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In einer Facebookgruppe ist eine Aufnahme eines mutmasslichen Einbrechers in Emmenbrücke veröffentlicht worden. Die Luzerner Behörden raten davon ab.
Im Landenberg-Quartier in Emmenbrücke scheint es in den vergangenen Tagen zu einem Einbruch gekommen zu sein. Das ist einem Beitrag auf Facebook zu entnehmen. In der nicht öffentlichen Gruppe «Du besch vo Ämmebrogg wenn» veröffentlichte ein Nutzer ein Foto einer Überwachungskamera, welches den mutmasslichen Einbrecher zeigt. Die Polizei sei alarmiert.
Gleich zwei Mitglieder der Gruppe weisen den Autoren des Beitrags darauf hin, dass die Veröffentlichung des Bildes problematisch sei.
Situation besser mit der Polizei besprechen
Eine Nachfrage von zentralplus bei Simon Kopp, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Kanton Luzern, zeigt, dass Vorsicht geboten ist. Er verweist auf die Datenschutzbestimmungen des Bundes. Dort heisst es: «Videoaufnahmen dürfen nur veröffentlicht werden, wenn die abgebildeten Personen vorgängig eingewilligt haben. Bilder, auf denen Straftaten zu sehen sind, sollten den Strafverfolgungsbehörden übergeben werden. Wer Videoüberwachungsmaterial eigenhändig online stellt, um nach mutmasslichen Tätern zu fahnden oder sie an den Pranger zu stellen, handelt widerrechtlich.»
Simon Kopp empfiehlt, die Situation mit der Polizei zu besprechen. Diese habe jederzeit die Möglichkeit, die Videos auf breiten Kanälen zu teilen, um die Ermittlungen voranzutreiben. «Es muss aber verhältnismässig sein und es sollten zuvor alle anderen Ermittlungsansätze erfolglos gewesen sein.» Zudem sei es regelmässig sinnvoll, noch zuzuwarten, weil das Videomaterial allenfalls einen möglichen Täter vorwarne und er dann Beweismittel (beispielsweise Kleidung) vernichten könne.
- Facebook-Beitrag
- Datenschutzbestimmungen des Bundes
- Schriftlicher Austausch mit Simon Kopp, Informationsbeauftragter der Staatsanwaltschaft Kanton Luzern