Wie geht transparente Politikfinanzierung?

Zuger wollen mehr Transparenz, und zwar ohne Schlupflöcher

In Zug kam die Transparenz-Initiative zustande. Sie fordert mehr Durchblick bei der Politikfinanzierung. Mathias Brun, Staatsschreiber des Kantons Schwyz, kennt sich damit aus. (Bild: zvg)

Im Kanton Zug hallt der Ruf nach mehr Transparenz in der Politikfinanzierung. Schwyz zeigt bei den Regierungsratswahlen diesen Herbst, wie das geht. Dort hat das Gesetz allerdings Schlupflöcher.

Die Zugerinnen wollen mehr Transparenz in der Politik. Zumindest jene 2'030 Personen, die ihre Unterschrift unter die Transparenz-Initiative gesetzt haben (zentralplus berichtete). Diese will Licht ins Dunkel der Parteienfinanzierung bringen.

Wird die Initiative dereinst angenommen, müssen Parteien, Politiker und Lobbyorganisationen ihre Budgets für Wahlen und Abstimmungen offenlegen und Spenden transparent ausweisen. Auch die Interessenbindungen von Politikerinnen kämen auf den Tisch.

In Schwyz trat kürzlich das Transparenz-Gesetz in Kraft

Der Wunsch nach mehr Transparenz ist nicht neu. Die Kantone Tessin, Genf, Neuenburg, Freiburg, Waadt und Schwyz kennen ähnliche Vorschriften, wie sie die Transparenz-Initiative in Zug fordert.

Und auch auf nationaler Ebene tut sich etwas: Im Juni letzten Jahres sprach sich das Parlament für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung aus. Die Offenlegungspflicht für Spenden und Kampagnenbudgets kommt voraussichtlich zum ersten Mal bei den nationalen Wahlen 2023 zum Einsatz.

zentralplus wollte genauer wissen, wie Transparenz in der Praxis umgesetzt wird. Wir unterhielten uns darüber mit Mathias Brun, Staatsschreiber des Kantons Schwyz. Dort finden im September zum ersten Mal Regierungsratswahlen nach dem neuen Transparenz-Gesetz statt, das kürzlich in Kraft getreten ist.

Andere Kantone haben kaum Erfahrung

Mit dem Umsetzen des Transparenz-Gesetzes habe Schwyz Neuland betreten, schreibt Brun auf Anfrage. «Wir haben zu Beginn geprüft, ob andere Kantone bereits Erfahrungen gesammelt hatten, von denen wir hätten profitieren können. Dem war nicht so.»

Möglichst wenig Bürokratie: Von diesem Motto liessen sich die Staatskanzlei, die Finanzkontrolle sowie die Bezirke und Gemeinden bei der Umsetzung leiten. Dafür schaffte der Kanton extra eine neue Wahl- und Abstimmungssoftware an. «Derzeit sind wir unter Hochdruck daran, diese mit einem Transparenzmodul zu ergänzen», so Brun.

«Grundsätzlich stellen wir auf die Selbstdeklaration ab.»

Mathias Brun, Staatsschreiber Kanton Schwyz

Darin erfassen müssen Parteien und andere Organisationen die Herkunft der Gelder, mit der sie eine Wahl- oder Abstimmungskampagne finanzieren. Auch ihr Budget haben die Parteien jährlich offenzulegen. Kandidierende für Wahlen müssen hingegen ausschliesslich ihre Interessenbindungen angeben.

Erfasst, geprüft und publiziert werden die Informationen digital.

Die Kontrolle ist schwierig

Doch wer kontrolliert, ob die Parteien ihre Finanzen und die Politiker ihre Interessenbindungen richtig erfassen? «Grundsätzlich stellen wir auf die Selbstdeklaration ab», schreibt Brun. Heisst: Die Staatskanzlei stellt keine eigenen Nachforschungen zu den erfassten Daten an.

Die zur Transparenz verpflichteten Personen und Parteien müssen ihre Angaben allerdings nicht nur offenlegen, sondern auch deren Vollständigkeit und Richtigkeit bestätigen. «Bei Zweifel oder aufgrund von Hinweisen Dritter kann der Kanton die Angaben näher überprüfen und die korrekte Offenlegung verlangen», so Brun.

Hilft das nicht, mahnt der Kanton – und büsst schliesslich. Wer seine Interessenbindungen falsch deklariert oder unwahre Angaben zur Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkampagnen macht, dem droht eine Busse von bis zu 10'000 Franken.

Dass Kandidierende aufgrund ihrer Intransparenz von Wahlen ausgeschlossen werden können, ist hingegen nicht vorgesehen.

Ein Gesetz mit Schlupflöchern

Aufmerksame Leserinnen mögen sich an dieser Stelle fragen: Müssen Privatpersonen im Kanton Schwyz Spenden für ihren Wahlkampf oder eine Abstimmungskampagne nicht offenlegen? Die Antwort ist Nein.

Das Transparenzgesetz sieht explizit nicht vor, dass Privatpersonen Spenden oder eigene finanzielle Mittel deklarieren müssen. Dieser Umstand sorgte bereits im Schwyzer Kantonsrat für Diskussionen. So hielt der Regierungsrat in der Abstimmungsbotschaft fest, dass die Offenlegungspflicht «auf legale Art leicht umgangen» werden könne.

Im Kanton Zug wäre dies bei Annahme der Transparenz-Initiative anders. Diese sieht vor, dass auch Privatpersonen ihre Budgets für Wahl- und Abstimmungskämpfe deklarieren müssen. Anonyme Spenden wären zudem gänzlich verboten.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von David Meyer
    David Meyer, 09.08.2022, 06:34 Uhr

    Bisher wollen das primär linke Jungparteien. Ob das die Mehrheit der Zuger wirklich wollen, so wie der Artikel suggeriert, wird sich zeigen, wenn man die Zuger dereinst an der Urne fragt.

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    • Profilfoto von Konradin Franzini
      Konradin Franzini, 09.08.2022, 08:31 Uhr

      Während in Schwyz das Anliegen ausschliesslich von der Juso und der SP befürwortet wurde, reicht die Allianz der Zuger Transparenzinitiative bis ins bürgerliche Lager (GLP / JGLP). Da selbst im tief konservativen Schwyz eine Juso-Initiaitve erfolgt hatte, denke ich, stehen die Karten in Zug auch ziemlich gut.

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    • Profilfoto von andilustenberger
      andilustenberger, 09.08.2022, 08:37 Uhr

      Ebenfalls unterstützt wird die Initiative von der Alternative – die Grünen Kanton Zug und der GLP Kanton Zug. Letztere hätte ich jetzt persönlich nicht als «linke & Jungpartei» eingeordnet, aber das weisst du als GLP Gemeinderat besser ;). Ausser du bist nicht der David Meyer aus Zug.

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