Geschenk an die Bevölkerung wird zu Firmensitz

Schlössli Utenberg: Luzerner kämpft für den letzten Willen eines Kunstsammlers

Die Stadt Luzern hat das Schlössli Utenberg 1931 geerbt. (Bild: Archiv: Emanuel Ammon/Aura)

«Für immer und ausschliesslich» sollte das Schlössli der Luzerner Bevölkerung offenstehen. So wollte es der letzte Besitzer, der die Liegenschaft der Stadt Luzern 1931 vermachte. Der Luzerner Anwalt Loris Mainardi versucht nun, dies durchzusetzen.

Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul. Wie oft hat dieses Sprichwort wohl schon Unglück über diejenigen gebracht, die es sich zu Herzen nahmen? Davor ist auch die Stadt Luzern nicht gefeit. 1931 nahm sie ein «Geschenk» des amerikanischen Kunstsammlers Charles Hoyt entgegen. Über 90 Jahre später bringt ihr das nun juristischen Ärger ein.

Die Baudirektion hat 2017 zugestimmt, dass die Firma Rokoko AG das Baurecht für das Schlössli übernimmt. Teile des Gebäudes werden als Büros genutzt, im Erdgeschoss wird ein Café betrieben. Zudem können die Säle für private Anlässe wie Hochzeiten gemietet werden.

Drei Punkte sind umstritten

Damit wird das Schlössli aus Sicht des Luzerner Anwalts Loris Mainardi nicht mehr «ausschliesslich» für öffentliche Interessen genutzt, wie dies Kunstsammler Charles Hoyt 1931 in einem Erbrechtsvertrag wörtlich festhielt. Er hat deshalb die Stadt Luzern verklagt. Am Dienstagnachmittag fand die öffentliche Verhandlung am Bezirksgericht Luzern statt.

Vorgängig hätte man vielleicht erwarten können, dass diese in eine Wortklauberei ausartet, was mit «ausschliesslich» tatsächlich gemeint war und ob dieses Wort tatsächlich eine teilweise kommerzielle Nutzung ausschliesst. So weit kam es allerdings gar nicht.

«Wir sind längstens darüber hinaus, was privatrechtlich unter ‹ewig› zu verstehen ist.»

Anwalt der Stadt Luzern

Die Stadt Luzern – vertreten durch einen privaten Anwalt – ist der Meinung, dass für die Beurteilung des Falls erstens gar nicht das Bezirksgericht Luzern zuständig ist. Weil der Kunstsammler in Amerika starb, müssten sich die US-Gerichte damit befassen.

Zweitens habe Mainardi gar nicht das Recht, sich in diese Sache einzumischen. Und drittens sei die Stadt Luzern der Auffassung, dass die Abmachung längst verjährt sei, die man vor 90 Jahren einging.

Dürfen sich amerikanische Gerichte nicht einmischen?

Mit diesen drei Argumenten greift der Rechtsanwalt der Stadt drei Prozessvoraussetzungen an. Das heisst: Wenn das Bezirksgericht ihm in einem dieser Punkte recht gibt, ist der Prozess geplatzt. Die Richterinnen müssten sich dann gar nicht erst mit der eigentlichen Frage auseinandersetzen, ob die heutige Nutzung dem Willen des Kunstsammlers noch entspricht.

Entsprechend legte sich Loris Mainardi in der Verhandlung ins Zeug, um die Argumente des gegnerischen Anwalts zu entkräften. Er argumentierte, dass die Schweizer Gerichte sehr wohl zuständig seien, wenn es um Nachlass-Werte geht, die in der Schweiz liegen.

Er führte ein amerikanisches Bundesgesetz aus dem Jahr 1976 ins Feld, das es jedem US-Gericht verbietet, sich auf Prozesse einzulassen, in die ein anderer Staat involviert sei. Das betreffe auch Teilbereiche von Staaten – im vorliegenden eine Gemeinde. «Aufgrund dieses Gesetzes kann ich in den USA keine Klage gegen die Stadt Luzern einreichen», so Mainardi.

Wer hat überhaupt das Recht, der Stadt «reinzureden»?

Dass die Stadt Luzern findet, er dürfe in dieser Sache keine Klage einreichen, sieht Mainardi folglich nicht ein. Schliesslich sei das Schlössli Utenberg der Luzerner Bevölkerung vermacht worden – wodurch aus seiner Sicht jeder Bürger das Recht habe, dafür zu sorgen, dass es weiterhin im öffentlichen Sinne genutzt wird. Er habe ein ideelles Interesse daran.

«Solange die Stadt die Vorteile geniesst, kann sie auch verpflichtet werden, die Auflagen einzuhalten, die sie eingegangen ist.»

Loris Mainardi

Es ist aber vor allem der dritte Punkt, der Loris Mainardi sauer aufstösst: Nämlich die Behauptung der Stadt, die Auflage des Kunstsammlers sei rechtlich nie verbindlich gewesen, da es lediglich um einen «Wunsch» ging. «Ich finde es beachtlich, dass ein Gemeinwesen so eine Aussage macht, wenn es beschenkt wird. Rechtlich ist die Sache klar.»

Es handle sich nicht nur um ein einfaches Testament, sondern um einen Erbvertrag, dem die Stadt mit Unterschrift zugestimmt habe. «Für immer und ausschliesslich» sei das Haus im öffentlichen Sinne zu nutzen, heisst es darin. «Ich kann nicht verstehen, wie man dann im Nachhinein sagen kann, das sei nur ein frommer Wunsch gewesen.»

Ist die Stadt ein verlässlicher Vertragspartner?

Damit war Loris Mainardi eigentlich schon mitten in der Diskussion um die Verbindlichkeit und die Auslegung der Auflage, die der Kunstsammler der Stadt vor mehr als 90 Jahren gemacht hat. Es war der Anwalt der Stadt Luzern, der genau auf diese lange Zeitspanne pochte.

«Es gibt keine ewig geltenden Verträge», betonte er. Er nahm damit Bezug darauf, dass Personen nicht über ihre Lebenszeit hinaus Verbindlichkeiten eingehen können. «Wir sind längstens darüber hinaus, was privatrechtlich unter ‹ewig› zu verstehen ist.»

«Ich kann nicht verstehen, wie man dann im Nachhinein sagen kann, das sei nur ein frommer Wunsch gewesen.»

Loris Mainardi

Dieses Argument wollte Mainardi nicht gelten lassen. Die Grundregel gelte natürlich für Privatpersonen, die eine begrenzte Lebenszeit hätten. «Die Stadt ist ein Gemeinwesen, das nicht sterben kann. Ich bin deshalb der Meinung: Solange sie die Vorteile geniesst, kann sie auch verpflichtet werden, die Auflagen einzuhalten, die sie eingegangen ist.»

Das Bezirksgericht Luzern hat sich nach der Verhandlung zur Beratung des Falles zurückgezogen. Es wird den Zwischenentscheid den Parteien schriftlich zustellen. Klar scheint schon jetzt: Es wird nicht die letzte Gerichtsverhandlung in dieser Sache gewesen sein. Mainardi liess bereits durchblicken, dass er den Fall bei einer Niederlage ans Bundesgericht weiterziehen will.

Die Vorgeschichte

Das Schlössli Utenberg wurde um 1757 gebaut und der Stadt Luzern 1931 von Charles B. Hoyt mit der Auflage der öffentlichen Nutzung geschenkt. Von 1950 bis 1995 wurde das Schlössli Utenberg als Trachtenmuseum genutzt.

1996 hat die Stadt Luzern das Schlössli Utenberg im Baurecht abgegeben, damit dieses öffentlich zugänglich als Restaurantbetrieb und für kulturelle Veranstaltungen genutzt werden konnte. Seit 1996 wurde das Baurechtsgrundstück zweimal verkauft. Zuletzt 2017 an die Rokoko AG. Der Stadtrat hatte bei der Übertragung des Baurechts jeweils die Zustimmung zu geben. Diese hätte gemäss Stadtrat nur aus einem «wichtigen Grund» verweigert werden dürfen. Ein solcher wäre etwa die Zahlungsunfähigkeit des Erwerbers, der Gefährdung des Unterhalts oder wenn die im Baurechtsvertrag umschriebene Nutzung geändert würde. Aus Sicht des Stadtrats ist letzteres nicht der Fall, auch wenn eines der Stockwerke als Firmensitz genutzt wird.  

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1 Kommentar
  • Profilfoto von CScherrer
    CScherrer, 02.09.2020, 12:33 Uhr

    Man könnte ja den Klotz von der Tribschenstrasse in den Schlössligarten versetzen und dann ein Happening veranstalten. Nur so nebenbei. Falls die FDP mitliest.

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