Tötungsdelikt in St. Urban

«Stimmen sagten mir, dass der alte Mann Satan sei»

Der Mann hörte Stimmen in seinem Kopf, die ihm zuflüsterten, sein Mitpatient sei Satan. (Bild: Symbolbild Adobe Stock)

In der psychiatrischen Klinik St. Urban hat ein 36-jähriger Mann 2017 auf einen betagten Mitpatienten eingeschlagen und ihn so getötet. Der Täter glaubte, er sei mit dem Teufel im Zimmer. Bestraft werden kann er aufgrund seiner Krankheit nicht.

«Ich kann bis heute nicht glauben, dass ich das getan habe», sagt der Mann, der an diesem Dienstagmorgen vor dem Kriminalgericht Luzern sitzt. Man kann es ihm nicht verdenken. Es ist in der Tat schwer vorstellbar, dass dieser gutmütig und anständig wirkende Beschuldigte zu einer so ungeheuerlichen Brutalität fähig sein soll.

Und doch besteht kein Zweifel. Am Karfreitag 2017 meldete sich der spätere Beschuldigte am Empfang der psychiatrischen Klinik St. Urban. Er höre Stimmen, sagte er. Nach einem Aufnahmegespräch wurde er in ein Doppelzimmer gebracht, in welchem bereits ein älterer Mann lag, der tief und fest schlief. Nicht ahnend, was in wenigen Minuten auf ihn zukommen würde.

«Ich wollte mich schlafen legen», erzählt der Beschuldigte mit leiser Stimme. Es sei dunkel gewesen in dem Zimmer und plötzlich habe der Mann neben ihm zu schnarchen begonnen. «Ich bekam Todesangst. Die Stimme Gottes und die meines Vaters sagten mir, dass der alte Mann Satan ist. Es sei mit mir zu Ende, wenn er aufstehe.»

Als sich sein Zimmernachbar kurze Zeit später erheben wollte, um zur Toilette zu gehen, schlug der heute 36-Jährige zu. «In seinem Wahn glaubte er, gegen Satan zu kämpfen. Er realisierte nicht mehr, dass es sich um einen Menschen handelte», sagt der Verteidiger.

Der Beschuldigte traktierte den Wehrlosen mit Fäusten und Tritten gegen den Kopf. Der 86-Jährige hatte keine Chance gegen den ehemaligen Kickboxer. Er starb wenige Stunden später im Spital. Der Beschuldigte flüchtete zu Fuss, nachdem ein Pfleger ihn zur «Deeskalation» rausgelassen hatte. Er wurde kurze Zeit später verhaftet.

Medikamente lassen die Stimmen in seinem Kopf verstummen

Das Gutachten ist eindeutig: Der Mann litt zum Tatzeitpunkt an einer schweren paranoiden Schizophrenie, hatte Angstzustände und Halluzinationen. Er ist nicht schuldfähig – und kann daher auch nicht bestraft werden. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine stationäre Massnahme. Heisst: Statt ins Gefängnis zu gehen, soll er in der geschlossenen Psychiatrie bleiben, in welcher er seit der Tat behandelt wird.

Die Psychiater sind sich einig, dass von dem Mann eine grosse Gefahr ausgeht, wenn er nicht behandelt wird. Seit er in Therapie ist, hat er keinerlei Symptome mehr. Einmal im Monat bekommt er eine Spritze, welche die Stimmen in seinem Kopf verstummen lassen.

«Mir hat es sehr geholfen, in diesem geschützten Rahmen zu leben.»

Beschuldigter

Gemäss dem Verlaufsbericht der Klinik hat sich der Beschuldigte in den letzten zwei Jahren sehr positiv entwickelt und stabilisiert. Er ist anständig und bereit, sich mit seiner Krankheit und seiner Tat auseinanderzusetzen.

Jeden Tag hat er am Morgen und am Nachmittag zwei Stunden Therapie. Er gilt als vorbildlicher Patient. «Mir hat es sehr geholfen, in diesem geschützten Rahmen zu leben», sagt er selber. «Ich lerne mit meiner Krankheit umzugehen und habe Zeit, das Delikt zu verarbeiten.»

Trotzdem möchte die Verteidigung ihn aus der Klinik holen. Sie beantragt, dass der Mann die Therapie von zu Hause aus fortsetzen kann. So könnte seine Frau mehr arbeiten gehen – und er könnte sich um den Haushalt und die Kinder kümmern.

Er traute sich nicht zum Psychiater, weil er den Job nicht verlieren wollte

Der Beschuldigte wurde im Kosovo geboren und ist in der Schweiz aufgewachsen. Nie zuvor war er durch Gewalttätigkeiten aufgefallen. Seine Familie beschreibt ihn durchgehend als liebevollen Mann. Selbst der Staatsanwalt bezeichnet ihn als anständigen und ruhigen Typ.

«Die Tat wird mich mein Leben lang begleiten. Ich kann nicht in Worte fassen, wie leid es mir tut.»

Beschuldigter

Er selber ist überzeugt, dass so etwas nicht wieder passiert. Seine Begründung wirft ein Licht auf einen Umstand, dessen Tragik über den Einzelfall hinausgeht. Der Mann hatte nämlich schon Jahre vor der Tat die ersten Symptome. Wegen Konzentrationsproblemen ging er schon 2015 zum Hausarzt. Bereits da konnte er nicht mehr klar denken. «Ich hörte Stimmen, dachte aber zunächst, das seien einfach meine Gedanken.»

Als der Hausarzt für ihn einen Termin beim Psychiater ausmachte, liess er diesen ungenutzt verstreichen. Der Kosovare wollte sich nicht eingestehen, dass etwas mit ihm nicht stimmt. Er ist der Ernährer der Familie, er muss funktionieren – deshalb sprach er mit niemandem über die Stimmen in seinem Kopf.

«Ich war doch Vater und hatte immer Angst, den Job zu verlieren», erklärt der ehemalige Kranführer dem Gericht. So kam es letztlich dann auch. Doch heute sei er durch die IV abgesichert. «Ich würde mich sofort beim Arzt melden, wenn etwas nicht stimmt. Ich muss immer daran denken, dass wieder etwas passieren könnte. Die Tat wird mich mein Leben lang begleiten. Ich kann nicht in Worte fassen, wie leid es mir tut.»

«Wenn jemand Schadenersatz zahlen soll, dann bitte schön die Verantwortlichen der Klinik.»

Verteidiger

In der Verhandlung macht der Beschuldigte einen sehr stabilen und ruhigen Eindruck. Aber ist es wirklich vertretbar, ihn auf der engmaschigen Betreuung der Psychiatrie zu entlassen? Nein, befindet das Kriminalgericht Luzern. «Sie sind heute besonnen und ruhig aufgetreten, aber man darf nicht vergessen, dass Schizophrenie schwer behandelbar ist und es schnell zu Dekompensationen und Rückfällen kommen kann», sagte einer der Richter in der Urteilsbegründung. Trotz der guten Entwicklung müsse der Mann weiterhin stationär behandelt werden.

Das Gericht hält fest, dass der Mann eine vorsätzliche Tötung begangen hat, wegen Schuldunfähigkeit dafür aber nicht bestraft werden kann. Er muss aber 10'000 Franken an die Ehefrau des Opfers und je 5000 Franken an zwei seiner Kinder bezahlen.

Verfahren gegen die Klinik läuft noch

Eine Frage wurde in der ganzen Verhandlung vor dem Kriminalgericht nur gestreift: Wie weit steht die psychiatrische Klinik St. Urban in der Verantwortung? Immerhin hatte sich der Beschuldigte von sich aus dort gemeldet, um Hilfe zu bekommen.

Aus Sicht des Verteidigers ist deshalb auch der Beschuldigte ein Opfer in dieser Geschichte. «Eine unsorgfältige Aufnahme in der Psychiatrie führte zu diesem tragischen Ereignis», sagt er. Nie hätte man den schwer psychotischen Patienten zusammen mit dem späteren Opfer im Doppelzimmer A224 unterbringen dürfen. «Wenn jemand Schadenersatz zahlen soll, dann bitte schön die Verantwortlichen der Klinik. Alles andere wäre stossend», so der Verteidiger.

Tatsächlich hat die Staatsanwaltschaft auch gegen die Klinik ein Verfahren eingeleitet. Diese Untersuchungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen, wie Sprecher Simon Kopp auf Anfrage sagt. Man habe ein externes Gutachten in Auftrag gegeben, das man noch abwarte. Die Ergebnisse werden im Mai erwartet.

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4 Kommentare
  • Profilfoto von Werner Bolliger
    Werner Bolliger, 29.01.2020, 06:00 Uhr

    Wahnsinnig, wieviele Leute aus sattsam bekannten Kulturkreisen hierzulande schizophren werden und Gewalttaten begehen. Es ist nicht etwa so, dass Leute westeuropäischer Herkunft nicht auch an der Seele erkranken können, im Gegenteil. Aber dass sie dann gleich den nächstbesten Menschen umbringen, kommt doch selten vor.

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    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 29.01.2020, 09:04 Uhr

      Zum Glück kommen solche Fälle selten vor. Die genauen Ursachen für die Entstehung einer Schizophrenie sind ja leider unbekannt. Vermutlich spielen chemische Botenstoffe, die Nervensignale weiterleiten, eine entscheidende Rolle. Wie der Kulturkreis damit in Zusammenhang stehen könnte, ist mir nicht klar, denn Schizophrenie tritt in allen Rassen, Kulturen und sozialen Schichten auf.

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  • Profilfoto von Dunning-Kruger
    Dunning-Kruger, 28.01.2020, 14:43 Uhr

    Der alte Mann begann zu schnarchen. Dann bekam der Beschuldigte Todesangst und beging die Tat. Die Kausalität dieser Argumentantion erschliesst sich mir jetzt weder auf den ersten, noch auf den zweiten Blick. Dem Gericht offensichtlich schon.

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    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 29.01.2020, 08:49 Uhr

      So zusammengefasst macht das tatsächlich wenig Sinn, das stimmt. Ausgeblendet wird dabei aber, dass der Mann Wahnvorstellungen hatte und sich deshalb in der geschlossenen Psychiatrie befand. Er selber hatte sich gemeldet, weil er merkte, dass etwas ganz und gar nicht mehr stimmt mit ihm. Dass sich diese Tat nicht anhand logischer kausaler Zusammenhänge erklären lässt, liegt bei diesem Setting nahe.

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