In Juweliergeschäft beim Schwanenplatz

Luzerner Uhrenverkäufer klaute Klunker im Wert von 30’000 Franken

Der gestohlene Diamantring hatte einen Wert von über 30'000 Franken. (Bild: Adobe Stock)

Ein Diamantring im Schaufenster eines Luzerner Juweliers hat Begehrlichkeiten geweckt. Ein Mitarbeiter liess das gute Stück 2017 unauffällig mitgehen. Vor Gericht kommt er mit einem blauen Auge davon – sofern er seine Chance nutzt.

Mitten in der Adventszeit 2017 ist in einem Luzerner Juweliergeschäft ein Diamantring aus Weissgold mit einem Brillanten im Wert von über 30'000 Franken verschwunden. Eine Verkäuferin hatte ihn am Morgen ins Schaufenster gestellt. Am Mittag war er weg.

Nach einer hektischen Suche mussten die Mitarbeiterinnen am frühen Nachmittag einsehen: Das gute Stück würde nicht wieder auftauchen. Der Geschäftsführer verständigte die Polizei – und stellte das ganze Team zur Rede.

Bereits da fiel ihm auf, dass einer seiner Mitarbeiter – der sonst immer bedächtig auftrat – sehr nervös war und zitterte. In der Befragung gab der Mann zwar an, nichts mit dem Diebstahl zu tun zu haben. Die Aufnahmen der Videokameras sprechen jedoch eine andere Sprache.

Versteckt unter dem weissen Handschuh

Auf den Bildern ist zu sehen, dass sich der Uhrenverkäufer im Bereich des besagten Schaufensters aufhielt, obwohl er für dessen Dekoration gar nicht zuständig war. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, den Ring samt Ständer an sich genommen zu haben. Die Beute habe er mit einem seiner weissen Handschuhe verdeckt, unter einem Beratertisch deponiert und später aus dem Lokal geschafft.

Der Beschuldigte bestritt alles. Als die Staatsanwaltschaft ihn per Strafbefehl verurteilte, zog er den Entscheid ans Kriminalgericht weiter. Und als auch dieses ihn des Diebstahls schuldig befand, wandte er sich ans Kantonsgericht.

Es kann kein anderer gewesen sein

Tatsächlich fehlt ein harter Beweis dafür, dass der Uhrenverkäufer der Täter ist. Da in der fraglichen Zeit aber keine Kunden im Geschäft waren, kommen nur Mitarbeiter für den Diebstahl in Frage. Und von diesen kann es auch aus Sicht des Kantonsgerichts nur der besagte Uhrenverkäufer gewesen sein.

Wie die Vorinstanz findet auch das Kantonsgericht eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen angemessen. Da der Mann seinen Job inzwischen los ist, reduziert sich der Ansatz pro Tag aber von 100 auf 70 Franken.

Mahnende Worte ans Kriminalgericht

Das Kriminalgericht nahm es dem Beschuldigten offenbar übel, dass er sich zu den Vorwürfen während des ganzen Prozesses nicht geäussert hat. Zusätzlich zur Geldstrafe verhängte es eine Busse als «Denkzettel». Dafür gibt es vom Kantonsgericht nun einen Rüffel.

Es weist darauf hin, dass es das Recht eines Beschuldigten ist zu schweigen und sich selber nicht zu belasten. Daraus fehlende Einsicht und Reue abzuleiten unterlaufe dieses Prinzip. Aus diesem Grund streicht das Kantonsgericht die verhängte Busse von 4'500 Franken.

Das heisst: Wenn der Mann sich die nächsten zwei Jahre nichts mehr zuschulden kommen lässt, muss er kein Strafgeld bezahlen. Aufkommen muss er aber für die Verfahrenskosten in der Höhe von fast 10'000 Franken. Zudem wird er vom Kantonsgericht verpflichtet, seinem ehemaligen Arbeitgeber etwas mehr als 30'000 Franken Schadenersatz zu zahlen.

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