Verlust der Aktienmehrheit sorgt für rote Köpfe

Zuger Regierung will Kantonalbank in private Hände geben können

Verteilen Geschenke an die Aktionäre: Mitarbeiterinnen der Zuger Kantonalbank 2017.

(Bild: zvg/Thomi Studhalter)

Für die Geschäfte der Zuger Kantonalbank soll der Kanton auch dann haften, wenn er keine Aktienmehrheit an ihr hält. An dieser Idee haben viele Zuger Politiker schwer zu kauen. Aber ein Bankenexperte und Professor findet den Vorschlag prima – mit einem überraschenden Argument.

45 Jahre alt ist das Gesetz, mit dem der Kanton Zug das Dasein seiner Kantonalbank regelt. Dieses will die Regierung generalüberholen, denn das Eidgenössische Bankengesetz macht verschiedene Anpassungen nötig.

So muss mittlerweile ein Kanton mindestens ein Drittel der Stimmrechte besitzen, damit ein Geldinstitut sich noch Kantonalbank nennen darf. Zug hatte in der Vergangenheit seine in einer Aktiengesellschaft organisierte Kantonalbank soweit wie möglich dem Wind der freien Marktwirtschaft ausgesetzt und in den Statuten eine Stimmrechtsbeschränkung von 20 Prozent festgeschrieben. Man muss diesbezüglich also zurückbuchstabieren.

Ein Hintertürchen für alle Fälle

Dafür hat sich die Zuger Regierung eine andere Möglichkeit ausgedacht, wie sie die Kantonalbank stärker privatisieren kann. Sie möchte nämlich die Möglichkeit haben, die Aktienmehrheit aus den Händen geben zu können. Heute hält der Kanton Zug 50 Prozent des Kapitals. Künftig will man sich nur noch verpflichtet sehen, ein Drittel des Kapitals zu besitzen – was das Bankengesetz als Minimum vorschreibt.

Zeitlos modern: Der Hauptsitz der Zuger Kantonalbank am Postplatz. Eröffnet 1958, Architekten Alfons Wiederkehr und Leo Hafner.

Zeitlos modern: Der Hauptsitz der Zuger Kantonalbank am Postplatz. Eröffnet 1958, Architekten Alfons Wiederkehr und Leo Hafner.

(Bild: mbe.)

Zwar ist «aus heutiger Sicht nicht vorgesehen, den aktuellen Bestand an Anteilen zu reduzieren», wie Zugs Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) sagt. Aber die Kantonalbank solle vom Kanton «strategisch entkoppelt» werden. So soll bei einer künftigen Aktienkapitalerhöhung der Kanton nicht länger gezwungen sein, mitzugehen.

Mehr Kapital braucht es gar nicht

Nur: Eine Notwendigkeit zu einer solchen Kapitalerhöhung ist derzeit weit und breit nicht in Sicht. «Die Schweizer Kantonalbanken sind zur Zeit sehr stolz finanziert», sagt Bankenexperte und Ökonom Maurice Pedergnana, der als Professor am Institut für Finanzdienstleistungen der Hochschule Luzern lehrt.

Heinz Tännler meint dazu: «Das Gesetz soll ja nicht nur den Status quo abbilden, sondern auch für zukünftige Entwicklungen einen sinnvollen Rahmen bilden.» Aber dem Hintertürchen, welche sich die Regierung in ihrem Entwurf eines neuen Kantonalbankgesetzes offen hält, misstrauen viele Zuger Politiker. Grund: Der Kanton soll nämlich weiter eine vollumfängliche Staatsgarantie für die Zuger Kantonalbank leisten – auch wenn sie dereinst nicht mehr mehrheitlich in seinem Besitz sein sollte.

«Das beste Investment des Kantons»

In ihren Vernehmlassungsantworten, die zentralplus vorliegen, lehnen CVP, SP, und ALG die mögliche Reduktion der Aktienbeteiligung von 50 auf 33 Prozent ab: FDP, SVP und GLP können sich mit dem Vorschlag anfreunden. Weil sie finden, «dass das Betreiben einer Bank aus liberaler Sicht nicht zum Kerngeschäft der öffentlichen Hand gehört», wie etwa FDP-Fraktionschef Florian Weber sagt.

Die Linken indes haben erkannt, dass «die Kantonalbank das beste Investment des Kantons ist», wie SP-Präsidentin Barbara Gysel vorrechnet. Die Dividenden erreichten 2007 bis 2016 im Durchschnitt 3,8 Prozent des Aktienkurses, im gleichen Zeitraum nahm der Börsenkurs der Aktie um über 30 Prozent zu.

Wie Zug an der Kantonalbank verdient

Weil der Kanton Zug für die Bank eine Staatsgarantie leistet, erhält er neben den ordentlichen Dividenden nochmal 10 Prozent Extra-Ausschüttung auf seine Anteile. Ein gutes Geschäft, das auch auch in Zukunft rentieren soll. Sowohl die CVP wie auch die Alternativen finden, bei einer Beteiligung von unter 50 Prozent sei die Gewährung einer Staatsgarantie nicht mehr gerechtfertigt.

Auch ein gesellschaftliches Ereignis im Zugerland: Generalversammlung der Kantonalbank.

Auch ein gesellschaftliches Ereignis im Zugerland: Generalversammlung der Kantonalbank.

(Bild: THOMI STUDHALTER)

Auch die FDP hat diesen wunden Punkt der Vorlage erkannt und fordert eine bessere Abgeltung der Staatsgarantie, ebenso wie die CVP, sollte der Mehrheitsbesitz doch einmal veräussert werden. Einzig die Grünliberalen wollen die Staatsgarantie ersatzlos abschaffen, wie Kantonsrat Claus Soltermann fordert.

Bank schafft Identifikation

Ökonom Maurice Pedergnana denkt anders: «Es gibt bessere Instrumente, die Staatsgarantie abzugelten, als über die Aktienmehrheit», sagt er. Er findet die Idee, die Mindest-Beteiligung aufs gesetzliche Minimum zu senken, grandios. «Der Kanton Zug wäre der erste, der auf dieses Niveau runtergeht.»

War lange Bankrat der Zürcher Kantonalbank: Maurice Pedergnana, Professor am IFZ.

War lange Bankrat der Zürcher Kantonalbank: Maurice Pedergnana, Professor am IFZ.

(Bild: zvg)

Pedergnana sieht dies nicht als Privatisierung der spezialrechtlichen Aktiengesellschaft, sondern als Akt der Volksverbundenheit. «Die Zuger Kantonalbank ist ungeheuer gut verankert», sagt er. Fast jede Zugerin und jeder Zuger seien Kunden der Bank, die Generalversammlungen glichen Volksfesten. Würde der Kanton seinen Anteil verringern, so bekämen mehr Zuger die Möglichkeit, die Aktie zu erwerben, «die in den letzten Jahren immer ein sicherer Wert war», wie der Bankenexperte sagt. Für einen kleinen Kanton wie Zug sei die Kantonalbank ein «identitätsstiftender Faktor» – und zwar umso mehr, je breiter der Aktienbesitz lokal gestreut sei.

Die Bank habe nicht mehr die gleiche Rolle wie in den 1950er Jahren, als Zug mausarm und es fürs lokale Gewerbe schwer gewesen sei, in Luzern oder Zürich an einen Kredit zu kommen. «Heute ist das viel leichter,» findet Pedergnana. Ausserdem könne man sich fragen, ob es in Zeiten von Sparpaketen wirklich sinnvoll für den Kanton sei, viel Kapital bei der Kantonalbank zu binden. 

Kantonalbanken sorgen dafür, dass die lokale Wirtschaft floriert

Die Kantonalbanken wurden in der Schweiz des 19. Jahrhundert gegründet, um zur Zeit der Industrialisierung Kreditengpässe in der wachsenden Wirtschaft zu beheben. Die Geschäftsbanken investierten damals fast auschliesslich in grössere Unternehmen und Infrastrukturprojekte, das Gewerbe hatte oftmals Schwierigkeiten, Geld ausleihen zu können. Kantonalbanken sollten hier aushelfen,  Hypotheken zur Verfügung stellen und den Sparwillen der Bevölkerung ankurbeln.

Heute gibt es noch 24 Kantonalbanken in der Schweiz, die knapp einen Drittel des Inland-Bankengeschäfts versehen. Zwei Staatsinsitute – in Solothurn und Appenzell-Ausserrhoden – haben mittlerweile die Segel gestrichen. 21 Kantonalbanken gewähren die volle Staatsgarantie. Bern und die Waadt haften nicht für ihre Banken, Genf gewährt eine beschränkte Garantie.

Kantonalbanken sind entweder als öffentlich-rechtliche Anstalten organisiert oder als Aktiengesellschaften. Der Bund schreibt vor, dass die Kantone für ihre Banken eine rechtliche Grundlage unterhalten und im Besitz von mindestens einem Drittel an Aktien und Stimmen sein müssen.

Die grösste Kantonalbank ist die Zürcher Kantonalbank – eine öffentlich-rechtliche Anstalt, welche zu den systemrelevanten Bankinstituten der Schweiz zählt. 

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