Eineinhalb Jahre Ermittlungen

Luzerner Polizei nimmt Serientäter in Kriens fest

Die Luzerner Polizei konnte den Dieb festnehmen. (Bild: Symbolbild: Luzerner Polizei)

Eineinhalb Jahre hat ein 51-jähriger krimineller Serientäter aus Georgien sein Unwesen in mehreren Kantonen getrieben. Die Luzerner Polizei nahm in fest, jetzt sind die Ermittlungen abgeschlossen.

Die Luzerner Polizei hat die Ermittlungen gegen einen Kriminellen aus Georgien abgeschlossen. Der Mann verübte in der Zeit zwischen August 2021 und Frühjahr 2023 mehrere Straftaten in den Kantonen Luzern, Bern, Aargau, Zug und Obwalden, schreibt die Luzerner Polizei am Donnerstag in einer Mitteilung. Der Mann habe sich zudem illegal in der Schweiz aufgehalten.

Im September 2021 brach der 51-jährige Asylbewerber aus Georgien in Emmen einen Kiosk auf. Er klaute Zigaretten im Wert von über 18'000 Franken. Zudem habe der Serientäter mehreren Personen das Portemonnaie geklaut und aus Geschäften Lebensmittel gestohlen, heisst es in der Mitteilung. Vornehmlich sei es ihm um alkoholische Getränke gegangen.

Auch die Strassenverkehrsregeln waren dem 51-jährigen wohl fremd. Obwohl die Behörden ihm den Führerausweis abgenommen hatten, fuhr er im März 2022 mit einem Auto und verursachte einen Auffahrunfall. Er stahl sich davon, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Noch im selben Monat blitzte ihn die Polizei innerorts mit über 80 Kilometer pro Stunde.

Nachdem der Georgier in verschiedenen Kantonen zur Verhaftung ausgeschrieben war, gelang der Luzerner Polizei im Januar 2023 die Verhaftung des Mannes in Kriens. Jetzt befindet er sich in Untersuchungshaft. Der Gesamtdeliktsbetrag beläuft sich auf über 30'000 Franken. Die Untersuchungen führt die Staatsanwaltschaft Luzern.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von SunnySunshine
    SunnySunshine, 25.05.2023, 22:52 Uhr

    Hui, zum Glück wurde er gefasst!
    Ich finde es irrelevant ob es ein Asylsuchender oder Schweizer war.. Straftäter gibts überall

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  • Profilfoto von Scholl Richard
    Scholl Richard, 25.05.2023, 17:24 Uhr

    Auch dieser Gast wird uns auf unsere Kosten erhalten bleiben. Sei es als Härtefall, sei es wegen den Menschenrechten, sei es weil seine Heimat ihn nicht zurückhaben weil, sei es weil seine zuständige Gesändtschaft in Bern sich um ihren straffälligen Bürger foutiert. Ein weiter Fall von zehntausenden Fällen, die uns Gastgeber zur Last fallen.

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  • Profilfoto von Marie-Françoise Arouet
    Marie-Françoise Arouet, 25.05.2023, 17:20 Uhr

    Es gilt die Unschuldsvermutung.

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