Ermittlungen wegen Wirtschaftsdelikt

Luzerner Staatsanwaltschaft lockt Verdächtigen mit Rolls-Royce zurück in die Schweiz

Ein solches Schmuckstück soll verkauft werden: Rolls-Royce Camargue, hier mit Jahrgang 1982. (Bild: Jagvar, Wikipedia)

Entweder du meldest dich oder wir verkaufen deine Lieblingskarre: So könnte man – überspitzt gesagt – eine Meldung verstehen, die derzeit im Luzerner Kantonsblatt zu lesen ist. Die Luzerner Staatsanwaltschaft kündigt darin an, einen Rolls-Royce Camargue zu verkaufen, der einem Untergetauchten gehört.

Die Luzerner Staatsanwaltschaft will den «schönsten jemals gebauten Rolls-Royce» loswerden, wie der Hersteller das Modell nennt. Im Kantonsblatt kündigt sie an, einen beschlagnahmten Rolls-Royce Camargue «verwerten» zu wollen.

Das von 1975 bis 1986 produzierte Coupé der Oberklasse wird verkauft, wenn sich der Besitzer – ein deutscher Staatsangehöriger – nicht bis am 31. August bei der Strafverfolgungsbehörde meldet.

Gegen den Mann läuft derzeit ein Strafverfahren, das von der Abteilung Wirtschaftsdelikte geführt wird. Zuletzt wohnte der 41-Jährige in Düsseldorf. In der Zwischenzeit ist er aber offenbar untergetaucht, wie dem Kantonsblatt zu entnehmen ist. Zumindest kennt die Luzerner Staatsanwaltschaft seinen Aufenthaltsort nicht.

Rolls-Royce als Druckmittel, um an den Mann zu kommen?

Wertgegenstände dürfen beschlagnahmt werden, wenn sie als Beweismittel gebraucht werden – oder auch, um Verfahrenskosten oder Entschädigungen an die Opfer zu decken. Diese Erfahrung hat auch Rapperin Loredana letztes Jahr machen müssen, als die Staatsanwaltschaft ihre Konten einfror (zentralplus berichtete).

Ist die Androhung, den erst Ende März beschlagnahmten Oldtimer jetzt zu verkaufen, ein bewusst gesetzter Anreiz der Staatsanwaltschaft, um an die Adresse des Beschuldigten zu kommen? Offiziell wäre es höchstens ein willkommener Nebeneffekt.

«Die vorzeitige Verwertung ist nur möglich, wenn die beschlagnahmten Gegenstände einer schnellen Wertverminderung unterliegen oder einen kostspieligen Unterhalt erfordern.»

Simon Kopp, Sprecher Staatsanwaltschaft

Das Verscherbeln von beschlagnahmten Autos ist nämlich kein anerkanntes Fahndungsmittel, um Verdächtige zu fangen. «Es geht primär darum, den beschlagnahmten Gegenstand zu verkaufen und so einen Erlös für die Verfahrenskosten, Geldstrafen, Bussen oder Entschädigungen zu erwirtschaften», erklärt Simon Kopp, Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Die Strafprozessordnung sieht explizit vor, dass Gegenstände unter bestimmten Umständen zu Geld gemacht werden können, noch bevor ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. «Die vorzeitige Verwertung ist nur möglich, wenn die beschlagnahmten Gegenstände einer schnellen Wertverminderung unterliegen oder einen kostspieligen Unterhalt erfordern», so Kopp weiter.

Bei einem Freispruch gibt's das Geld zurück

Dies ist auch bei Wertpapieren oder anderen Werten mit Börsen- und Marktwert der Fall. Etwa bei Kryptowährungen. Die Staatsanwaltschaft ist dabei verpflichtet, vorab eine Stellungnahme vom Beschuldigten einzuholen. Und wenn der Aufenthaltsort der Person nicht bekannt ist, wird die Sache eben gesetzeskonform im Kantonsblatt veröffentlicht (zentralplus berichtete).

Ob sich der Mann inzwischen bereits gemeldet hat, um den Verkauf seines Rolls-Royce zu verhindern, ist nicht bekannt. «Wir beantworten das, wenn die Frist abgelaufen ist», sagt Staatsanwaltssprecher Simon Kopp dazu.

Klar ist: Ein allfälliger Erlös bleibt bis zur rechtskräftigen Beurteilung des Strafverfahrens auf dem behördlichen Bankkonto. Und im Falle eines Freispruchs ist der Wagen zwar futsch – aber immerhin bekommt der Beschuldigte dann das Geld aus dem Verkauf.

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