Anwohner wütend über Papiersanierungen

Bundesgericht soll sich mit Krienser Lärmschutz befassen

Die Anwohner der Luzernerstrasse fühlen sich in Sachen Lärmschutz benachteiligt. (Bild: Google Street View)

Nach der Lärmsanierung der Luzernerstrasse in Kriens litten noch gleich viele Personen unter der Beschallung wie vorher. Ein Anwohner will jetzt gegen diese Hintertürchen, mit denen der Kanton manche Strassen lärmrechtlich saniere, vor Bundesgericht ankämpfen.

Die Lärmwerte entlang der Luzernerstrasse in Kriens sind hoch, zu hoch. Die Anwohner wollen deshalb, dass der Kanton handelt. Also eigentlich hat er das schon getan. Aber eben nur auf dem Papier, schreibt Anwohner und Ladeninhaber Dominik Hertach in einer Mitteilung. Der Kanton mache sich einen juristischen Trick zunutze und erteile sich selbst Erleichterungen, um der Pflicht der Lärmsanierung zu entgehen.

Diese «Papiersanierung» habe auch an der Luzernerstrasse stattgefunden. Zuvor hätten gemäss der Dienststelle Umwelt und Energie 950 Personen unter Lärm über den zulässigen Grenzwerten gelitten. Nach der Sanierung seien es laut dem Bericht ebenso viele gewesen. «Nicht eine einzige Person wurde mit dieser ‹Lärmsanierung› geschützt», wird Hertach zitiert.

Hätten die Anwohner Erfolg, würde sich das auf die ganze Schweiz auswirken

Nicht nur den Anwohnern der Luzernerstrasse ergehe es so. Im ganzen Kanton würden rund 70'000 Personen unter übermässigem Lärm leiden. Dies sei auch auf solche Papiersanierungen zurückzuführen. Das Bundesgericht habe aber bereits im Fall der Grabenstrasse in Zug festgestellt, dass diese bei neuen Lärmsanierungen gegen das Gesetz verstossen. «Jetzt möchten wir vom Bundesgericht ein Urteil erwirken, ob diese Praxis auch in Vergangenheit unzulässig gewesen wäre», erklärt Hertach. In der Vergangenheit mussten sich die Gerichte bereits mit dem Lärm an der Luzernerstrasse befassen (zentralplus berichtete).

Vertreten werden die Anwohner vom Anwaltsbüro ettlersuter aus Zürich, das auch schon im Zuger Fall beauftragt war. Ihm zufolge hätte ein Urteil zugunsten der Anwohner eine Signalwirkung mit nationaler Ausstrahlung. «Ein gutheissender Entscheid des Bundesgerichts hätte Präjudizwirkung für die Vielzahl sogenannter ‹Papiersanierungen›, indem gewährte Erleichterungen widerrufen und auf nachträgliche Sanierungsmassnahmen verlangt werden könnte», wird das Anwaltsbüro zitiert.

«Power-Crowdfunding» läuft

Bevor dieser Gang ans Bundesgericht jedoch überhaupt möglich ist, benötigen die Krienser Betroffenen Geld. In einem «Power-Crowdfunding» wollen sie dieses innerhalb von einer Woche zusammenbekommen. Dies, weil die Fristen dann auslaufen. Hertach glaubt dennoch, dass dies machbar ist: «Angesichts der vielen Lärmgeplagten sollte das zu schaffen sein: Der Countdown läuft!»

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon