Exekutive unterstützt Vorschlag

Zuger Regierung will eine Lohnerhöhung für Kantonsräte

Der Zuger Kantonsratssaal: Geht es nach der Regierung, erhalten Parlamentarier bald mehr Lohn. (Bild: zvg)

Die Entschädigungen für die Fraktionen und die Kantonsräte wurden in Zug lange nicht angepasst. Jetzt sieht die Regierung Handlungsbedarf – jedoch weniger als gefordert.

«Der Kanton Zug entschädigt die Arbeit der Fraktionen und Mitglieder des Kantonsrats im Vergleich zu den anderen Kantonen moderat bis bescheiden», schrieb eine Gruppe von Kantonsräten in einer überparteilichen Motion im Februar 2023. Sie forderten den Regierungsrat auf, die Tätigkeit der Parlamentsmitglieder zukünftig besser zu bezahlen.

7223 Franken pro Jahr verdiente ein Zuger Parlamentarier im vergangenen Jahr im Durchschnitt. «Im kantonalen Vergleich liegen die Zuger damit auf dem 17. Platz von 25», heisst es in der Motion.

Heinz Achermann (Mitte), Michael Felber (Mitte), Adrian Moos (FDP), Mario Reinschmidt (FDP) und Ronahi Yener (SP) setzten sich mit ihrer Motion daher für eine grössere Entschädigung ein (zentralplus berichtete). Sie argumentierten in ihrem Vorstoss, die Entschädigung müsse den Erwerbsausfall durch das Mandat kompensieren. Denn Politik zu treiben, soll sich jeder leisten können – so der Gedanke.

Entschädigungen im «moderaten Bereich»

Der Regierungsrat hat jetzt mit einem Bericht und Antrag auf den Vorstoss geantwortet und beantragt, diesen «teilerheblich» zu erklären. Er will die Entschädigungen für die Fraktionen und die Kantonsräte erhöhen – allerdings nicht so stark wie gefordert.

In ihrem Bericht stimmt die Regierung den Kantonsräten generell zu. Sie betont aber auch, dass die kantonalen Unterschiede enorm seien. In Zürich würden die Kantonsräte zwar weit mehr verdienen. Doch da der Zürcher Kantonsrat fast wöchentlich tage, sei das Pensum auch deutlich höher. Gemäss einer eigenen Erhebung befände sich Zug bei den Entschädigungen im «moderaten Bereich».

Mehr Geld für die Fraktionen

Trotzdem will auch die Zuger Regierung an der Entschädigung schrauben. «Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die seit mehr als 20 Jahren geltenden Ansätze für die Entschädigung der Fraktionen nicht mehr zeitgemäss sind und dass eine Anpassung dieser Ansätze wegen der steigenden Arbeitslast gerechtfertigt ist», heisst es in dem Bericht.

Doch so grosse Steigerungen wie gefordert unterstützt die Regierung nicht. Bei den Grund­entschä­digungen für die Parteien schlägt sie eine Verdopplung von 2500 auf 5000 Franken pro Jahr vor. Die Motionäre hatten sich eine Vervierfachung gewünscht. Zusätzlich will sie den Zuschuss an die Parteien pro Mitglied von 500 auf 600 Franken anheben und nicht – wie gefordert – auf 750.

Mit den vorgeschlagenen Erhöhungen könne eine «qualitativ ausreichende Fraktionsarbeit» sichergestellt werden, lautet die Erklärung.

Regierung lehnt Grundentschädigung ab

Auch bei den individuellen Entschädigungen sieht die Regierung Handlungsbedarf, jedoch weniger als von den Motionären gewünscht. Der Regierungsrat schlägt vor, die Entlohnung von 184 Franken pro Halbtag auf 300 Franken zu erhöhen, anstatt auf die geforderten 400 Franken.

Dieselbe Vergütung soll auch für die Kommissionsarbeit und Vertretungen des Kantons bei besonderen Anlässen gelten. Damit sei der Zunahme an Geschäften und Anforderungen genügend Rechnung getragen, meint die Regierung.

«Eine Grundentschädigung hätte zur Folge, dass ein Kantonsratsmitglied, welches an keiner Kantonsratssitzung erscheint, für sein ‹Nichtstun› belohnt würde.»

Zuger Regierungsrat

Abgelehnt hat der Regierungsrat dagegen eine pauschale 6000-Franken-Grundentschädigung für Vorbereitungsarbeiten und Aktenstudium pro Jahr. «Dies hätte zur Folge, dass ein Kantonsratsmitglied, welches an keiner Kantonsratssitzung erscheint, für sein ‹Nichtstun› belohnt würde», schreibt die Regierung.

Auf Anfrage von zentralplus erklären die Motionäre, sie seien noch damit beschäftigt, die Antworten zu analysieren – für eine gemeinsame Stellungnahme sei es zu früh. Das Geschäft kommt nun in den Kantonsrat.

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