Zu laute Partys beim Hotel Seeburg

Luzerner Umweltexperte: «Die Lage direkt am See ist heikel»

Eines der Probleme der Partys im Hotel Seeburg ist, dass sich der Lärm ungehindert über den See ausbreiten kann. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Nicht nur bei der Polizei, auch bei der Stadt Luzern sind am Samstag zahlreiche Beschwerden über die laute Musik einer Daydance-Veranstaltung in der Sunset-Bar eingegangen. Den Stadtbehörden sind aber weitgehend die Hände gebunden.

Wie kann die Stadt so etwas nur bewilligen? Das haben sich letzten Samstag offenbar zahlreiche Luzernerinnen und Luzerner gefragt. Wie Mario Lütolf, Leiter der Dienststelle Stadtraum und Veranstaltungen bestätigt, gingen dort noch am Abend mehrere Mails ein, in der sich die Absender über die Bewilligungspolitik empörten.

Nur waren sie damit an der falschen Adresse. Die Veranstaltung fand auf privatem Grund statt und war damit nicht bewilligungspflichtig durch die Stadtbehörden. Ein eigentliches städtisches Umweltreglement, mit dem Städte wie St. Gallen auch privaten Veranstaltungen Auflagen erteilen können, gibt es in Luzern nicht.

Stadt kann Empfehlungen abgeben

Sind Dienststellenleiter Mario Lütolf also die Hände gebunden? Nicht ganz. Im städtischen Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes ist schon ein Passus zu finden, der  Nutzungen auf privatem Grund betrifft.

Wenn sich diese nämlich auf den öffentlichen Grund auswirken, namentlich durch Lärm, dann kann die Stadt «Massnahmen treffen» und «Empfehlungen zur Durchführung» abgeben.

«Der Lärm kann sich ungehindert über den See ausbreiten.»

Gregor Schmid, Leiter Umweltschutz bei der Stadt Luzern

Gemäss Lütolf ist das bislang nur sehr selten nötig geworden. Auf die Beschwerden vom letzten Samstag habe man aber umgehend reagiert, die dafür zuständige kantonale Gastgewerbe und Gewerbepolizei involviert und das Gespräch mit dem Betreiber gesucht. Lütolf zählt darauf, dass dies Wirkung zeigen wird.

Klare Grenzwerte gibt es nicht

Die Luzerner Polizei hat ebenfalls auf den Vorfall reagiert und den Betreiber bei der Staatsanwaltschaft angezeigt (zentralplus berichtete). Geprüft wird wohl auch, ob dieser gegen das Bundesgesetz über den Umweltschutz und die Lärmschutzverordnung verstossen hat.

Gregor Schmid, Leiter Umweltschutz bei der Stadt Luzern, erklärt die rechtliche Lage so: «Das Umweltschutzgesetz sieht vor, dass Lärm nicht lästig sein darf. Nur was heisst lästig? Klare Grenzwerte gibt es dazu nicht.» Man müsse also immer den Einzelfall beurteilen. Wenn allerdings zahlreiche Beschwerden eingegangen sind, dann spreche das deutlich dafür, dass das erträgliche Mass überschritten wurde. «Das Gesetz hält nämlich im Weiteren fest, dass die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich gestört werden dürfe.»

Schmid weist in diesem Zusammenhang auf folgendes hin: «Für so eine Veranstaltung ist die Sunset Bar eine heikle Lage. Der Lärm kann sich ungehindert über den See ausbreiten, es gibt keine Hindernisse, die den Schall brechen.» Daher verwundere es auch nicht, dass etliche Beschwerden vom gegenüberliegenden Seeufer herkamen.

Eine Anfrage bei den Seeburg-Betreibern, welche Konsequenzen sie aus den Beschwerden ziehen, blieb bislang unbeantwortet.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Rino
    Rino, 10.07.2019, 10:23 Uhr

    Wieso regen sich alle auf? Bei anderen Veranstaltungen wie z.B. beim Blue Balls geht es ja auch? Fand das Ganze halb so wild und ich war auf der anderen Seeseite. Mich stören eher die vielen Feuerwerke welche über das ganze Jahr gezündet werden.

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