“

      https://www.quarks.de/gesundheit/was-man-ueber-schutzmasken-in-zeiten-von-corona-wissen-muss/

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  • Profilfoto von Margarita
    Margarita, 08.02.2021, 14:52 Uhr

    Will jemand die Verantwortung übernehmen bei einem Versuch die Masken anzuschaffen? Wenn dem so wäre, könnten nämlich diejenigen, die Masken tragen, Geld sparen und der Alltag wäre einfacher. Also, wer übernimmt die volle Verantwortung, dass wir keine Masken mehr tragen sollen?

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  • Profilfoto von Peter Schmid
    Peter Schmid, 08.02.2021, 14:21 Uhr

    Auf Grund von welchem Gesetz ??? Die Covid Verordnung ??? Da es kein Gesetz gibt und eine Verordnung nur abgestützt auf ein Gesetz erlassen werden kann und die Verordbung ein Gesetz nicht verschäefen darf, sind diese Urteile meiner Meinung nach illegal. Ich werde auf jedenfall nie eine Busse bezahlen.

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    • Profilfoto von Christian Hug
      Christian Hug, 08.02.2021, 14:44 Uhr

      Die Bussen basieren auf einer Verordnung des Bundesrates, das Parlament schuf im Dezember die Rechtsgrundlage dafür im Rahmen des Covid-19-Gesetzes.

      Ab dem 1. Februar 2021 werden Widerhandlungen gegen Massnahmen zur Bekämpfung der Epidemie explizit als Straftatbestände aufgeführt und können teilweise mit Ordnungsbussen bestraft werden. Die Höhe der Busse beträgt je nach Delikt zwischen 50 und 200 Franken. Mit einer Ordnungsbusse gebüsst werden kann etwa, wer im öffentlichen Verkehr sowie in den Bahnhöfen und an den Haltestellen oder in und vor öffentlich zugänglichen Einrichtungen keine Maske trägt. Ordnungsbussen sind zudem möglich für Teilnahme an unzulässigen Veranstaltungen oder die Durchführung einer verbotenen privaten Veranstaltung.

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    • Profilfoto von Peter Schmid
      Peter Schmid, 08.02.2021, 18:10 Uhr

      Dann bitte den Gesetzesartikel wo eine explizide Maskenpflicht vorgeschrieben wird.
      Da Sie gerne den Bundesrat zitieren erwähnen Sie bitte auch das genau dieser Bundesrat gesagt hat, jemand zwingen das Gesicht zu bedecken ist Nötigung. Was auch unter Strafe steht.

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    • Profilfoto von CScherrer
      CScherrer, 09.02.2021, 10:13 Uhr

      Falsches Halbwissen.

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  • Profilfoto von mebinger
    mebinger, 08.02.2021, 12:27 Uhr

    Wir sind zur Bananenrepublik degeneriert

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    • Profilfoto von CScherrer
      CScherrer, 09.02.2021, 10:12 Uhr

      Zur Aufklärung: Von einer Bananenrepublik spricht man, wenn in einem Staat Korruption und Bestechlichkeit vorherrschen. Bitte bringen Sie aktuelle und nachvollziehbare Beispiele dafür. Welche Staatsangestellten sind bestechlich oder haben Geld angenommen. Weiter funktioniert das Rechtssystem in solchen Staaten nicht und die wirtschaftlichen aber auch die politisch-moralischen Verhältnisse sind von Ineffizienz und Instabilität geprägt. Wichtiges Merkmal einer Bananenrepublik ist die staatliche Willkür.
      Sie offenbaren, dass sie definitiv keine Ahnung haben.

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  • Profilfoto von Anonym
    Anonym, 08.02.2021, 11:46 Uhr

    Strafbefehle haben in einem Rechtsstaat nichts zu suchen.

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  • Profilfoto von Müller
    Müller, 08.02.2021, 10:48 Uhr

    ist das Notwendig oder Schulbube Blödsinn, als hätte die Polizei nichts Gescheiteres zu tun, Erwachsen wollen sie sein benehmen sich wie klein Kinder, als ich im Bus war kamen Schüler um die 12 -14 Alle Trugen ohne Gemotze eine Maske ausser Ein Betrunkener der an der Bierdose Rumnugelte, auch hier über den Mittag Obdachlose, teils Betrunkene ohne Maske Leute die Essen Trinken , Reden wer Trägt da schon eine Maske, das Problem liegt doch an Bundes Bern, die mit verlängertem Lockdown die kleinen zum Konkurs bringen in die Knie zwingen und Leute die immer Ausrasten, oder am Samstag ein Mann über Mittag am Sonnenplatz Steine auf Autos warf,

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  • Profilfoto von Roli Greter
    Roli Greter, 08.02.2021, 08:28 Uhr

    Wer sind eigentlich diese Typen, die sich trotz sinkender Fallzahlen (seit 10 Wochen) daran stören wenn man draussen keine Maske trägt und weniger al 5 Minuten neben anderen Menschen steht?

    Wer ist eigentlich noch fähig selbständig zu denken und entsprechend zu handeln?

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    • Profilfoto von Martin von Rotz
      Martin von Rotz, 08.02.2021, 09:44 Uhr

      Wer sind eigentlich diese Typen die trotz nachgewiesener Gefährlichkeit des Virus sich nicht an die Regeln halten und damit sich und Andere mutwillig gefährden und damit nebst Leid der Gemeinschaft auch Kosten auferlegen. Und scheinbar sind diese Teile der Bevölkerung eben nicht in der Lage entsprechend zu denken und zu handeln.

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    • Profilfoto von Paul Bründler
      Paul Bründler, 08.02.2021, 12:29 Uhr

      @Martin von Rotz: Hier geht es um Bussen, Polizei und Staatsanwaltschaft. Das hier ist ein rechtliches Problem und damit soweit in Ordnung, auch wenn man das nicht gutheisst.
      Wie Sie jedoch darauf kommen zu behaupten, jemand der 5 Minuten im Freien keine Maske trägt, würde «Andere mutwillig gefährden und damit nebst Leid der Gemeinschaft auch Kosten auferlegen» verstehe ich nicht.
      Die Wirksamkeit von Hygienemasken im Alltag gegen Corona ist nach wie vor nicht abschliessend wissenschaftlich belegt (siehe WHO)
      Im Freien lässt sich meines Wissen überhaupt keine positive Wirkung nachweisen. Wieso behaupten Sie dann so etwas?

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  • Profilfoto von AbrAHAm
    AbrAHAm, 08.02.2021, 07:46 Uhr

    Gut möglich, dass ein Gericht diese Strafbefehle bei Weiterzug kassieren würde!

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    • Profilfoto von anonym
      anonym, 08.02.2021, 12:52 Uhr

      Aber mit einem immensen Kostenrisiko verbunden. Strafbefehle sind ein Mittel der finanziellen Erpressung der Staatsanwaltschaft.

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