Zuger Ständerat will Operationen von intersexuellen Kindern verbieten
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Kinder, die weder eindeutig männlich noch weiblich zur Welt kommen, werden unter Umständen operiert, auch wenn der Eingriff medizinisch nicht nötig ist. Das soll künftig unter Strafe stehen, fordert der Zuger FDP-Ständerat Matthias Michel.
Nicht bei allen Kindern können bei der Geburt die körperlichen Geschlechtsmerkmale als nur männlich oder nur weiblich eingeordnet werden. Rund 40 Neugeborene pro Jahr weisen laut dem Bund eine Variation der Geschlechtsmerkmale auf, wie man es heute nennt, was früher salopp mit «Zwitter» bezeichnet wurde. Betroffene haben zum Beispiel eine grosse Klitoris, die einem Penis ähnelt oder ein stark gekrümmtes Glied.
«Eine angeborene Variation der Geschlechtsmerkmale ist nicht zwingend mit Gesundheitsproblemen für die Kinder verbunden», schreibt der Zuger FDP-Ständerat Matthias Michel in einer aktuellen Motion. Dennoch würden Betroffene in der Schweiz immer noch hormonellen und chirurgischen Behandlungen unterzogen. Nebst gesundheitlichen Risiken weist Michel auf die damit verbundene Gefahr von schwerwiegenden psychologischen Traumatisierungen und Depressionen hin.
Auch Ethikkommission empfiehlt Verbot
Der Zuger fordert in seiner Motion ein strafrechtliches Verbot von geschlechtsverändernden Eingriffen an Kindern mit einer angeborenen Variation der Geschlechtsmerkmale. Davon ausgenommen wären medizinisch nicht aufschiebbare oder zwingende Eingriffe, beispielsweise im Falle einer Lebensgefahr.
«Heute ist nicht sichergestellt, dass Kinder mit einer Variation der Geschlechtsmerkmale im Kindesalter keiner unnötigen medizinischen oder chirurgischen Behandlung unterzogen werden», begründet Michel. Er verweist in seiner Motion auch auf Empfehlungen der nationalen Ethikkommission sowie des UN-Kinderrechtsausschusses, die seine Forderung stützen. Unterzeichnet wurde der Vorstoss unter anderem auch von einer Ständerätin der Grünen sowie der Mitte.
- Motion von Ständerat Matthias Michel
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