Digitale Fahndung in Luzern

zentralplus plus Streit um Gesichtserkennung: Das sind die Grenzen

Gesichtserkennungssysteme werden in Luzern nur von der Polizei eingesetzt. Ein Verbot einer künfitg möglichen Massenüberwachung will aber auch der Kanton nicht angehen. (Bild: Adobe Stock)

Im Kanton Luzern werden Systeme, die Gesichter erkennen, nur in der Strafverfolgung eingesetzt. Für andere Einsätze fehlt die rechtliche Grundlage. Die Technologie hat ihre Tücken.

Eine öffentliche Kamera filmt die Passanten, eine Software erkennt die Gesichter, gleicht sie mit einer Datenbank ab und informiert die Behörden, etwa wenn eine gesuchte Person erkannt wird. Lange waren solche Systeme nur in dystopischen Science-Fiction-Erzählungen zu finden. Längst sind sie aber Realität. Wo überall und in welchem Ausmass sie eingesetzt werden, ist ein mal gehütetes, mal offeneres Geheimnis. Der Überwachungsapparat Chinas etwa ist rund um den Globus bekannt.

Das Bundesgericht pfiff vergangene Woche die Luzerner Regierung zurück. Diese wollte der Polizei die Möglichkeit gewähren, den Strassenverkehr mit automatisierten Fahndungssystemen zu überwachen. Dies sei ein zu grosser Eingriff in die Grundrechte, fand das Bundesgericht (zentralplus berichtete).

Dennoch ist im Kanton Luzern Gesichtserkennungssoftware im Einsatz. Wo und in welchem Mass, geht nun aus einer Antwort der Luzerner Kantonsregierung auf eine Anfrage der SP hervor.

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