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Wöchentlich informiert zentralplus Luzerner Autofahrerinnen über die Standorte der mobilen Blitzer. Die Angaben dazu liefert die Luzerner Polizei. Die Zuger SVP und FDP fordern nun dasselbe Vorgehen in Zug. Und zwar nicht zum ersten Mal.
«Hier wirst du diese Woche in Luzern geblitzt»: Seit rund drei Monaten gibt die Luzerner Polizei montags die Standorte ihrer mobilen Radarfallen bekannt. Die Veröffentlichung ist dabei der Polizei vorbehalten – weshalb kürzlich 96 Mitglieder eines Whatsapp-Chats tief ins Portemonnaie greifen mussten (zentralplus berichtete).
Mehr Transparenz in Sachen Geschwindigkeitskontrollen fordern nun auch die Zuger. Die SVP- und die FDP-Fraktion haben gemeinsam ein Postulat eingereicht, das analog zu Luzern und St. Gallen eine wöchentliche Veröffentlichung der Radar-Standorte verlangt. Als Begründung nennen die Kantonsräte Thomas Gander (FDP) und Rainer Suter (SVP) die positiven Erfahrungswerte der beiden erwähnten Kantone. Dort sei «die Verkehrssicherheit mit dieser Praxis deutlich erhöht» worden, wie sie im Postulat schreiben.
Dabei beziehen sie sich auf Einschätzungen des Verkehrspsychologen Uwe Ewert von der Beratungsstelle für Unfallverhütung. Laut Ewert führe die Bekanntgabe der Blitzerstandorte dazu, dass an heiklen Stellen langsamer gefahren werde.
Was bringt die Bekanntgabe?
Ob dies auch tatsächlich der Fall ist, ist nicht ganz klar, wie eine Recherche von zentralplus zeigt. Die Luzerner Polizei erhebt grundsätzlich keine Daten, mit denen man beweisen könnte, dass die Veröffentlichung der Standorte die Verkehrssicherheit erhöht. Und auch beim Pionierkanton St. Gallen stellt sich heraus: Die positive Wirkung kann nicht eindeutig belegt werden, da die Unfallstatistik von mehreren Faktoren beeinflusst werde. Ein direkter Zusammenhang lässt sich also nicht belegen (zentralplus berichtete).
Da das Postulat in Zug momentan hängig ist, nimmt die Regierung üblicherweise keine Stellung. Ein Blick auf vergangene Anfragen der Zuger SVP dazu lässt jedoch vermuten, dass sie dem Anliegen nicht wohlgesinnt ist.
Kein Erfolg für Warnschilder vor den Blitzern
Die Forderung ist nämlich nicht neu. Bereits 2016 haben die SVP-Kantonsräte Thomas Werner, Karl Nussbaumer und Beni Riedi mehr Transparenz bei den Radaranlagen verlangt. Damals schwebte ihnen noch das Tessiner Modell vor: Einige Meter vor den Blitzern müssten Schilder vor den Geschwindigkeitskontrollen warnen.
«Explizite Warnungen vor Kontrollen unterlaufen den Zweck und die Wirkung von Kontrollen.»
Zuger Regierungsrat, 2016
Die Motion wurde damals von der Zuger Regierung abgelehnt. «Explizite Warnungen vor Kontrollen unterlaufen den Zweck und die Wirkung von Kontrollen und verleiten dazu, sich ausserhalb des Kontrollbereichs nicht an die geltenden Geschwindigkeitslimiten zu halten», begründete der Regierungsrat in seiner Antwort.
Man sehe nicht, wie die vorgeschlagene Massnahme tatsächlich zu mehr Sicherheit beitragen würde. Zudem werde die Fahrgeschwindigkeit von Autofahrern auch von unerwarteten Kontrollen der Polizei beeinflusst. «Alle Messstandorte vorgängig anzukündigen, untergräbt diese angestrebte präventive Wirkung der Kontrollen», so die Zuger Regierung.
SVP lässt nicht locker
Die SVP liess allerdings nicht locker. Vor knapp zwei Jahren brachte sie das Thema erneut aufs Tapet – praktisch zeitgleich wie die SVP in Luzern, die damit Erfolg hatte (zentralplus berichtete).
Die Zuger Regierung gab damals zwar bekannt, wie viele Radarkontrollen sie im letzten Jahr durchführte, wie oft innerorts und wie oft auf der Autobahn. Grundsätzlich plädierte sie aber für Verschwiegenheit: Nach wie vor wollte sie die Standorte der semistationären Blitzer nicht öffentlich zugänglich machen.
Als Begründung blies man ins gleiche Horn wie früher: Mit den unerwarteten Radarfallen verfolge man eine nachhaltige Wirkung zur Geschwindigkeitsbegrenzung, die «nur erreicht werden kann, wenn die Fahrzeuglenkenden generell mit einer Geschwindigkeitskontrolle rechnen müssen», begründet die Regierung in ihrer Antwort.
Ob sich inzwischen etwas geändert hat, wird sich zeigen. Das Postulat ist für die Kantonsratsitzung vom 28. Oktober zur Überweisung traktandiert.
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