Justiz an der Nase rumgeführt

Polizist angelogen: Jetzt muss ein Zuger 2’550 Franken Busse zahlen

Pinocchio-Darstellung von Enrico Mazzanti (1852–1910). (Bild: Wikipedia)

Ein Bauingenieur hat gegenüber einem Polizisten fälschlicherweise behauptet, das Opfer eines Hackerangriffs geworden zu sein. Damit hat er sich der «Irreführung der Rechtspflege» schuldig gemacht. Ein Vergehen, das die Zuger Behörden scharf ahnden.

Eine Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto grösser wird er. Es sind weise Worte, die Martin Luther da einst niederschrieb.

Es beginnt ganz klein. Mit einer kleinen Notlüge vielleicht, weil man unabsichtlich die Urlaubsbilder der Familie gelöscht hat. Oder mit einer harmlosen Ausrede, weil man mit der Arbeit nicht mehr hinterherkommt. Und plötzlich hat man sich strafbar gemacht.

Was einen Zuger geritten hat, im letzten Januar in Rotkreuz in den Polizeiposten zu gehen, ist nicht klar. Sicher ist nur, dass er an jenem Tag im Januar 2019 den diensthabenden Polizisten brandschwarz angelogen hat.

Es gab an, dass sich ein Unbekannter Zugang zu seinem Handy und seinem Mailaccount verschafft habe. Der Hacker habe Fotos und Mails gelöscht, erzählte der Zuger – und stellte Strafanzeige.

Das Ganze war schlicht erfunden

Die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin Ermittlungen auf. Im Verlaufe der nächsten Monate stellte sich heraus, dass der Zuger die Polizei einschaltete in vollem Bewusstsein, dass er gar nicht das Opfer eines Hackers geworden war.

Das Motiv des Mannes liegt wie gesagt im Dunkeln. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat er sich mit seiner Lüge jedenfalls der «Irreführung der Rechtspflege» schuldig gemacht. Sie bestraft ihn deshalb zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 170 Franken, sprich insgesamt 10’200 Franken.

Diese muss der Mann nur bezahlen, wenn er sich in den nächsten zwei Jahren erneut etwas Ähnliches zuschulden kommen lässt. So oder so fällig wird aber eine Busse in Höhe von 2’550 Franken sowie Verfahrenskosten von 400 Franken.

Die Sache geriet aus dem Ruder

Aus der kleinen Schneeball-Lüge – was auch immer deren Hintergrund gewesen sein mag – wurde in diesem Fall durch die Strafanzeige eine regelrechte Lawine. Wie sagte schon Alexander Pope: Wer eine Lüge sagt, merkt nicht, welch grosse Aufgabe er übernimmt; denn er wird gezwungen sein, zwanzig weitere zu finden, um diese eine aufrechtzuerhalten.

Merken kann man sich diesbezüglich eines: Spätestens wenn die Polizei eingeschaltet werden muss, um eine Lüge nicht auffliegen zu lassen, sollte man aufgeben. Sonst wird es teuer.

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