Betrugsvorwürfe gegen Luzerner Skandal-Rapperin

Luxusleben adé: Staatsanwaltschaft sperrt Konten von Loredana

Der Luzernerin wird vorgeworfen, ein Walliser Ehepaar betrogen zu haben – ihre Konten wurden deshalb gesperrt.

(Bild: Screenshot Youtube)

Auf ihrem Instagram-Account präsentiert sich Loredana gern als Luxus-Braut mit dicken Autos und teuren Klamotten. Im Strafverfahren gegen sie gibt sich die bekannte Luzerner Rapperin nun aber plötzlich mittellos. Hintergrund dürfte sein, dass das Vermögen der Influencerin eingefroren wurde.

Selbstinszenierung ist ihr Ding, über eine Million Follower hat sie auf Instagram. Doch das sorglose Leben im Luxus ist für die Luzerner Rapperin vorerst vorbei. In ihren Posts spuckt sie derzeit jedenfalls keine grossen Töne mehr: «Ich habe keinen Bock mehr, mich zu schminken», sagt sie in einer kürzlich geposteten Insta-Story. Sie wirkt müde und kraftlos.

Das Geld auf dem Konto ist blockiert

Loredana steht im Verdacht, ein Walliser Ehepaar um mehrere hunderttausend Franken betrogen zu haben. Anfang Mai wurde sie deswegen verhaftet. Doch das ist noch nicht alles, wie sich jetzt zeigt.

Aus einem aktuellen Urteil des Kantonsgerichts Luzern geht hervor, dass die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit den Ermittlungen die Konten der Skandal-Rapperin gesperrt hat.

Zu diesem Mittel greifen die Untersuchungsbehörden, wenn der Verdacht besteht, dass Gelder oder Wertgegenstände aus einem Verbrechen stammen. Auch auf ihr Tresorfach bei der Bank hatte die Frau Mitte Mai keinen Zugriff mehr.

Unentgeltliche Prozessführung* gibt es nur für Mittellose

Die 23-Jährige hat sich gegen die Beschlagnahmung gerichtlich gewehrt. Spannend dabei: Ihr Anwalt stellte in diesem Zusammenhang ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. Darauf hat Anspruch, wer sich keinen Anwalt leisten und keine Gerichtskosten tragen kann.

Diesen Eindruck machte die Dame noch nicht, als sie sich nur zwei Tage vor dem Einreichen der Beschwerde an einer Pressekonferenz in Pristina zu den gegen sie erhobenen Vorwürfe äusserte. Gemäss «Nau» posierte die Kosovo-stämmige Rapperin da beispielsweise noch für ein Selfie, auf dem sie eine 4400 Franken teure Louis-Vuitton-Jacke trägt.

Wenn die Konten eingefroren sind, wäre zwar da Geld, nur hat die Betroffene darauf keinen Zugriff mehr. Das heisst: Man hat keine Reserven mehr und lebt von dem, was man verdient. Was offenbar aus Sicht der Rapperin zu wenig ist, um auch noch einen Anwalt selber zu bezahlen.

Vor Gericht macht sie einen Rückzieher

Das Kantonsgericht musste sich letztlich aber nicht mit der Frage auseinandersetzen, ob die Frau tatsächlich ein derart tiefes Einkommen hat, dass die öffentliche Hand für die Gerichtskosten aufkommen muss. Die Beschwerde gegen die Beschlagnahmung ist zurückgezogen worden.

Was der Grund für den Sinneswandel war, geht aus dem Urteil nicht hervor. Die Hintergründe bleiben daher vorerst im Dunkeln. Die Staatsanwaltschaft äussert sich nicht zu laufenden Verfahren – und auch Loredana selber sagt nichts dazu. «Wir gehen davon aus, dass das Verfahren gegen sie eingestellt werden wird», sagt ihr Sprecher Elmar Giglinger auf Anfrage. Bis zum Abschluss der Ermittlungen werde man aber keine Stellung nehmen.

Untersuchungen werden wohl noch Monate dauern

Grundsätzlich ist es so, dass beschlagnahmte Gelder oder Vermögenswerte den Beschuldigten erst wieder zurückgegeben werden, wenn sich herausgestellt hat, dass ein Zurückbehalten nicht mehr nötig ist. Bis sich das geklärt hat, kann es also einige Zeit dauern.

Gegenüber «Nau» sprach Simon Kopp, Sprecher der Staatsanwaltschaft Luzern, davon, dass eine solche Untersuchung viel Geduld und Zeit brauche. «Das ist Fingerspitzenarbeit. Wir müssen viele Details untersuchen und regelmässig mit den Anwälten sprechen.»

Es würden viele Beweismittel gesammelt, und Einvernahmen durchgeführt. Dazu zähle auch die Auswertung von Whatsapp-Nachrichten, mit denen das Walliser Ehepaar die Schuld der Musikerin beweisen will.

Bis die Ermittlungen abgeschlossen sind und ein Urteil vorliegt, gilt für die Rapperin die Unschuldsvermutung.

*In der ursprünglichen Version dieses Textes lautete der Zwischentitel «Gratis-Anwalt gibt es nur für Mittellose». Ein Leser hat uns freundlicherweise darauf hingewiesen, dass dies nicht korrekt ist. Tatsächlich ist es so, dass die Gerichts- und Anwaltskosten zurückbezahlt werden müssen, sollte eine Person nach Abschluss des Verfahrens dazu in der Lage sein. In der Realität kommt es  nur selten zu Rückzahlungen, weil es mit grossem Aufwand für die Gerichte verbunden ist, diese einzufordern. Trotzdem ist es richtig: Der Staat stellt keine Gratis-Anwälte im eigentlichen Sinne zur Verfügung.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Joseph de Mol
    Joseph de Mol, 24.06.2019, 07:08 Uhr

    Einfach nur schlimm, wie gewissen- und schamlos dieses Küken und ihr Clan hier vorgegangen sind. Die Chancen stehen allerdings gut, dass sie nie wieder in die CH zurück kommt. Im Kosovo wird sie wohl nicht so leichten Herzens und voller Nonchalance ihre Mitmenschen betrügen. Die drakonischen und unverhandelbaren Konsequenzen sind ihr und ihrer Familie (v.a. den männlichen Familienmitgliedern) durchaus bewusst!! Die Ablösung von Sippen-Gewohnheitsrecht Kanun durch Schweizer Rechtsstaatlichkeit macht vielen Kosovaren und Albanern offensichtlich grosse Mühe. Im gesellschaftlichen Zivilisationsprozess fehlen ihnen einfach gute 300-500 Jahre.

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