Gegenseitige Schuldzuweisung nach Missverständnis

Fasnächtler bezweifelt Echtheit der Luzerner Polizei und landet im Spital

Der Rathaussteg ist während der Fasnacht zeitweise zur Einbahnstrasse geworden – einem Heimweh-Luzerner wurde dies zum Verhängnis.

(Bild: jal)

Als ihn eine Polizistin an der Fasnacht daran hinderte, den Rathaussteg zu betreten, glaubte Heimweh-Luzerner Kurt Vonwyl an einen gelungenen Scherz. Er machte sich über die «Sperre» lustig. Die Folgen spürt er bis heute.

Seit dem Pfaffensonntag 2019 sind genau 122 Tage vergangen. Obwohl inzwischen Hochsommer ist, wird der 68-Jährige Kurt Vonwyl diesen 3. März nicht so schnell vergessen. Denn er wird durch Schmerzen im Arm jeden Tag daran erinnert.

Was passiert ist, schildert Kurt Vonwyl so: Obwohl er schon lange nicht mehr in Luzern lebt, zieht es Vonwyl jede Fasnacht zurück in die alte Heimat. Der rüüdige Samstag war gerade dabei, in den Pfaffensonntag überzugehen, als er und sein Freund beschliessen, über den Rathaussteg in die Altstadt rüberzugehen.

Vor Jahren hatten falsche Polizisten Brückenzoll gefordert

Eingangs der Brücke des Rathausstegs steht neben weiteren Polizeibeamten eine Polizistin, die sogleich auf die beiden älteren Herren zukommt und ihnen den Zutritt verweigert. Von so etwas, hatte der Exil-Luzerner noch nie gehört, wohl aber von falschen Polizisten, die an der Fasnacht Schabernack treiben. So geschehen vor einigen Jahren, als Vonwyls Frau an derselben Stelle angehalten wurde, um einen Brückenzoll zu entrichten. Damals von falschen Polizisten.

Es kann sich nur um einen Fasnachtsscherz handeln, davon ist Vonwyl absolut überzeugt. Na, dann zeigt mir mal eure Ausweise, ihr Schlauberger, wird er sich gedacht haben. Und erklärt mir, welchen Brückenzoll ich zahlen soll.  

Als die Polizisten es ablehnen, sich auszuweisen, überzeugt das Vonwyl noch mehr davon, dass hier grober Unfug mit ihm getrieben wird. Als die Polizei Vonwyls Ausweis verlangt, weigert er sich, da er die Echtheit der Polizisten anzweifelt. Er weiss gar nicht, wie ihm geschieht, als aus dem Nichts zwei weitere Polizeibeamte auftauchen.

Nach der Festnahme landete er auf der Notfallstation

«Völlig ausgerastet», seien diese. Sie packen den 68-Jährigen, reissen ihm die Arme auf den Rücken, werfen ihn zu Boden und knien auf seinen Rücken. Als er schon am Boden liegt, kommt ein weiterer Polizist hinzu und reisst an den Armen des Mannes, um ihn zu fesseln. Bei dieser Aktion, die aus Sicht Vonwyls völlig unverhältnismässig ist, wird der ältere Herr verletzt.

Er wird vorläufig festgenommen und in die Kommandostation der Luzerner Polizei gebracht. Dort wird er von der Amtsärztin untersucht, die diverse Schürfungen und eine starke Schwellung des Ellbogens feststellt. Der Mann muss sofort in die Notfallstation Chirurgie des Kantonsspitals, beschliesst sie.

Dort wird festgestellt, dass der Ellbogen bei der gewaltsamen Festnahme ausgerenkt wurde. In den nächsten drei Wochen folgen diverse Untersuchungen. Nach einem MRI wird das Ausmass der Verletzung sichtbar: Sehne und Bänder am Ellbogen sind gerissen. Der Mann muss operiert werden.

2500 Franken wegen der Hinderung einer Amtshandlung

Auch nach Monaten ist der Arm nicht einsetzbar, bis heute hat Vonwyl Schmerzen. Die Beugung des Ellbogens ist markant eingeschränkt, sogar beim Essen, so sehr, dass das Führen der Gabel zum Mund nicht möglich ist. Hinzu kommt, dass er durch die Festnahme, die er als einen Angriff auf seine Person erlebt hat, traumatisiert wurde und sich heute in psychiatrischer Behandlung befindet.

Der Fall zieht nun juristische Konsequenzen nach sich. Gegen Kurt Vonwyl ist ein Verfahren eröffnet worden. Weil er seinen Ausweis nicht gezeigt hat, wirft ihm die Staatsanwaltschaft die Hinderung einer Amtshandlung vor. 2’500 Franken Busse soll er zahlen. Gegen den entsprechenden Strafbefehl hat er aber Einsprache erhoben.

Strafverfahren gegen Polizisten läuft

Vonwyl wiederum hat die Polizistin und drei ihrer Kollegen wegen einfacher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch angezeigt. Er hofft, dass sich aufgrund der Medienberichterstattung Zeugen melden, die den Vorfall beobachtet haben und seine Version der Geschichte bestätigen können.

Wie die Sache aus Sicht der Polizisten vonstatten ging, wird das laufende Verfahren zeigen. Man sei nun daran, den Sachverhalt zu klären, sagt dazu Simon Kopp, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Anders als von Vonwyl gefordert, werde dieser aber nicht ausserkantonal geprüft. «Dies machen wir jeweils bei oberstem Polizeikader», erklärt Kopp. Das aktuellste Beispiel ist der Fall Malters, der einem Staatsanwalt aus dem Kanton Aargau übertragen worden ist.

Die Abklärungen in diesem Fall laufen jedoch bei der Staatsanwaltschaft Emmen und nicht bei der Staatsanwaltschaft Luzern, weil letztere, wie Kopp sagt, «üblicherweise mit Polizisten der Stadt zu tun hat». Diesem Umstand wurde demnach Rechnung getragen.

 Polizist wurde an der Fasnacht 2017 bei einer Festnahme handgreiflich

Es ist nicht das erste Mal, dass im Zusammenhang mit einer Polizeiaktion an der Fasnacht Kritik an der Luzerner Polizei aufkommt. Auch am Rüüdigen Samstig vor zwei Jahren kam es zu einem Zwischenfall. Mitarbeiter der Luzerner Polizei hatten unter der Egg in Luzern zwei Männer wegen mutmasslichen Taschendiebstahls festgenommen. Dabei mischte sich ein anderer Polizist ein, der in seiner Freizeit an der Fasnacht teilnahm. Er beschimpfte die verhafteten Männer aus Nordafrika.

Nach dem Vorfall hatte die Luzerner Polizei bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige eingereicht. Diese untersuchte den Vorfall, stellte das Strafverfahren aber ein, da die beiden Festgenommenen keine Strafanträge stellten. Der betreffende Mitarbeiter wurde abgemahnt.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Joseph de Mol
    Joseph de Mol, 03.07.2019, 06:54 Uhr

    Bei der Polizei ist das ganze Jahr Fasnacht!

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