Vom Kriminalgericht verurteilt

Luzerner Kokainhändler nahm Tochter mit zu Übergabe

Der Beschuldigte hat während zwei Jahren rund 600 Gramm Kokain verkauft. (Bild: Symbolbild/Fotolia)

Ein 49-jähriger Mann ist vom Luzerner Kriminalgericht wegen mehrfachen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden. Pikant: Bei einem Kokainhandel hatte er sogar seine damals 13-jährige Tochter dabei.

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen heute 49-jährigen Mann wegen mehrfachen Widerhandlungen gegen das Betäubungsgesetz verurteilt. Zwischen August 2016 und April 2019 schmuggelte er rund 2,8 Kilogramm Kokain in die Schweiz. Rund 600 Gramm davon verkaufte er, unter anderem auch in der Stadt Luzern und in der Agglomeration.

Drogenhandel um seine Weiterbildung zu finanzieren

In diesen rund drei Jahren fuhr er regelmässig nach Frankreich, um Kokain in verschiedenen Mengen zu schmuggeln. Geschnappt hat ihn die Polizei in Luzern, als er 2019 gerade 1 Kilogramm Kokain an seinen Auftraggeber übergeben wollte. Mit dabei war damals auch seine 13-jährige Tochter, mit der er zuvor nach Frankreich fuhr, um die Drogen zu holen.

Gemäss Urteil zeigt sich der Kameruner geständig. Als Grund nannte der Beschuldigte finanzielle Gründe. In der Schweiz liess er sich zum Migrationsfachmann weiterbilden. Um sich diese Weiterbildung finanzieren zu können, verschuldete er sich bei Bekannten mit 8000 Franken. Mit den Kurierfahrten habe er diese Schulden «abgearbeitet». Zwar erkenne die Staatsanwaltschaft sein Tatmotiv an und nehme auch nicht an, dass es sich dabei um reine Schutzbehauptungen handle.

«Als Kehrseite der Medaille kann man berechtigterweise jedoch durchaus auch ins Feld führen, dass gerade ein Migrationsfachmann eigentlich nicht auf die Idee kommen sollte, sich im Drogenhandel deliktisch zu betätigen», kritisierte die Luzerner Staatsanwaltschaft.

Geldstrafe und drei Jahre Gefängnis

Das Kriminalgericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, unter Anrechnung von 67 Tagen, die er bereits in Untersuchungshaft verbrachte. 10 Monate davon sind unbedingt. Hinzu kommt eine Ersatzforderung von 2000 Franken. Und der Beschuldigte muss die Gerichtskosten von rund 18'000 Franken zahlen. Ein Teil davon fällt durch den Verkauf seines beschlagnahmten Autos weg, wodurch er insgesamt noch 14'000 Franken zahlen muss.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte kann das Urteil noch ans Kantonsgericht weiterziehen. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

Verwendete Quellen
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1 Kommentar
  • Profilfoto von oliver.heeb
    oliver.heeb, 16.07.2022, 11:09 Uhr

    Interessant wäre bei diesem Fall zu wissen, ob dieser «Migrationsfachmann» auch tatsächlich im Asylwesen gearbeitet hatte. Wenn ja, dann wäre das in dieser Position grundsätzlich sehr problematisch gewesen. Die potentielle Versuchung, sich in finanziell prekären Situationen befindende Klienten ebenfalls mit ins Geschäft hineinzuziehen und entsprechend auszunutzen, ist vorhanden. Ob es sich dabei um einen Einzelfall handelt, wage ich zu bezweifeln. Neben Drogenhandel, könnte in diesem Umfeld auch die Ermöglichung von Schwarzarbeit ein Thema sein. Zwar verfügt das Luzerner Asylwesen über den Posten eines Sozialinspektors. Ob das ausreichend ist, steht auf einem anderen Blatt.

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