Fünf statt drei Jahre

Zuger Sozialhilfebezüger warten bald länger auf Einbürgerung

Wer Sozialhilfe bezieht, muss in Zug länger auf die Einbürgerung warten.

Die Zuger Regierung will das Bürgerrechtsgesetz anpassen. Eingebürgert werden kann nur noch, wer die letzten fünf Jahre keine Sozialhilfe bezogen hat. Damit geht der Kanton weiter als die bundesrechtliche Mindestvorschrift.

Wer die finanzielle Unterstützung des Staats braucht, soll vorerst keine Schweizerin werden dürfen. Dies ist so bundesrechtlich festgehalten: Mindestens seit drei Jahren dürfen sie keine Sozialhilfe beziehen. Einzelne Kantone gehen jedoch einen Schritt weiter, so auch Zug (zentralplus berichtete). In einem Bericht und Antrag will die Zuger Regierung diese Mindestdauer nun auf fünf Jahre anheben.

Der Antrag geht auf eine teilweise überwiesene Motion der Zuger SVP zurück. Sie hat ursprünglich zehn Jahre verlangt – wie es beispielsweise die Kantone Bern und Aargau kennen. Doch bereits die Anhebung auf fünf Jahre sorgte für Kritik. Wie die Zuger Regierung im Bericht schreibt, hat sie im Rahmen der Gesetzesänderung eine Vernehmlassung gestartet. Dabei haben 8 Teilnehmer die Erhöhung befürwortet und 9 abgelehnt.

Bei «Härtefällen» gibt es Ausnahmen

Unter anderem haben die Teilnehmerinnen der Vernehmlassung kritisiert, dass der Bezug von Sozialhilfe kein geeignetes Kriterium für die Eignung einer Einbürgerung sei. Dies möge aus «gesellschaftspolitischer Hinsicht» stimmen, so die Regierung. Sie stellt sich dabei jedoch hinter die Argumentation des Bundes: Die Teilnahme am Wirtschaftsleben ist Integrationskriterium. Wer Sozialhilfe beziehe, nehme dementsprechend nicht am Wirtschaftsleben teil.

Für Fälle, wo dies anders ist – etwa bei sogenannten «Working Poor» – greife eine Härtefallklausel. Diese regle zudem Ausnahmen bei Personen mit Behinderung, mit schwerer Krankheit, ausgeprägter Lernschwäche oder wer sich um die Betreuung von Kindern kümmern muss und deshalb nicht voll arbeiten gehen kann.

Kein Ausschluss, «nur» längere Wartezeit

Auch Einwände, dass mit dieser Änderung der Gang zum Sozialamt für Armutsbetroffene noch schwerer würde, lässt die Zuger Exekutive nicht gelten. Denn der Sozialhilfebezug führe ja nicht zum Ausschluss einer Einbürgerung – sondern «lediglich» zu erhöhter Wartefrist.

Verwendete Quellen
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2 Kommentare
  • Profilfoto von Andreas Bründler, Kriens - Bleiche
    Andreas Bründler, Kriens - Bleiche, 26.04.2023, 03:51 Uhr

    Aber das kann man doch nicht machen! Jeder Einwanderer und Asylant soll sofort Anrecht auf Einbürgerung und auf sein bedingungsloses Grundeinkommen haben. Siehe den anderen GROSSEN Artikel auf Zentralplus heute. Diese Rechte hat man doch heute, im 21. Jahrhundert.

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  • Profilfoto von Peter Bitterli
    Peter Bitterli, 25.04.2023, 22:10 Uhr

    Restvernunft in Zug!

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