Viraler Tanzvideo-Hit mit Makel

«Jerusalema»: Mit den Urheberrechten nimmt es die Zuger Polizei nicht so genau

Beim Tanzen macht die Zuger Polizei im Video eine gute Figur – rechtlich eine eher schlechte. (Bild: Screenshot)

Millionenfach ist das Tanzvideo der Zuger Polizei bereits angeklickt worden – und viele Leute erfreuen sich am Ballett in Uniform und Kampfmontur. Nur: Für die Veröffentlichung braucht es eine Lizenz – die nicht vorgängig eingeholt wurde.

Ein Video zu produzieren und auf einer Social-Media-Plattform publizieren ist heute ein Kinderspiel und für wenig Geld zu realisieren. Auch die Zuger Polizei nützt das für ihr Jerusalema-Video zur Imagepflege (zentralplus berichtete).

Dass dabei das Urheberrecht beachtet werden muss, geht in der Euphorie schnell vergessen. Bei einem jugendlichen Tik-Toker kann vielleicht verständnisvoll ein Auge zugedrückt werden. Bei einer Institution wie der Polizei wäre dagegen zu erwarten, dass sie die rechtlichen Grundlagen ernst nimmt. Schliesslich muss bei Urheberrechtsverletzungen polizeilich ermittelt werden, bei Gewerbsmässigkeit sogar von Amtes wegen.

Songs als Untermalung nur mit Bewilligung

Bei ihrem Tanzvideo bemühen sich die Zuger Polizisten um eine präzise Choreografie. Um ein geschütztes Musikstück wie Jerusalema für eine Videoproduktion zu verwenden, muss jedoch die Einwilligung des Urhebers eingeholt werden. Dies gilt auch dann, wenn ein Song für einen Kanal wie YouTube lizenziert ist.

Das bestätigt die Urheberrechtsorganisation Suisa auf Anfrage. «Wenn jemand ein Video mit Musik untermalt, müssen die Herstellerrechte eingeholt werden, dass man das Werk überhaupt verwenden darf», sagt Suisa-Sprecher Giorgio Tebaldi. «Wenn man zudem eine fremde Aufnahme verwendet, wie bei den Jerusalema-Videos, dann braucht man auch die Synchronisationsrechte vom Plattenlabel.»

«Wenn jemand ein Video mit Musik untermalt, müssen die Herstellerrechte eingeholt werden, damit man das Werk überhaupt verwenden darf.»

Giorgio Tebaldi, Kommunikationsverantwortlicher Suisa

Formalitäten noch ausstehend

Beide Verträge hat die Zuger Polizei mit dem Musikverlag offenbar vorgängig nicht abgeschlossen. Noch eine Woche nach der Publikation ist die Lizenzierung erst «in die Wege geleitet», wie der stellvertretende Kommunikationsverantwortliche schreibt. «Wir stehen mit dem zuständigen Verlag in Kontakt.»

Das Urheberrecht ist klar: Betroffene können die unbewilligte Verwendung ihrer Musik gerichtlich einklagen, wie die Suisa bestätigt. Wer ein Werk vorsätzlich unrechtmässig verwendet oder veröffentlicht, kann mit einer Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Lizenzen jetzt teilweise vorhanden

Inzwischen hat die Polizei das Versäumte nachgeholt: «Wir, die Zuger Polizei, bestätigen hiermit, dass wir die Lizenz für die Nutzung des Songs 'Jerusalema' (feat. Nomcebo Zikode) von MASTER KG im von uns produzierten Video für die Jerusalema Dance Challenge rechtmässig erworben haben. Diese Lizenz ist weltweit ab 13. Januar 2021 für drei Monate gültig und umfasst zum einen die Masterrechte wie auch die Verlagsrechte», heisst es in einer schriftlichen Stellungnahme.

Die verschiedenen Abklärungen sowie Verhandlungen bezüglich der Höhe der Abgeltung hätten Zeit benötigt, begründet Sprecher Frank Kleiner den verzögerten Vertragsabschluss. Die Polizei stellt sich auf den Standpunkt, dass sie das Video trotzdem habe vorher veröffentlichen dürfen.

Verlust an Glaubwürdigkeit?

Das allein genügt allerdings nicht. Bei der Suisa muss zwingend auch die Lizenz für die Kopie und das Zugänglich-Machen des Videos eingeholt werden. «Wir hatten mit der Suisa zu keiner Zeit Kontakt», sagt Frank Kleiner. Auch hier besteht also Handlungsbedarf.

Mit dem Imagegewinn durch das Spassvideo geht bei der Zuger Polizei also das Risiko eines Glaubwürdigkeitsverlusts aufgrund der nachlässigen Handhabung der Urheberrechte einher. Weder die Polizei noch die Sicherheitsdirektion wollten dazu einen Kommentar abgeben. «Wir haben wichtigere Probleme», sagt Regierungsrat Beat Villiger auf Nachfrage.

Update: Die Zuger Polizei stellt in einer Mitteilung klar, dass sie die weltweit gültige Lizenz für das Video rechtmässig erworben habe. Diese umfasse die Masterrechte und die Verlagsrechte. Das verantwortliche Musiklabel müsse diese jeweils zuerst klären, bevor es ein Angebot für die Verwendung machen kann. Die Zuger Polizei habe die Verwendungsrechte rechtmässig erworben. Zudem zitiert sie aus einer aktuellen Stellungnahme der Suisa: «Es ist nicht unüblich, dass die Nutzung von Musik – z. B. in einem Video – bei der Suisa erst im Nachhinein angemeldet wird.» Passiere dies nicht, nehme die Suisa selbst mit dem Kunden Kontakt auf. Die Zuger Polizei habe die nötigen Lizenzen jedoch eingeholt, «wie sie dies in der Vergangenheit auch bei anderen Nutzungen jeweils gemacht hat».

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9 Kommentare
  • Profilfoto von Margarita
    Margarita, 24.01.2021, 08:10 Uhr

    Hier scheint es um Imagepflege einer nicht besonders beliebten Berufsgagtung zu gehen. Ob tanzende Polizisten dabei helfen können, scheint doch sehr fragwürdig zu sein. Mehr drängt sich die Frage auf, was wirklich besseres Vertrauen in die Polizei schaffen kann. Die Abklärung von Urheberrechten müsste für eine Polizeiabteilung eigentlich selbstverständlicher sein. Es gibt kein Schwarz-Weiss, sondern viele Grauzonen, dies geht an die Adresse der kompromisslosen Verteidiger der Polizei.

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    • Profilfoto von I.Morini
      I.Morini, 29.01.2021, 12:08 Uhr

      Hat doch nichts mit Imagepflege. Man wollte einfach etwas Positives machen. Wenn jemand schlechte Erfahrungen gemacht hat mit der Polizei, zumindest hier in der Schweiz, ist das in den meisten Fällen auf das eigene Verhalten zurückzuführen.
      Unsere Polizei hat Imagepflege nämlich gar nicht so nötig wie viele glauben. Vielleicht mal vor der eigenen Türe wischen?

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  • Profilfoto von Beatrice Agnes Odermatt
    Beatrice Agnes Odermatt, 24.01.2021, 00:36 Uhr

    Es ist einfach nur bewundernswert, dass und wie sich die MitarbeiterINNEN der Zuger-Polizei auf dieser Ebene mit dieser Friedensbotschaft Jerusalem und Choreografie eingelassen haben.
    Dahinter stecken lauter positive Energien und vor allem Enthusiasmus und auch Lebensfreude. Alle Mitwirkenden der Zuger Polizei haben einen grossen Zeitaufwand auf sich genommen, um sich diese Choreografie anzueignen. Hingabe pur! Eine zelebrierte wichtige Botschaft von Beamten auch an das Volk : wir sind alle «im gleichen Tanz» …Einfach nur toll und cool. Berührend! Ansteckend! Ich würde sofort mittanzen mit all diesen Zuger-PolizistINNEN! Ich selber sage nur DANKE, einfach super wie die Zuger Polizei dieses Thema, diese Musik, umgesetzt hat! Hut ab auch vor den Tanz-Talenten dieser PolizistINNEN. Für mich nicht nachvollziehbar, dass man da noch nach «Urheberrechte schreit»…Herzlichsten Dank an die Mitwirkenden der Zuger Polizei, bewundernswert!

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  • Profilfoto von Michael Waldis
    Michael Waldis, 23.01.2021, 13:15 Uhr

    Eine Entschuldigung wäre angemessen im Update

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  • Profilfoto von rothenbühler
    rothenbühler, 23.01.2021, 11:09 Uhr

    liebe alle nörgeler inkl. herr holdener. die lizenz war und ist vorhanden. die zuger polizei hat alles richtig gemacht. bevor ihr falschaussagen publiziert macht euren job richtig. und schade wurde meine erste meinung wieder aus dem forum gelöscht. da fühlte sich herr holderen wohl betroffen weil er einen grossen fehler gemacht hat und nicht dazu stehen kann

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  • Profilfoto von Ivo Morini
    Ivo Morini, 23.01.2021, 11:00 Uhr

    Es ist schon erbärmlich.Da hat die Polizei eine coole Sache verwirklicht und natürlich haben gewisse Leute wieder nichts anderes zu tun als mit irgendwelchen Urheberrechten alles miesepetrig zu machen. Gerade in diesen Zeiten sollten diese einfach mal den Mund geschlossen halten. Es interessiert nämlich niemanden. Schon traurig, dass Journalisten sich mit solchen „Storys“ ihr Geld verdienen müssen.Übrigens können diese Leute ja froh sein, in der Zeit der Filmaufnahmen wurden wahrscheinlich weniger Bussen verteilt und weniger Verkehrskontrollen durchgeführt. Das muss doch in deren Sinn gewesen sein, da bei diesen Themen ja auch ständig die Nase gerümpft wird. Ein Hoch auf RR Villiger…man hat definitiv wichtigere Probleme zu lösen.

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  • Profilfoto von Schweizer
    Schweizer, 23.01.2021, 10:47 Uhr

    Schade, dass man in dieser schlimmen Zeit nicht einfach das Gute hinter dieser tollen Aktion sehen kann! Typisch Schweizer! Hauptsache an etwas rumnörgel, dann sind wir glücklich. Hoffentlich ändert sich unsere Gesellschaft irgendwann diesbezüglich.

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  • Profilfoto von situnma
    situnma, 22.01.2021, 18:58 Uhr

    Ich hoffe mal die haben für die Aufnahmen nicht elektronisch verstärkte Musik auf öffentlichem Grund in der Gemeinde Zug abgespielt, das ist nämlich strengstens verboten und wird sehr gerne gebüsst.

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  • Profilfoto von Martin Gerber
    Martin Gerber, 22.01.2021, 16:39 Uhr

    Natürlich hat Beat Villiger besseres zu tun. Zuger grundlos fichieren beispielsweise. Oder Unberechtigten sein Auto ausleihen. Oder Kaufverträge umdatieren. Alles ganz, ganz wichtige Arbeiten. Ebenso wie seine Polizisten tanzen lassen. Nur für Abklärungen für den rechtlichen Rahmen fehlt dann plötzlich die Zeit. Aber wie heisst es doch so schön: Einmal überfordert, immer überfordert.

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