Kritik an Polizeigesetz

Das Bundesgericht mag keine intelligenten Videosysteme

Das Bundesgericht hat sich kritisch zur automatischen Fahrzeugfahndung geäussert, die neuerdings auch in Luzern gesetzlich erlaubt ist. (Bild: Luzerner Polizei)

Kaum hat der Kanton Luzern ein neues Polizeigesetz, steht es möglicherweise bereits wieder auf der Kippe. Grund: Ein Entscheid des Bundesgerichts.

«Big Brother is watching you»: Das Luzerner Polizeigesetz erlaubt seit Anfang diesen Jahres den Einsatz von intelligenten Videosystemen auf den Strassen. Hochauflösende Kameras scannen die Kennzeichen von vorbeifahrenden Autos und erfassen die Fahrerinnen. So weiss die Polizei binnen Sekunden, wer gerade die Autobahn passiert (zentralplus berichtete).

Dass dies ein schwerer Eingriff in die Grundrechte ist, darauf hat der Luzerner Datenschützer Matthias R. Schönbächler vor der Einführung deutlich hingewiesen (zentralplus berichtete). Vergeblich. Der Kantonsrat stimmte der Polizeiüberwachung im Oktober mit grosser Mehrheit zu – SVP, Mitte und GLP sogar einstimmig (zentralplus berichtete).

Droht Luzern das gleiche Schicksal wie Solothurn?

Trotzdem wird das Thema jetzt wieder aktuell. Diese Woche hat das Bundesgericht einen Entscheid veröffentlicht, der sich just mit der automatisierten Fahrzeugfahndung auseinandersetzt – und zwar im Kanton Solothurn.

Die dortige Regierung hat eine entsprechende Gesetzesänderung vor gut einem Jahr in Kraft gesetzt, wogegen sich mehrere Personen juristisch wehrten. Das Verdikt ist klar: «Die bildliche Erfassung der Fahrzeuginsassinnen und -insassen ist nicht zulässig», heisst es in einer Medienmitteilung des Bundesgerichts.

Automatische Fahrzeugfahndung: Ein Eingriff in die Grundrechte

Das zuständige Departement hatte argumentiert, die Kamera fokussiere softwarebedingt auf die Kontrollschilder. Zwar würden grundsätzlich auch die Fahrzeuginsassen fotografisch erfasst, diese seien aber «in aller Regel sehr schlecht erkennbar».

Die Tatsache, dass das Departement weiter geltend machte, die Fotos von unbeteiligten Dritten liessen sich ohne Weiteres «verpixeln», wertet das Bundesgericht als Eingeständnis, dass Fahrzeuginsassen trotz allem auf den Fotos erkennbar sind.

«Das Departement wird das Urteil nun vertieft prüfen, bevor allfällige Schlüsse daraus gezogen werden.»

Erwin Rast, Sprecher Justizdepartement

«Mit dem technologischen Fortschritt wird es überdies immer unwahrscheinlicher, dass die auf dem Markt angebotenen Geräte eine derart schlechte Kamera enthalten, dass die Fahrzeuginsassen nicht erkennbar wären», so das Bundesgericht in seinem Urteil.

Das ist problematisch. Denn anders als bei Radarkameras werden alle Autofahrerinnen systematisch erfasst – nicht nur dann, wenn das System eine Verkehrsregelverletzung feststellt. Dass unschuldige Fahrzeuginsassen fotografiert werden, ist aus Sicht des Bundesgerichts nicht verhältnismässig. «Dies bedeutet, dass bei Bedarf die Software der zu beschaffenden Geräte so abgeändert beziehungsweise umprogrammiert werden muss, dass die Fahrzeuginsassen nicht erfasst werden», ist im Urteil zu lesen.

Luzerner Polizeigesetz sieht explizite Regelung vor

Im Solothurner Polizeigesetz wird die bildliche Erfassung von Menschen im Rahmen der automatische Fahrzeugfahndung nicht explizit geregelt. Im hiesigen Polizeigesetz ist das anders. Darin steht wörtlich: «Die Luzerner Polizei kann Kontrollschilder von Fahrzeugen, deren Insassinnen und Insassen sowie die Fahrzeuge selbst automatisiert optisch erfassen.» Die Erfassung diene ausschliesslich der Fahndung und zur Verfolgung von Verbrechen und Vergehen, heisst es präzisierend weiter. Und: «Die Standorte von stationären Erfassungsgeräten sind auf einer öffentlichen Liste aufzuführen.» 

«Wenn das Bundesgericht sagt, dass dies in Solothurn nicht zulässig ist, müssen wir das auch in Luzern genau anschauen.»

Kantonsrätin Rahel Estermann (Grüne)

Damit hat die bildliche Erfassung von Autofahrern in Luzern – im Gegensatz zu Solothurn – eine gesetzliche Grundlage. Ob durch die gemachten Einschränkungen der Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen verhältnismässig ist? Wir fragen beim Justizdepartement nach, wie dieses mögliche Auswirkungen des Bundesgerichtsentscheids einschätzt.

Justizdepartement prüft das Urteil des Bundesgerichts

«Das Urteil des Bundesgerichts liegt in der begründeten Form seit gestern vor», schreibt Sprecher Erwin Rast-Schulz auf Anfrage. «Das Departement wird das Urteil nun vertieft prüfen, bevor allfällige Schlüsse daraus gezogen werden.»

Rast weist darauf hin, dass der Kanton Luzern mit der Revision des Polizeigesetzes eine Empfehlung der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) umgesetzt und sich auf deren Mustergesetzestext abgestützt habe. 

«Der Kanton Luzern hat aber mehrere zusätzliche Hürden zum Schutz der Grundrechte und der Personendaten in die gesetzliche Regelung integriert», so Rast. Deshalb seien die Regelungen der Kantone Solothurn und Luzern nur beschränkt miteinander vergleichbar und die Schlussfolgerungen des Bundesgerichtes können nicht einfach 1:1 übernommen werden. «Überdies könnte auch die Luzerner Regelung beim Bundesgericht angefochten werden.»

Grüne Kantonsrätin prüft den Gang vors Gericht

Genau dies werden die Grünen prüfen, wie Kantonsrätin Rahel Estermann auf Anfrage sagt. Sie hatte sich bereits im Parlament dezidiert gegen die Grundrechtseingriffe ausgesprochen, die mit der automatischen Fahrzeugfahndung verbunden sind (zentralplus berichtete).

Bei der optischen Erfassung von Autofahrerinnen fallen biometrische Daten an. «Das sind besonders schützenswerte Personendaten, die nur unter bestimmten Bedingungen erhoben werden dürfen. Wenn das Bundesgericht nun sagt, dass dies in Solothurn nicht zulässig ist, müssen wir das auch in Luzern genau anschauen und allenfalls gerichtlich überprüfen lassen», findet Estermann. Zumindest eine Interpellation dränge sich geradezu auf. 

«Im Urteil wird auch erwähnt, dass klar geregelt sein muss, wer innerhalb der Kantonspolizei die automatisierte Fahrzeugfahndung anordnen kann», sagt Rahel Estermann. «Auch da könnte aus meiner Sicht in Luzern ebenfalls Klärungsbedarf bestehen.»

Weiter schreibt das Bundesgericht, dass «periodische Kontrollen durch eine unabhängige Stelle» vorzusehen seien. In Luzern gibt es keine solchen. «Auch auf diesen Punkt könnte die Regierung zurückkommen», findet die Grüne Kantonsrätin. «Aus meiner Sicht stärken unabhängige Kontrollen das Vertrauen der Bevölkerung, dass ihre Daten nicht missbraucht werden.»

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Adrian Hürlimann, Zug
    Adrian Hürlimann, Zug, 11.01.2023, 13:01 Uhr

    Soso, wie die meisten Zentralschweizer*innen erscheine auch ich auf dem Radar der Luzerner Polizei, ich bin also ein Opfer der Massnahmen «zur Verfolgung von Verbrechen und Vergehen», will heissen ein potentieller Verbrecher und Gesetzesbrecher. Ganz wie tausende von Tourist*innen (genauer: Terroristi*innen?). Besten Dank für diese Einschätzung und Bravo dem Bundesgericht und den Luzerner Grünen! (Solothurn gehört wie LU auch zur Schweiz)

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