Nur Bordelle mussten schliessen

Prostitution: Kanton Luzern gibt dem Strassenstrich den Vorzug

Auf der Strasse dürfen Luzerner Sexarbeiterinnen ihre Dienste anbieten – nicht aber in Etablissements. (Bild: istockphoto)

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus hat der Kanton Luzern beschlossen, alle Puffs zu schliessen. Der Strassenstrich hingegen ist wieder offen. Die Sexarbeiterinnen in den Etablissements sind sauer.

Die Erotik- und Sexbranche hat es in Zeiten von Corona schwer. Anders als Tätowiererinnen oder Masseure dürfen Prostituierte in den Bordellen nicht arbeiten. Sie fühlen sich deswegen diskriminiert – und wehren sich vor dem Kantonsgericht gegen das Verbot (zentralplus berichtete).

Ein besonderer Dorn im Auge ist den Betroffenen, dass die Bordelle auch innerhalb des Sexgewerbes schlechtergestellt werden. Auf Anfrage bekam eine Sexarbeiterin von der Dienststelle Gesundheit und Sport nämlich die Auskunft, dass die Strassenprostitution und die Prostitution bei Hotelgästen nicht verboten sei.

Die eine Hand weiss nicht, was die andere tut

Betrifft das Verbot also nur Sexarbeiterinnen, die in Bordellen arbeiten? Die vorliegenden Informationen dazu sind verwirrend. Der Verein Lisa, der sich für Sexarbeitende einsetzt, bekam nämlich von der Gewerbepolizei die Auskunft, das Verbot gelte für alle sexuellen Dienstleistungen. Was stimmt nun also?

«Dass nach aussen hin nicht kohärent kommuniziert wurde, ist zu bedauern.»

Kanton Luzern

Auf Nachfrage heisst es dazu beim Kanton, dass lediglich die Erotik- und Sexbetriebe für das Publikum geschlossen seien. «Im Vollzug wurde jedoch zwischen 24. Oktober und 12. November 2020 aus Gründen der Epidemienbekämpfung das Verbot auf alle gewerbsmässigen sexuellen Dienstleistungen angewendet», schreibt er in einer Stellungnahme. Rund drei Wochen lang wurde demnach der Strassenstrich unterbunden, obwohl er nach dem Wortlaut der Verordnung eigentlich nie verboten war. 

Kanton bedauert unglückliche Kommunikation

Klar ist: Seit letztem Donnerstag ist die Strassenprostitution wieder erlaubt. Warum dieses Chaos? «Ähnlich wie es auch bei Erlassen des Bundes seit Anfang März 2020 ab und zu vorgekommen ist, wurde die Umsetzung in der Praxis in gewissen Bereichen verschärft oder gelockert», schreibt der Kanton dazu. Und weiter: «Dass nach aussen hin nicht kohärent kommuniziert wurde, ist zu bedauern.»

Anwalt findet die Regelung widersprüchlich

Bei Sexarbeiterinnen, die in Etablissements arbeiten, hofft der Kanton vergebens um Verständnis. Der Anwalt der Betroffenen fasst die Lage in seiner Beschwerdeschrift an das Kantonsgericht folgendermassen zusammen: «Soweit der Rechtsvertreter den Covid-Gebots- und -Verbotsdschungel nun richtig überblickt hat, ist gemäss der Haltung des Regierungsrates die Strassenprostitution – sofern im Fahrzeug vollzogen – mit Maske umzusetzen. Und die Prostitution zu Hause oder bei Hotelgästen ohne Maske, sofern weniger als 15 Personen daran teilnehmen.»

Das sei doch «sehr erstaunlich und widersprüchlich», schreibt der Anwalt weiter. Seine Mandantinnen dürften somit theoretisch eine unbeschränkte Anzahl von Kunden auf der Strasse oder in deren Hotelzimmer bedienen – nicht aber bei sich zu Hause oder im Etablissement. Dies sei «befremdlich», zumal dadurch doch theoretisch weiterhin dieselbe Anzahl von Personen bedient werden können.

Schützenhilfe vom Verein Lisa

Auch der Verein Lisa, der Sexarbeitende in Luzern unterstützt, kritisiert das Bordellverbot des Kantons Luzern. Geschäftsleiterin Birgitte Snefstrup ist der Meinung, dass dieses auf Vorurteilen gegenüber der Branche beruhe. Man spreche einer bestimmten Personengruppe die Fähigkeit pauschal ab, die Schutzmassnahmen einzuhalten.

«Ich bedaure das Chaos sehr und bin ehrlich gesagt sprachlos. Mir tun die Frauen leid, die nichts verdient haben und sich grosse Sorgen um ihre Existenz machen mussten und immer noch machen», wird Snefstrup in der «Luzerner Zeitung» zitiert.

Wenn eine Sexarbeiterin eine Woche nicht arbeiten könne, habe sie Einbussen von mindestens 1000 Franken. «Die Sexarbeiterinnen haben sich vom Shutdown im Frühling noch nicht erholt. Ich habe Kontoauszüge gesehen, die nur noch ein Guthaben von 4 Franken ausgewiesen haben.»

So ist die Lage in anderen Kantonen

Der Kanton Luzern hat seit letzter Woche die Umsetzung des Prostitutionsverbot gelockert. Trotzdem geht er damit weiter als beispielweise der Kanton Zug, der keine solche Einschränkungen kennt. Auch im Kanton Tessin sind die Erotikbetriebe seit dem 30. Oktober wieder geöffnet. Es gelten dabei die gleichen Regeln wie im Gastgewerbe.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Aregger Josef
    Aregger Josef, 24.02.2021, 20:40 Uhr

    In der Schule hat man gelernt dass alle vom Gesetz gleich gestellt sind. auch Sexarbeiterinnen
    sind Menschen.

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  • Profilfoto von mebinger
    mebinger, 20.11.2020, 10:27 Uhr

    Jetzt werden sie sich erkälten und gehen in die Corona-Statistik ein 🙂

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  • Profilfoto von Roli Greter
    Roli Greter, 20.11.2020, 05:39 Uhr

    Bezeichnend für die momentane Situation; die Massnahmen sind teilweise lächerlich und nicht nachvollziehbar.

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