Trotz grosszügiger Corona-Hilfe des Kantons Zug

Viele Fragen bleiben offen: Wer erhält nun Geld und wann?

Mit einer Helpline will der Kanton Zug die vielen Fragen um Erwerbsausfälle und Corona beantworten. (Symbolbild/Adobe Stock)

Der Kanton Zug spannt einen breiten Rettungsschirm auf, um der Bevölkerung und den Betrieben in Zeiten von Corona zu helfen. Konkrete Fragen zur Abwicklung sind aber noch zu klären – und die beabsichtigte Steuersenkung wird auf Widerstand stossen.

100 Millionen Franken Bürgschaften für Kredite an Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitenden und 20 Millionen Franken Beiträge à fonds perdu für Unternehmungen mit bis zu 10 Mitarbeitenden, die durch die Maschen des sozialen Netzes zu fallen drohen.

Je fünf Millionen Franken Lotteriegelder für wohltätige Einrichtungen und die Kultur sowie Kredite an Landwirtschaftsbetriebe und verlängerte Fristen: Das sind wichtige Eckpunkte des Corona-Hilfspakets, das der  Zuger Regierungsrat gestern bekannt gab (zentralplus berichtete).

Schon 2'000 Anträge auf Kurzarbeit

Wichtig: Die Zuger Massnahmen unterstützen jene des Bundesrats, wie Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) sagte. Ausserdem sind sie «skalierbar». Reichen sie nicht aus, will die Zuger Regierung nachbessern. Gibt es aber zu wenig Anspruchsberechtigte für die Gelder, dann will man sie nicht auf Teufel komm raus ausgeben.

Klar ist jedoch, dass auch im Kanton Zug viele Menschen wirtschaftlich hart von der Corona-Krise getroffen werden. Die Zahl jener Betriebe, die Kurzarbeitsentschädigung beantragen, hat sich seit vergangener Woche verdoppelt. Laut Volkswirtschaftsdirektorin Silvia Thalmann Gut (CVP) sind allein am Montag 430 Gesuche eingegangen – total sind es nun seit Jahresbeginn rund 2'000.

80 neue Arbeitslose pro Tag

Auch die Zahl der Arbeitslosen ist am Steigen. Gehen beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) an normalen Tagen 15 bis 20 Neuanmeldungen ein, so sind es derzeit rund 80.

Der Rettungsschirm sei dazu gedacht, die Zuger Wirtschaft durch die schwierige nächste Zeit zu bringen und die Zahl von Entlassungen und Konkursen möglichst niedrig zu halten, sagte Thalmann Gut. Denn diese würden hohe Folgekosten verursachen, die anschliessend das Gemeinwesen belasten würden.

Jetzt kann man Erwerbsersatz beantragen

Die Hilfen werden indes nicht kurzfristig ausbezahlt. Kurzarbeitsentschädigungen werden «nachschüssig» ausgerichtet, so die Volkswirtschaftsdirektorin. «Im März hat noch niemand Geld auf dem Konto. Aber wir setzen alles daran, dass es Mitte April ausbezahlt wird.»

Seit Montag können sich nun auch Selbstständigerwerbende für Entschädigungen bewerben. Diese werden von den Ausgleichskassen ausgerichtet, über die normalerweise die AHV-Beiträge abgerechnet werden. Details zur Anspruchsberechtigung sind noch unklar, weil die Bundesverordnung zur Corona-Erwerbsersatzverordnung (EO) erst heute Mittwoch erscheint.

Während der Schulferien gibts nichts

Dennoch kann man sich grob an einem Merkblatt orientieren, dass auf den Websites der Ausgleichskassen aufgeschaltet ist. Demnach haben neben Selbstständigen auch Personen in Quarantäne, freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Eltern, die wegen der Betreuung von unter 12-jährigen Kindern der Arbeit fernbleiben müssen, Anspruch auf Erwerbsersatz. Maximal gibt es 5'880 Franken pro Monat von der EO – 80 Prozent des versicherten Höchstlohns von 7'350 Franken.

Betreuende Eltern erhalten in den Osterferien indes nichts – ausser die vorgesehene Betreuungslösung falle aus. Ebenfalls nichts steht auf dem Merkblatt über Selbstständige und Kleinunternehmer, die zwar nicht von einer Schliessung betroffen sind, aber denen in Zeiten von Corona der Umsatz wegbricht – wie etwa selbstständigen Taxifahrern.

Kanton richtet eine spezielle Helpline ein

Sie und andere werden sich fragen, wie sie in den kommenden Wochen und Monaten über die Runden kommen. Der Kanton hat daher per Mittwoch eine Auskunftsstelle eingerichtet, die «personell sehr gut besetzt ist», wie Silvia Thalmann Gut sagt (Tel. 041 767 01 20, Mail: [email protected]). Ziel ist es, einfache Informationen kompetent zu vermitteln und bei Detailfragen die Auskunftssuchenden rasch und unkompliziert an die richtige Stelle weiterzuleiten.

«Wir müssen jetzt handeln, die Lage ist drängend.»

Heinz Tännler (SVP), Zuger Finanzdirektor

Die Regierung wird in nächster Zeit weiter mit den Auswirkungen der Corona-Krise beschäftigt sein, sich unter anderem konkrete Abläufe und Voraussetzungen ausdenken, damit ihr Auffangnetz funktioniert. Denn die Hilfe soll zwar «bestmöglich, rasch und unkompliziert» erfolgen, aber eben nicht willkürlich ausgerichtet werden.

Kantonsräte müssen sich gedulden

Daher werden die zahlreichen Fragen der Zuger Kantonsrätinnen und Kantonsräte, die sie in den letzten Tagen in zahlreichen Vorstössen an die Regierung geschickt haben, erst einmal unbeantwortet bleiben. «Nicht aus mangelndem Respekt, sondern wegen der fehlenden Zeit», so Heinz Tännler. «Wir müssen jetzt handeln, die Lage ist drängend.» Man werde sie aber nach Bewältigung der Corona-Krise in einem Rechenschaftsbericht detailliert aufarbeiten.

Die Kantonsräte müssen sich mit ihrem Einsatz also noch gedulden, aber in der umstrittensten Frage eine Entscheidung fällen – der geplanten Senkung der Kantonssteuern um vier Prozentpunkte über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg. «Wir wollen den parlamentarischen Prozess nicht aushebeln», sagt Tännler, «und es gibt auch die Möglichkeit, dagegen das Referendum zu ergreifen.»

Beste Aussichten für Steuersenkung

Gedacht ist die Steuersenkung als «mittel- und langfristige Konjunkturmassnahme», welche die Zuger Wirtschaft nach der Krise wieder ankurbeln soll. Der Kanton kann sich dies nach heutigem Wissensstand locker leisten, ohne deshalb rote Zahlen zu riskieren. Selbst wenn Tännler warnt: «Die Corona-Krise wird wirtschaftliche Auswirkungen haben, die auch die erwarteten Einnahmen schmälern werden.»

«Von Steuersenkungen profitieren in erster Linie Reiche und profitable Unternehmen – nicht jene, die wegen des Corona-Virus in Not sind.»

ALG-Kantonsrätin Tabea Zimmermann

Mit dieser rosigen Ausgangslage hat die Steuersenkung beste Aussichten, durchs Parlament zu kommen. Die Regierungsparteien CVP, FDP und SVP haben im Kantonsrat eine Dreiviertelsmehrheit – und die Zuger SVP hat am Mittwoch auch sogleich ihre Unterstützung für die Idee signalisiert.

Alternative: zynische Ausnützung der Notlage

Ebenso absehbar ist, dass die vorübergehende Steuersenkung auf laute Kritik stossen wird. Die Alternative – die Grünen des Kantons Zug kritisierten am Dienstag die Massnahme: Sie untergrabe den Zweck des Auffangnetzes. «Von Steuersenkungen profitieren giesskannenmässig in erster Linie reiche Personen und profitable Unternehmen und nicht jene, die wegen des Corona-Virus in einer Notlage sind und deren Steuern daher sowieso tief ausfallen würden», schreibt Kantonsrätin Tabea Zimmermann Gibson in einer Stellungnahme ihrer Partei.

Sie macht sich für andere Hilfsmassnahmen stark – wie einen höheren Steuerfreibetrag oder mehr Prämienverbilligungen. «Dass der Kanton Zug in dieser Krisenzeit den nationalen und internationalen Steuerwettbewerb anheizen will, ist zudem zynisch und verpolitisiert die herrschende Notlage», kritisiert Zimmermann.

Ins gleiche Horn stösst SP-Kantonsrätin und Parteipräsidentin Barbara Gysel, die mit der Steuersenkung einen «asozialen Bumerang» befürchet. «Die Folgen der Sparpakete noch nicht verdaut, Sparmassnahmen im Bildungs- und Sozialbereich sind nicht rückgängig gemacht, obwohl wir wieder mächtig im Plus sind», kritisiert Gysel, die für die Zeit nach Corona wegen der Steuersenkung erneute Sparmassnahmen fürchtet.

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