Fürchtet die Luzerner Polizei Rassismusvorwürfe?

Polizeisprecher: «Ein Auflösen der Demonstration wäre unverhältnismässig gewesen»

Demonstrierende einer BLM-Kundgebung in Luzern. (Bild: Juso Luzern)

Ein Zuger Polizeioffizier befürchtet, dass die Black-Lives-Matter-Bewegung Polizeiarbeit erschwert. Die Luzerner Polizei schätzt die Situation anders ein.

Der Zuger Polizeioffizier und Psychologe Wolfgang Moos warnt davor, dass die Polizei durch das Antidiskriminerungsgesetz handlungsunfähig gemacht wird. Kontrollen von dunkelhäutigen Menschen seien heikel geworden. Bei jeder zweiten Verhaftung käme es zu unschönen Szenen. Das Auflösen einer Black-Lives-Matter-Demo sei undenkbar – auch wenn gegen die Corona-Verordnung verstossen würde (zentralplus berichtete).

Kein Eingreifen – trotz Missachtung der Schutzmassnahmen

Die BLM-Kundgebung vom letzten Samstag in Luzern überschritt im Verlauf des Tages die zulässige Gruppengrösse von 300 Personen. Warum die Polizei die Demo trotzdem nicht auflöste, erklärt Polizeisprecher Christian Bertschi: «Die Organisatoren der bewilligten Demonstration hatten zu Beginn 300 Personen abgezählt. Sie hatten auch die Corona-Schutzmassnahmen umgesetzt.»

Im Verlauf der Demonstration seien dann weitere Passanten dazugestossen, bis schlussendlich rund 1200 Personen beteiligt gewesen seien. «Die Demonstration verlief friedlich und ruhig. Ein Auflösen durch die Polizei wäre nicht verhältnismässig gewesen. Dass die Kundgebung nicht aufgelöst wurde, hat rein gar nichts mit irgendwelcher Angst vor Rassismus zu tun.»

Keine Zunahme von Anzeigen

Auf die Frage hin, ob Polizeibeamten in den letzten Wochen gehäuft Rassismus vorgeworfen wurde, antwortet Bertschi: «Nein. Es gingen keine entsprechenden Anzeigen ein.» Sollten jedoch Anzeigen gegen Beamte eingehen, werde ein Standardverfahren angewendet und der Fall an die Staatsanwaltschaft zur Untersuchung weitergeleitet.

«Wir haben bislang keine Erschwernisse der Polizeiarbeit festgestellt.»

Christian Bertschi, Chef Kommunikation Luzerner Polizei

Zu einem möglichen Antidiskriminierungsgesetz, wie es zu Beginn des Jahres in Berlin in Kraft trat, will sich Bertschi nicht äussern: «Die Gesetze werden von der Politik gemacht. Die Luzerner Polizei nimmt zum Gesetzgebungsprozess keine Stellung.» Er stellt aber betreffend ungerechtfertigter Rassismusvorwürfe fest: «Wir haben bislang keine Erschwernisse der Polizeiarbeit festgestellt.»

Polizisten filmen ist erlaubt – unter Auflagen

Videos von Polizeibeamten, die sich angeblich fehlbar verhalten, kursieren seit einigen Wochen im Internet. Darf ein Polizist im Dienst überhaupt gefilmt werden? «Polizeieinsätze zu filmen, ist grundsätzlich erlaubt», erklärt Bertschi.

Es sei aber nicht erlaubt, dadurch die Polizeiarbeit zu behindern oder einzelne Personen statt das Ereignis in den Mittelpunkt zu stellen. «Auch Polizeibeamte haben Persönlichkeitsrechte. Sie sollten vorgängig gefragt werden, ob sie gefilmt werden dürfen und ob das Material dann verwendet werden darf.»

Weiterhin keine Bodycams geplant

Obwohl Bodycams möglichen Missverständnissen vorbeugen könnten, ist deren Einsatz nicht geplant. Die Regierung des Kantons Luzern hatte einen diesbezüglichen Vorstoss 2014 abgelehnt. Die Polizei unterstützte diesen Entscheid.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


2 Kommentare
  • Profilfoto von Roli Greter
    Roli Greter, 17.06.2020, 05:28 Uhr

    Ein Auflösen der friedlichen Sitzmahnwachen auf dem Bahnhofplatz durch die Polizei war noch weniger verhältnismässig gewesen, getan wurde es trotzdem…

    Es liegt auf der Hand dass man sich bei der Luzerner Polizei bei einer Auflösung vor allfälligen Rassismusvorwürfen fürchtet, welche im Übrigen mehr als lächerlich wären.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Philipp
    Philipp, 17.06.2020, 00:05 Uhr

    Unverhältnismässig? Wenn also 1000 Personen vor den Augen der Polizei gegen das Gesetz verstossen und dadurch bewusst die Gesundheit von Mitmenschen gefährden kann man beide Augen zu drücken. Steht ein Autofahrer aber 10cm über den Parkplatz, ist der Schreibblock schneller gezückt als man Blinzeln kann. Ist halt leicht verdientes Geld.
    Das Ganze grenzt an Arbeitsverweigerung und ich und alle anderen Bürger zahlen dafür auch noch mit unseren Steuergelder. Die Luzerner Polizei und auch anderer Polizei Korps der Schweiz sind einfach feige und nicht im Stande Gesetze durchzusetzen. Offensichtlich gilt hier der Grundsatz «vor dem Gesetz sind alle gleich» auch nicht mehr.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon