Regierung hat entschieden

Luzerner Skigebiete dürfen ab Montag täglich öffnen

Impfstoff gegen das Coronavirus ist in allen Kantonen Mangelware. (Bild: hch)

Die Luzerner Skigebiete durften bisher nur unter strengen Auflagen offen haben. Neu darf auch unter der Woche Ski gefahren werden. Die Restaurants bleiben jedoch zu.

Aufatmen bei den Luzerner Skigebieten: Die Regierung lockert die Auflagen für den Betrieb der Wintersportgebiete. Seit dem 8. Januar durften sie nur von Donnerstag bis Sonntag öffnen (zentralplus berichtete). Das wird nun geändert. Ab Montag dürfen sie bis am 28. Februar jeden Tag geöffnet sein. Zudem dürfen alle Pisten und Freeride-Bereich öffnen. Das teilt die Luzerner Regierung mit.

Schlittelwege bleiben zu, Gondel-Fenster müssen offen sein

Gleichzeitig bleiben jedoch die Schlittelwege geschlossen. Dies wegen des Verletzungsrisikos, schreibt das Gesundheits- und Sozialdepartement. Auch die Kapazitätsbeschränkung von 66 Prozent der Gäste an Spitzentagen bleibt bestehen. Ausserdem müssen die Fenster in Gondeln und die Windschutzklappen auf Sesselliften nach Möglichkeit immer offen sein.

Die Restaurants müssen zudem weiterhin geschlossen bleiben. Eine Konsumation in Gastrobetrieben ist folglich nicht möglich. Dafür gibt es Take-away-Angebote. Auf Terrassen dürfen aber keine Sitzplätze zur Verfügung gestellt werden. Das Alkoholverbot wird ebenfalls aufrechterhalten.

Bewilligung kann jederzeit entzogen werden

«Die epidemiologische Lage ist momentan relativ stabil», wird Gesundheitsdirektor Guido Graf in der Mitteilung zitiert. «Fallzahlen, Reproduktionswert und Positivitätsrate sind gesunken. Zudem wurden die Schutzkonzepte von den Betreibern der Wintersportgebiete bisher gut eingehalten und die Zusammenarbeit mit der Ski- und Snowboardschule Sörenberg war vorbildlich. Daher ist es verantwortbar, die Auflagen für den Betrieb der Wintersportgebiete zu lockern.» Trotzdem seien sie so streng wie nötig und so massvoll wie möglich gehalten worden. Damit soll das wirtschaftliche Leben ermöglicht, die Risiken gleichzeitig aber beschränkt werden. Graf appelliert an die Wintersportler, sich stets an die Schutzmassnahmen zu halten, auch bei der Anreise.

Die Gesundheitsdirektion betont, dass ein Entzug der Bewilligung je nach Entwicklung der epidemiologischen Situation jederzeit möglich bleibe. Wie es nach dem 28. Februar weitergeht, entscheidet der Regierungsrat Ende Februar.

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