Luzerner Polizei sammelt «neu» verbotene Waffen ein
Bald läuft die dreijährige Nachmeldefrist für neu verbotene Waffen nach der Änderung des Waffengesetzes aus. Die Luzerner Polizei führt deshalb am 23. April erneut eine freiwillige Waffensammelaktion durch.
Mit Annahme der Änderungen des Waffengesetzes 2019 müssen Waffenbesitzer, die «neu» illegale Waffen besitzen, diese bei den Behörden melden. Dies betrifft halbautomatische Feuerwaffen mit grossem Magazin, wie zum Beispiel ein Sturmgewehr. Die Ordonnanzwaffe vom Militär ist davon nicht betroffen. Diese dreijährige Nachmeldefrist läuft diesen Sommer aus. Die Luzerner Polizei organisiert deshalb in Zusammenarbeit mit der Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug des Kantons Luzern einen weiteren Waffenabgabetag (zentralplus berichtete).
Waffenbesitzer können am 23. April nicht mehr verwendete Waffen, Waffenbestandteile, Zubehör, Munitionsbestandteile oder Munition unbürokratisch und gebührenfrei abgeben. Diese werden anschliessend fachgerecht entsorgt.
Von 8 bis 16 Uhr können die Schiesseisen an folgenden Orten abgegeben werden:
- Polizeiposten Ebikon, Dorfstrasse 13
- Polizeiposten Emmen, Rüeggisingerstrasse 45
- Polizeiposten Hochdorf, Hohenrainstrasse 8
- Armee-Ausbildungszentrum Luzern (AAL), Retablierungsstelle Murmattweg 4, 6005 Luzern
- Polizeiposten Schüpfheim, Bahnhofstrasse 3
- Polizeiposten Sursee, Centralstrasse 24
- Polizeiposten Willisau, Vorstadt 9
- Medienmitteilung Luzerner Polizei
- FAQ der Kantonspolizei Zürich zum neuen Waffengesetz
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