Rechtsstreit ums Schlössli Utenberg

Warum die Stadt Luzern trotz eigener Juristen einen privaten Anwalt engagiert

Die Stadt Luzern hat das Schlössli Utenberg 1931 geerbt – jetzt ist um die Nutzung ein Rechtsstreit entbrannt. (Bild: Archiv: Emanuel Ammon/Aura)

Die Stadt Luzern lässt sich im Gerichtsverfahren um das Schlössli Utenberg von einem privaten Rechtsanwalt vertreten. Dies, obwohl an der Verhandlung ein Jurist der Baudirektion selber teilgenommen hat. Werden damit unnötig Steuergelder verprasst?

Die städtischen Fraktionschefs aller Parteien haben dieser Tage ein Mail von einem bekannten Luzerner Anwalt erhalten. Loris Fabrizio Mainardi kämpft auf juristischem Wege darum, dass das Schlössli Utenberg wieder voll und ganz der Öffentlichkeit zur Verfügung steht (zentralplus berichtete). In diesem Fall lässt sich die Stadt von einem privaten Anwalt aus der Region vertreten – was Mainardi höchst problematisch findet.

«Nun sind Interessenkonflikte vorprogrammiert», schreibt er in seiner Mail an die Politiker. Im Fall Utenberg ist die Baudirektion zwar die Mandantin des Baurechtsanwalts – sonst jedoch ist die Lage meist umgekehrt.

Als Baurechtsanwalt vertritt besagter Mann sonst in der Regel Privatpersonen, die sich gegen Entscheide der Baudirektion zur Wehr setzen. Mainardi zitiert drei Fälle, in denen genau dieser Anwalt gegen die Baudirektion sogar bis vors Bundesgericht gezogen ist.

Juristen der Baudirektion fehlt die Gerichtserfahrung

Mainardi fordert die Politikerinnen auf, das Thema politisch aufzugreifen und gegebenenfalls «Regeln durchzusetzen, wonach Kanton und Gemeinden keine privaten Anwälte mehr engagieren dürfen» – und wenn, dann nur solche, bei denen die Gefahr von Interessenkonflikten gering sei.  

Gemäss Walter Brun, Stabschef der Baudirektion, ist es üblich, dass sich die Stadt in solchen Fällen von externen Anwälten vertreten lässt. «Der Jurist in der Baudirektion beschäftigt sich mit öffentlich-rechtlichen Verwaltungsprozessen», erklärt er auf Anfrage. Zivilprozesse hingegen habe die Stadt Luzern in den vergangenen Jahrzehnten nur selten gehabt – rund alle fünf Jahre einen.

«Praxisgemäss beauftragt die Baudirektion daher in Zivilprozessen vor dem Zivilgericht einen externen Anwalt, weil es sich nicht lohnt, die Kompetenz und die Kapazität für die Führung von Zivilprozessen in der Baudirektion selber zu haben», so Brun. Dafür wäre aus seiner Sicht Praxiserfahrung in der Führung von Zivilprozessen und ständige Weiterbildung in diesem Bereich notwendig.

Baudirektion bestreitet den Interessenkonflikt

Bei Auftragserteilung werde geklärt, ob der Anwalt durch die Vertretung der Stadt Luzern in einem Interessenkonflikt mit anderen Mandaten geraten könnte. Dass er in anderen Baubewilligungsverfahren Einsprecher gegenüber der Stadt Luzern als Baubewilligungsbehörde vertritt, sei aber kein Interessenkonflikt.

Wer die Kosten für den privaten Anwalt tragen wird, ist noch offen, weil der Rechtsstreit noch nicht entschieden ist. Denn zahlen muss, wer vor Gericht verliert. Es ist also möglich, dass Mainardi für den gegnerischen Anwalt wird aufkommen müssen.

Auch wie viel das sein wird, ist unklar. Die Höhe der Anwaltskosten wird das Bezirksgericht bestimmen. Und dabei von den üblichen Ansätzen der Anwälte und dem üblichen Zeitaufwand ausgehen. 

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