Diskussion um Auswertung von DNA-Spuren

Zuger Regierung will von Hooligan-Jagd nichts wissen

Wie weit dürfen Ermittlerinnen künftig gehen, um nach Verdächtigen zu fahnden? Die Frage wird derzeit politisch diskutiert. (Bild: Symbolbild (Michal Jarmoluk, Pixabay))

Wie sieht eine Verdächtige aus? Dies soll die Polizei künftig aus DNA-Spuren vom Tatort herauslesen dürfen. Allerdings nur bei schweren Verbrechen, findet der Zuger Regierungsrat. Er hat damit eine andere Haltung als die Amtskollegen in Luzern.

Der Bundesrat will eine umstrittene Methode einführen, um nach Mörderinnen und Vergewaltigern zu fahnden (zentralplus berichtete). Aus DNA-Spuren, die an einem Tatort gefunden werden, sollen künftig Haar-, Haut- und Augenfarbe, die Herkunft und das Alter der Verdächtigen herausgelesen werden dürfen.

Schweizer Datenschützer befürchten massive Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte Unschuldiger. Denn nur weil DNA an einem Tatort gefunden wurde, heisst das noch nicht, dass die Person etwas mit einer Tat zu tun hat. Trotzdem sollen Menschen künftig zu einer DNA-Probe aufgefordert werden dürfen, wenn sie die gesuchten Merkmale erfüllen.

Die Luzerner Regierung hingegen sieht das relativ locker. Sie fordert, dass nicht nur äussere Merkmale erhoben werden, sondern das Material auch auf mögliche Gen-Auffälligkeiten geprüft wird. Beispielsweise soll getestet werden dürfen, ob eine Person farbenblind ist oder am Downsyndrom leidet. Zudem soll die Methode auch zum Einsatz kommen, um beispielsweise Hooligans zur Rechenschaft zu ziehen, die Sachbeschädigungen begehen (zentralplus berichtete).

Mit DNA nach Randalierern suchen? Eher nicht

Bisher war es nur erlaubt, aufgrund der Spuren das Geschlecht der Verdächtigen zu bestimmen. Die Zuger Regierung begrüsst es nun, dass ausdrückliche gesetzliche Grundlagen für den Einsatz der neuen Technologien geschaffen werden – weil dies für Klarheit sorgt.

Anders als die Kollegen in Luzern steht man in Zug aber hinter dem Vorhaben des Bundesrats, die neuen Auswertungsmethoden nur dann einzusetzen, wenn es um Verbrechen geht, die mit mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht werden. Und nicht, um selbst Sachbeschädigungen zu ahnden.

Erfolgschancen der Verwandtenrecherche sind gering

Die Zuger Regierung weist darauf hin, dass gemäss der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts ohnehin nur noch bei schweren Delikten DNA-Proben erhoben werden, die mit den Spuren abgeglichen werden können. «Folglich wird der Pool an Vergleichs-DNA-Proben – trotz der vorliegenden gesetzlichen Neuregelung – voraussichtlich weiterhin reduziert», schreibt sie in ihrer Stellungnahme.

«Die Information, dass jemand beispielsweise bestimmte Medikamente einnehmen muss, könnte für die interne Ermittlungsarbeit von grossem Nutzen sein.»

Stellungnahme der Zuger Regierung

Dies wird die Schlagkraft der sogenannten Verwandtenrecherche mindern. Dabei wird in der DNA-Datenbank nach Personen gesucht, deren Profil eine hohe Ähnlichkeit mit jenem der Spurengeber hat. Dies in der Hoffnung, über die Verwandten an den Verdächtigen heranzukommen. Nur: Wenn in der Datenbank nur Schwerverbrecher zum Abgleichen sind, sind die Erfolgsaussichten naturgemäss gering.

Gefahr der Stigmatisierung

Die Zuger gehen mit den Luzernern einig, dass der Bund nicht abschliessend festlegen sollte, nach welchen Merkmalen in einer DNA-Spur gesucht werden darf. Wenn die neue Methode nur bei schweren Verbrechen eingesetzt wird, ist es aus ihrer Sicht vertretbar, auch nach genetischen Anomalien zu suchen.

«Es soll niemand stigmatisiert werden», betont die Zuger Regierung in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf. «Die Information, dass jemand beispielsweise bestimmte Medikamente einnehmen […] muss, […] könnte für die interne Ermittlungsarbeit aber von grossem Nutzen sein.» Diese Personendaten dürften dann aus Sicht der Zuger Regierung aber nicht zur öffentlichen Fahndung verwendet werden.

Der Bundesrat ist aktuell dabei, eine Botschaft zum neuen Gesetzesentwurf zu erarbeiten. Diese soll gegen Ende Jahr ins Parlament kommen.

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