Was erlaubt ist und was nicht

Kanton Luzern erlässt Feuerverbot im Wald und Waldesnähe

Die meisten Waldbrände werden durch menschliches Fehlverhalten ausgelöst. Der Kanton erlässt wegen der Trockenheit per sofort ein Feuerverbot. (Bild: Unsplash/ Harishan Kobalasingam)

Warst du mit den Kindern in den letzten Tagen noch am Waldrand und hast eine Wurst grilliert? Dann hattest du ein gutes Timing. Dies ist in Luzern nun wegen der Trockenheit nicht mehr erlaubt.

Die Trockenheit setzt der Natur weiterhin zu. Da es seit längerer Zeit nicht mehr geregnet hat, gilt nun im Kanton Luzern ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Es ist bei der Trockenheit ab sofort auch verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen oder durch offenes Feuer angetriebene Ballone/Laternen steigen zu lassen. Das gilt überall. Also auch weit weg von einem Wald.

Diese Regeln musst du ab sofort beachten

Wie der Kanton Luzern informiert, gelten ab sofort folgende Regeln:

  • Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gilt insbesondere innerhalb eines Abstandes von 50 m zum Wald.
  • Aufgrund der Gefahr durch Funkenflug ist das Feuern in sämtlichen unbefestigten Feuerstellen und mit Einweggrills – ungeachtet des Standorts im Freien – auf dem ganzen Kantonsgebiet (inkl. Gewässern) verboten.
  • Erlaubt ist das Grillieren auf Gasgrills sowie das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen mit Holzkohlegrills sowie in fest eingerichteten Cheminées/Feuerstellen/Feuerschalen, sofern ein Abstand von mindestens 50 Metern zum Wald eingehalten wird. Bei starkem Wind ist wegen der Gefahr von Funkenflug ganz darauf zu verzichten.
  • Es ist verboten Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie das Steigenlassen von «Heissluftballonen / Himmelslaternen» (gekauft oder selbstgebastelt), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, sind auf dem ganzen Kantonsgebiet (inkl. Gewässer) verboten.
  • Die Bevölkerung ist aufgerufen, mit Feuer im Freien sorgfältig umzugehen und insbesondere Feuer nie unbeaufsichtigt zu lassen. Es wird empfohlen, entsprechendes Löschmaterial bereit zu halten.

Wenn du dich nicht an die Regeln hältst, kann es schnell sehr teuer werden. «Wer einen Waldbrand verursacht, wird zudem für die daraus entstehenden Kosten für die Bekämpfung und Wiederherstellung belangt», schreibt der Kanton.

Die meisten Waldbrände werden durch Fehlverhalten einzelner Personen ausgelöst. Daher gelten nun strengere Regeln. (Bild: Lawa)
Verwendete Quellen
  • Mitteilung Kanton Luzern, Landwirtschaft und Wald, Lawa
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


1 Kommentar
  • Profilfoto von Roli Greter
    Roli Greter, 10.08.2022, 16:03 Uhr

    Endlich!

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon