Wer sich an der Parkuhr vertippt, muss in Zug mit einer Parkbusse rechnen. Dabei wäre durchaus Kulanz möglich. Die Zuger Polizei hält jedoch an ihrer Vorgehensweise fest.
Parkieren wird nicht nur immer teurer, sondern anscheinend auch komplizierter. Genügte es früher, ein 50-Rappen-Stück bei der dazugehörigen Parkuhr einzuwerfen, kommen immer mehr digitale Parkuhren auf. Bei denen müssen Autofahrerinnen jeweils ihr Kennzeichen angeben (zentralplus berichtete). Was offenbar einfacher klingt, als es ist.
155 bis 310 Bussen wegen falschen Eingaben
Reto Schläpfer, Geschäftsführer von Digitalparking, einer Anbieterin von digitalen Parkuhren, erzählt gegenüber SRF, dass sich rund jeder Fünfzigste bei der Eingabe der Nummer vertippt. Andere Zahlen hingegen nennt René Blum, Geschäftsführer der IEM AG, die unter anderem Parkuhren an die Stadt Zug liefert. Sie verzeichnen in der Stadt Zug rund 1 bis 1,5 Prozent und bei Städten mit anderen Parkuhrmodellen unter 1 Prozent Falscheingaben.
In Zug wurden im Jahr 2021 15’525 Parkbussen ausgestellt. Statistisch gesehen sind es also zwischen 155 und 310 Bussen, die aufgrund eines Vertippers oder Falscheingaben ausgestellt wurden.
Besonders häufig vergessen Autofahrer dabei das Kantonskürzel, führt Schläpfer weiter aus. Kein Problem, ein Blick auf das parkierte Auto und die passende Autonummer sollte ja das Missgeschick erklären. Nicht so aber in Zug.
Im Jahresbericht der Zuger Ombudsstelle schildert die Ombudsfrau den Fall eines Herrn B., der wegen eines Vertippers eine Parkbusse bezahlen musste. Weil er in Eile war, habe er das Kantonskürzel und die erste Zahl weggelassen – die anderen Zahlen haben jedoch gestimmt, wie er erzählt. Obwohl er die Parkgebühr bezahlt hat und sogar eine Bestätigungs-SMS dafür erhalten hat, bleibt die Busse bestehen. Auch, nachdem er sich direkt beim Bussendienst der Polizei gemeldet hat und beweisen konnte, dass er ja eigentlich korrekt für sein Parkticket bezahlt hatte. Dort verwies man ihn lediglich auf den Rechtsmittelweg.
Polizei argumentiert mit Rechtsgleichheit
Dieses Vorgehen hält Herr B. für «überspitzt formalistisch». Denn bei der Zürcher Polizei bleiben solche offensichtlichen Missgeschicke ohne Folgen. Die Zuger Polizei verteidigt sich mit der Rechtsgleichheit: «Grundsätzlich gilt, dass diejenige Person, die das Parkticket löst, auch für die Korrektheit des Parktickets verantwortlich ist.» Das Vorgehen der Polizei ist einfach: «Die Zuger Polizei überprüft, ob für das betreffende Kontrollschild ein gültiges Parkticket vorhanden ist. Ist das nicht der Fall, wird eine Busse ausgestellt», führt Mediensprecher Frank Kleiner aus.
Die Ombudsfrau weist jedoch darauf hin, dass es sich hier um eine Ermessensfrage handelt. Bei digitalen Parkuhren wie denen von Digitalparking werde jeweils angezeigt, wenn ein Auto mit ähnlichem Kontrollschild auf einem Parkplatz steht und korrekt bezahlt wurde. Diese Funktion wurde extra eingeführt, falls jemand Zahlen oder das Kantonskürzel vergisst, damit die Polizei kulant sein könnte, so der Digitalparking-Geschäftsführer.
Frank Kleiner entgegnet hierzu jedoch, dass auch in diesem Fall die Rechtsgleichheit gelte: Nicht alle Anbieter von digitalen Parkuhren zeigen mögliche Fehler oder Vertipper an. Zudem obliege es alleine der Zuger Staatsanwaltschaft und dem Gericht zu entscheiden, ob an Parkbussen festgehalten werde oder nicht. Gemäss interner Dienstvorschrift kann die Polizei Ordnungsbussen in der Regel nicht selbst annullieren.
Ombudsfrau beanstandet Vorgehen bei Zuger Parkbussen
Die Ombudsfrau schlägt dennoch vor, dass die Zuger Polizei ihre Praxis noch einmal überdenken solle. Auch das Verweisen auf den Rechtsmittelweg bei solch kleinen Beträgen sorge eher für Unverständnis für das Vorgehen der Polizei, kritisiert sie.
Vorerst bleibt für Zugerinnen also einzig die Hoffnung, dass die eigene Gemeinde auf andere Parkuhrmodelle umstellt. Es gibt nämlich durchaus Modelle, die eine Fehlermeldung anzeigen, wenn beispielsweise bei der Eingabe keine Buchstaben eingetippt werden. Dies würde ihnen wohl die eine oder andere Parkbusse ersparen.
Hinweis: Der Artikel wurde mit Aussagen von René Blum, Geschäftsführer eines anderen Parkuhranbieters, ergänzt. Dies, um die Zahl der falschen Eingaben besser einzuordnen.
- Jahresbericht 2021 Ombudsstelle Kanton Zug
- Polizeiliche Statistik 2021
- «SRF»-Beitrag zu digitalen Parkuhren
- Schriftlicher Austausch mit Frank Kleiner
- Telefonat mit René Blum, Geschäftsführer der IEM AG
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Mike, 27.04.2022, 07:14 Uhr wie sagt man so schön, die Menschheit ist komplett am verblöden…egoistisch, nicht mehr selber studieren (dafür hat man ja ein Handy) aber vor allem keine Tolleranz
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Heimwehberner, 25.04.2022, 18:20 Uhr Mit der App bezahlen, dann sind die nummern hinterlegt…. Kann erst noch die Parkzeit der wahren Zeit angepasst werden.
Sind doch die selben Diskussionen mit der Politesse die JETZT gerade aufschreiben will.👍3Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runterRemo, 25.04.2022, 22:25 Uhr Genau so ist es. Vermutlich sind das aber dieselben Leute, die ihre Rechnungen noch am Postschalter bezahlen.
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Andi Oberhänsli, 25.04.2022, 18:12 Uhr Geht gar nicht. Der Mann hat den Parkplatz bezahlt und kann das belegen. Dann ist die Busse auch zu erlassen, so wie das offenbar in anderen Kantonen auch gemacht wird.
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