Nach Aufschrei bei Aalto-Hochhaus

Zuhause für Veloparkplatz zahlen? Luzerner Stadtrat erwägt Verbot

Dürfen Vermieter für Veloparkplätze eine separate Gebühr verlangen? (Bild: jav)

In einem Haus im Schönbühl-Quartier müssen Mieter für den Platz im Velokeller eine separate Gebühr bezahlen. Der Luzerner Stadtrat will das künftig untersagen. Richtig so, findet die SP. Sonst könnten Vermieter ja auch für den Kinderspielplatz Eintritt verlangen, argumentiert sie.

Wer in der Stadt Luzern Wohnungen oder Büros baut, muss auch Veloparkplätze bauen. Genau das ist beim Aalto-Hochhaus im Schönbühl-Quartier geschehen, das kürzlich totalsaniert wurde. Doch wer dort wohnt, muss für den Veloparkplatz im Untergeschoss künftig 25 Franken im Monat berappen, kostenlose Aussenabstellplätze gibt es nicht. Die Gebühr sorgte für viel Gesprächsstoff (zentralplus berichtete).

Der Preis sei fair, begründete Hausbesitzer Nicolas von Schumacher. «Wir müssen per Gesetz Veloabstellräume bereitstellen. Und weil immer mehr Leute – erfreulicherweise – das Velo benützen, brauchen diese entsprechend Platz. Und das alles kostet», sagte er im Frühling gegenüber der «Luzerner Zeitung».

Für die SP ein klares No-Go. Sie verlangt in einem Postulat, dass der Stadtrat das Erheben von separaten Gebühren unterbindet. Bei Autos gang und gäbe, sind solche Veloparkplätze laut SP inakzeptabel. Die Partei verweist auf den politischen Auftrag, den Veloverkehr zu fördern. Mit Extra-Preisen für Parkplätze im eigenen Haus werde der Wille des Volkes untergraben.

Weichen Velofahrer aufs Trottoir aus?

«Ein Veloparkplatz ist keine Mehrleistung, sondern gehört – wie der Lift oder der Abstellplatz für den Kinderwagen – zur Grundausstattung», sagt Cyrill Studer Korevaar, der das Postulat gemeinsam mit Nico van der Heiden eingereicht hat. «Sonst könnte man von Eltern auch Eintrittsgebühren für den Kinderspielplatz verlangen, der ja auch von allen Mietern mitfinanziert wird, unabhängig davon, ob sie ihn tatsächlich brauchen.»

Die beiden SP-Grossstadträte rennen beim Stadtrat offenen Türen ein. Auch er ist der Meinung, dass Veloabstellplätze zur Grundausstattung eines Hauses gehören. «Miete pro Velo zu verlangen, erachtet der Stadtrat in vieler Hinsicht als kontraproduktiv», schreibt er in seiner Stellungnahme.

«Es ist wichtig, zu zeigen, dass wir die nachhaltige Veloförderung ernst nehmen – auch wenn es sich um einen Nebenschauplatz handelt.»

Cyrill Studer Korevaar, SP-Grossstadtrat

Die Preise könnten dazu führen, dass die Mieter ihre Velos auf öffentlichen Plätzen abstellen oder ganz auf das Velo verzichten. Das widerspreche der städtischen Veloförderungspolitik. Der Stadtrat fasst deshalb ein faktisches Verbot ins Auge. Im Zuge der laufenden Überarbeitung des Parkplatzreglements will er einen Passus prüfen, der einen separaten Mietzins für Veloabstellplätze untersagt. Das Reglement schreibt die Auflagen in Sachen Parkplätzen bei Bauprojekten fest.

Ein Fall mit Seltenheitswert

Zu einer Änderung bewegen dürfte eine solche Änderung nur wenige. Denn Vermieter, die explizit Geld für Veloabstellplätze verlangen, haben in der Region Luzern Seltenheitswert, wie eine Umfrage letzten Frühling zeigte (zentralplus berichtete).

Der Stadtrat sagt selber, er könne nicht einschätzen, wie verbreitet die Praxis sei. Er will aber ohnehin aktiv werden: Falls es diesen Trend gebe, wolle man ihm entgegenwirken.

Das 50-Meter-Hochhaus von Alvar Aalto im Schönbühl. (Bild: jwy)

«Wir sind zufrieden, dass der Stadtrat unsere Bedenken teilt», sagt Cyrill Studer Korevaar. Dass andere Städte oder Gemeinden eine ähnliche Auflage kennen, wäre dem Geschäftsleiters beim Mieterverband Luzern nicht bekannt.

Er bezeichnet die politische Reaktion auf das Vorpreschen des Vermieters beim Aalto-Hochhaus als «Schuss vor den Bug». Eine entsprechende Auflage biete Gewähr, dass ein solches Vorgehen keine Schule mache. «Es ist wichtig, zu zeigen, dass wir die nachhaltige Veloförderung ernst nehmen – auch wenn es sich um einen Nebenschauplatz handelt.»

Indirekte Verrechnung muss möglich bleiben

Der Luzerner Stadtrat ist sich bewusst, dass die Vermieter die Kosten für einen Velokeller oder Veloparkplätze im Normalfall auf alle Mieter abwälzen – unabhängig davon, ob diese tatsächlich ein Fahrrad besitzen. Eine indirekte Verrechnung über den Mietzins müsse auch zukünftig ermöglicht werden, weil ansonsten die Eigentumsgarantie zu stark eingeschränkt würde. Das heisst: Vermieter dürfen zwar keine separate Gebühr verlangen, dafür aber etwas höhere Mietkosten verlangen.

Für Studer Korevaar kein Problem: «Auch wer im Parterre wohnt, zahlt über die Miete einen Anteil an den Lift. Das ist bei vielen Dingen der Fall, die eben zur Grundausstattung eines Gebäudes gehören.»

Ob die Stadt Luzern gesonderte Gebühren tatsächlich verbieten wird, ist noch offen. Zunächst entscheidet das Stadtparlament am 24. Oktober über das Postulat. Unklar ist laut Stadtrat noch, wie die Einhaltung der Auflage kontrolliert würde. Immerhin hätten die Mieter so aber die Möglichkeit, sich beim Vermieter zu beschweren, wenn ihnen plötzlich eine Rechnung für den Veloparkplatz ins Haus flattert.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von odermatt toni
    odermatt toni, 15.10.2019, 19:22 Uhr

    Ich denke, wenn man ein Velo im Keller stehen hat, ist das klar. Wenn aber je Person da ein normales Velo, ein Sportvelo/bike, ein E-bike stehen, wird es klar, dass da etwas zusätzlich fällig wird. Das ist hoffentlich klar und muss möglich sein. Ansonsten geht das in das eigene Kellabteil!

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  • Profilfoto von Joseph de Mol
    Joseph de Mol, 15.10.2019, 16:55 Uhr

    Oke. Ich glaube nicht, dass sich der Stadtrat mit der Eigentümer-Familie von Schumacher anlegt. Dies nur so nebenbei: Diese können im Ernstfall mit ihren hunderten Liegenschaften in der Stadt Luzern und deren Umland sozialpolitisch enormen Druck entfalten – wenn sie von der Exekutive in die Enge getrieben würden. Die haben die Stadt im Sack!

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