Er muss fast 5000 Franken Sozialhilfe zurückzahlen

Zugerin unterstützte heimlich ihren Ex-Freund – das kommt ihn teuer zu stehen

Die Ex-Freundin wollte den Zuger unterstützen – doch nun hat sich seine Lage noch mehr verschlechtert. (Bild: Adobe Stock)

Über 50-Jährige haben es schwer, einen neuen Job zu finden. So rutschte ein Zuger in die Sozialhilfe. Seine Freundin zahlte ihm auch nach der Trennung einen Teil an die Wohnungsmiete, damit er sein Zuhause nicht verliert. Doch die nette Geste erwies sich als Bärendienst.

Beziehungen enden nicht zwangsläufig damit, dass einer dem anderen die Pest an den Hals wünscht. Bei manchen Menschen behalten die Personen, die man mal geliebt hat, einen besonderen Platz im Herzen – auch wenn es mit der Beziehung nicht mehr klappt.

Eine solche Konstellation könnte hinter einem Fall stecken, über den die Zuger Staatsanwaltschaft kürzlich zu entscheiden hatte. Eine Frau lebte mit einem 55-Jährigen Zuger zusammen, der in die Sozialhilfe gerutscht war. Irgendwann beschlossen die beiden, sich zu trennen. Und damit hatte er ein finanzielles Problem.

Über die Monate läpperten sich 5’000 Franken zusammen

Die Mieten im Kanton Zug sind bekanntlich hoch. Wer Sozialhilfe bezieht, kann daher von den Behörden dazu verpflichtet werden, in eine günstigere Unterkunft zu ziehen. Wer sich weigert, dem können die Beiträge gekürzt werden.

Offenbar wollte die Frau ihren Ex-Freund davor bewahren. Sie unterstützte ihn deshalb weiter, indem sie auch nach der Trennung einen Teil der Miete übernahm. Über fünf Monate läpperte sich dieser Betrag schliesslich auf rund 5’000 Franken zusammen – Einnahmen, die der Mann gegenüber dem Sozialamt hätte angeben müssen.

Hätte er dies getan, so wäre ihm die Sozialhilfe um fast eben jenen Betrag gekürzt worden, den er von seiner Ex-Freundin erhalten hatte: nämlich rund 4’650 Franken. Für den Mann selber wäre das Ganze zum Nullsummenspiel geworden – die Freundin hätte ihn genauso gut nicht unterstützen können.

700 Franken fehlen jetzt für das Lebensnotwendigste

Wohl aus diesem Grund verschwieg der Mann dem Sozialamt, dass er von ihr Geld bekam. Die Behörden jedoch kamen ihm auf die Schliche.

Wie aus dem rechtskräftigen Strafbefehl hervorgeht, hat die Staatsanwaltschaft ihn nun des unrechtmässigen Bezugs von Sozialhilfe schuldig gesprochen. Er wird zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à je 30 Franken verurteilt. Die 900 Franken werden fällig, wenn er sich in den nächsten drei Jahren wieder etwas zuschulden kommen lässt.

Innerhalb eines Monats muss der Mann zusätzlich eine Busse in der Höhe von 300 Franken bezahlen. Zudem muss er gemäss Strafbefehl die Verfahrenskosten von 400 Franken tragen. Absparen müssen wird er dies wohl von dem Geld, das ihm für den monatlichen Grundbedarf – also etwa für Essen, Kleider, Strom – zur Verfügung steht. Dieser liegt in Zug bei 986 Franken pro Monat. Heute wohnt der Mann in einem Gasthaus.

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5 Kommentare
  • Profilfoto von Derungs
    Derungs, 12.01.2020, 22:41 Uhr

    Ich habe mit derselben Sozialhilfe schon einmal bis vor Verwaltungsgericht gestritten, leider ebenfalls erfolglos. Grund: Ich war selber während fast 2 Jahren ausgesteuert und bekam Sozialhilfe bei der Bürgergemeinde Zug nachdem ich Vermögen bis auf den Freibetrag von CHF 4’000.- aufgebraucht hatte, meiner Lebenspartnerin (ebenfalls fast gleichzeitig ausgesteuert) verweigerte die Stadt Zug die Sozialhilfe wegen eines gemeinsamen Fahrzeuges d.h. ich musste mit dem Grundbedarf von CHF 755.- für einen 2 Personen-Haushalt, sowie anteilmässigen Wohnkosten für 2 Erwachsene auskommen während annähernd 1,5 bis 2 Jahren (weit unter dem Existenzminimum) und die Stadt Zug hat sich in der Zwischenzeit auf meinem Buckel um CHF 15 – 20’000.- ungerechtfertigt bereichert! Als Betroffener der FSH ist man logischerweise immer am kleineren Hebel und hat kaum eine Chance gegenüber dem Staat, SKOS-Richtlinien hin oder her! (David gegen Golliath-Situation)

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  • Profilfoto von mebinger
    mebinger, 07.01.2020, 10:51 Uhr

    Unser Sozialstaat ist ein Hohn und unsere Sparpolitiker Unmenschen, die null Ahnung von der Realität haben, sucht mal günstigere Wohnungen liebe Beamte und Staatsdiener, Recht ist so angewandt nichts anderes als Unrecht. Aber unser Recht hat schon lange nichts mehr mit der neoliberalen Realität zu tun und man muss froh sein nicht in die Mühlen des Staates zu geraten, denn dort kann man nichts erwarten, was eine menschliche Zivilisation ausmacht. Das Neoliberale Geschwür der Unmenschlichkeit hat alles verpestet!

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    • Profilfoto von Silvio Zimmermann
      Silvio Zimmermann, 07.01.2020, 13:13 Uhr

      Danke für die offenen Worte!

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  • Profilfoto von Dunning-Kruger
    Dunning-Kruger, 07.01.2020, 09:53 Uhr

    Solche Fälle gibt es hundert, wenn nicht tausendfach. Man kann ebenfalls davon ausgehen, dass Einzelne die Sozialhilfe systematisch und mit Vorsatz hinters Licht führen und damit die Öffentlichkeit schädigen. Da die Personalressourcen bei den Sozialämtern sehr knapp sind, gibt es so gut wie keine Möglichkeiten dies nachhaltig zu unterbinden, da Ressourcen für durchdringende und systematisch Kontrollen nicht vorhanden sind. Das verlockt natürlich dann auch zu genau diesem Verhalten. Selber schuld Sozialstaat. Mehr Personal würde sich mit Sicherheit rentieren. So aber geht es v.a. um ein Verwalten der Sozialhilfebezüger. Massnahmen im Bereich des Empowerment und Hilfe zur Verselbstständigung hinsichtlich Erwerbseinkommen sind seit Jahren aufgrund des Personalmangels nur noch theoretisch und auf dem Papier gültig. Die Realität sieht aber anders aus!

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    • Profilfoto von Silvio Zimmermann
      Silvio Zimmermann, 07.01.2020, 13:16 Uhr

      Es ist richtig, dass es Einzelfälle gibt, die das Sozialsystem umgehen und ausnützen. Ebenso kann davon ausgegangen werden, dass es einige Beamte gibt, die den letzten Funken Menschlichkeit noch nicht abgelegt haben. Aber die Reaktionen auf das Buch «Abwärts-bis unter null» haben mich daran zweifeln lassen, ob dem so ist.

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