Um trotz Ausnahmezustand noch handeln zu können

Zuger Politiker wollen Notstrom gesetzlich verankern

Das Bevölkerungsschutzgesetz soll durch Krisen führen.

(Bild: Montage/zvg)

Da Strom für die Funktion von Behörden und Blaulichtorganisationen essenziell ist, sollen Notstromversorgungen gesetzlich verankert werden. Dies und mehr befand eine vorberatende Kommission zum ihr vorgelegten «Bevölkerungsschutzgesetz».

Einer der wichtigsten Aspekte unseres Alltags ist die Stromversorgung. Ohne Elektrizität fallen Kühlgeräte aus, um Lebensmittel haltbar zu machen, die Mobilität wird stark eingeschränkt und die meisten Leute könnten ihre Arbeit niederlegen. Ein grossflächiger Stromausfall kann entsprechend schnell zu Chaos führen.

Wenn es in Zug drunter und drüber gehen würde, so ist die Rechtslage bis anhin unklar. Zur Bewältigung von Grossereignissen, Katastrophen oder Notlagen wird im Kanton Zug deshalb gerade das «Bevölkerungsschutzgesetz» ausgearbeitet. Damit kann in Zukunft die Handlungsfähigkeit von Kanton und Gemeinden aufrechterhalten werden (zentralplus berichtete).

Der Regierungsrat legte einer vorberatenden Kommission eine Gesetzesvorlage dazu vor. In dieser fehlten laut der Kommission Vorgaben zur Notstromversorgung. Diese wurde durch das bisherige Notorganisationsgesetz schon nicht abgedeckt.

«Ohne Strom läuft heute nichts mehr.»

Karl Nussbaumer, Kantonsrat

Bevölkerungsschutzrelevante Infrastrukturbauten wie Polizeiposten, Feuerwehrdepots, Standorte der Führungsorgane der Gemeinden und des Kantons müssten mit einer Notstromversorgung ausgerüstet sein. So befindet die Kommission.

Der Artikel zur Notstromversorgung wurde im Gesetz beim Abschnitt der Trinkwasserversorgung ergänzt. «Wasser und Strom sind in einer Krise lebenswichtige Güter. Und ohne Strom läuft heute nichts mehr», sagt Karl Nussbaumer (SVP), Präsident der vorberatenden Kommission. «Es geht darum, dass wir die notwendigsten Infrastrukturen so ausrüsten, dass diese bei einem Ereignis minimal funktionsfähig bleiben.»

Gemeinden auf gutem Weg

Urs Marti, der Chef des kantonalen Führungsstabes hat eine Übersicht der Notstromversorgung der bevölkerungsschutzrelevanten Infrastrukturbauten präsentiert. Diese zeige auf, «dass die Gemeinden und der Kanton sich diesem Thema bereits sehr verantwortungsbewusst angenommen haben», so Nussbaumer.

Für die Gemeinden ändere sich entsprechend auch nicht viel. «Im Bereich Trinkwasser bleibt alles wie bisher, aber im Bereich Notstrom schaffen wir eine gesetzliche Grundlage, an die man sich künftig halten muss», so der Kantonsrat.

Material beschlagnahmen

Ausserdem ergänzte die Kommission die «Mitwirkungs- und Duldungspflichten». Es ging darum, ob man Unternehmen im Notfall dazu verpflichten kann, Personal und andere Mittel zur Krisenbewältigung zur Verfügung zu stellen. Letztlich wurde der Antrag gestellt, das Gesetz dementsprechend zu ergänzen.

Somit könnten in Zukunft natürliche und juristische Personen zur Verfügungsstellung von Ressourcen verpflichtet werden. Dieser Antrag wurde mit elf zu vier Stimmen in der Kommission angenommen.

Insgesamt empfehlen alle Kommissionsmitglieder dem Kantonsrat das Gesetz mit den Anpassungen der vorberatenden Kommission anzunehmen. Am Donnerstag wird im Kantonsrat darüber abgestimmt. Entsprechend der vorberatenden Kommission dürfte das Gesetz wohl ohne grossen Widerstand durchgewinkt werden.

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