Polizei
Zuger Schnellrichterin amtet

Nur 48 Stunden nach Diebstahl muss ein Rumäne gehen

Der Verurteilte darf für ein Jahr nicht zurück in die Schweiz. (Bild: Zuger Polizei)

Ein Rumäne hat Diebstahl in einem Geschäft begangen. Jetzt wurde er von einer Zuger Schnellrichterin verurteilt und weggewiesen.

Ein 32-jähriger Rumäne hat am Dienstagmittag in Baar Ware im Wert von 2'500 Franken gestohlen. In drei Einkaufstaschen verstaute der Mann zahlreiche Kleidungsstücke, elektrische Zahnbürsten, Rasierklingen und alkoholische Getränke. Er verliess das Verkaufsgeschäft an der Poststrasse, ohne die Ware zu bezahlen, durch die Gemüseabteilung. Doch eine Ladendetektivin stellte den Dieb.

Wie die Zuger Polizei am Freitagmorgen mitteilt, wurde sein Fall bereits vor die Zuger Staatsanwaltschaft gebracht. Die Schnellrichterin verurteilte den Rumänen wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von mehreren Hundert Franken. Doch nicht nur das: Das Amt für Migration entschied, ihn aus der Schweiz wegzuweisen und belegte ihn mit einem einjährigen Einreiseverbot.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung der Zuger Strafverfolgungsbehörden
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