Bundesgericht stützt Entscheid des Obergerichts

Zuger Plakataffäre: Für junge Linke wird es noch teurer

Die Delegation des Zuger Komitees für bezahlbaren Wohnraum um Anna Spescha (3. v. l.) und Konradin Franzini (r.) vor dem Bundesgericht in Lausanne.

(Bild: zvg)

Wer im Zuger Plakatstreit vom April 2017 wirklich recht hatte, bleibt offen. Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde der Jungen Zuger Linken nicht ein. Die Jungparteien gehen mit den betroffenen Regierungsräten Tännler und Michel derweil hart ins Gericht. Der Vorwurf: Sie würden Juso und Junge Alternative finanziell ruinieren. 

Im April 2017 warben zwei linke Zuger Jungparteien und das Komitee für bezahlbaren Wohnraum mit Fotomontagen der Regierungsräte Heinz Tännler (SVP) und Matthias Michel (FDP). Diese riefen den Richter an und machten eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung geltend (zentralplus berichtete).

Ein Einzelrichter erliess in der Folge eine superprovisorische Verfügung: Das Komitee für bezahlbaren Wohnraum, die Jungen Alternativen und die Juso Zug mussten die Plakate umgehend entfernen. Anschliessend urteilten zwei weitere kantonale Instanzen in der Sache. Die Linken unterlagen beide Male.

«Gibt nichts zu entscheiden»

«Wir wurden weder am Kantons- noch am Obergericht verurteilt, jedoch zu hohen Parteientschädigungen verdonnert», sagt Anna Spescha, Co-Präsidentin der Zuger Juso. Die Jungparteien zogen den Fall anschliessend vors Bundesgericht. Ohne Erfolg.

«Nur schon an Parteientschädigungen müssen wir bis jetzt insgesamt 17’000 Franken bezahlen.»

Marco Knobel, Sekretär Zuger Alternative

Das Bundesgericht trat am Donnerstag mit vier gegen eine Stimme auf ihre Beschwerde aus formellen Gründen nicht ein: Da keine Verfügung vorliege, gebe es nichts zu entscheiden, befand das höchste Gericht des Landes.

Inhaltsfrage bleibt offen

Damit stützt das Bundesgericht den Entscheid des Zuger Obergerichtes. Dieses war wegen Gegenstandslosigkeit, weil die Plakate nicht mehr hängen, nicht auf die Beschwerde der Jungen Zuger Linken eingetreten. Die spannende Frage, wie das Bundesgericht die besagten Plakate inhaltlich beurteilt hätte, bleibt somit ungeklärt.

«Den Regierungsräten ist es gelungen, beide linken Jungparteien über mehrere Jahre hinweg finanziell zu ruinieren.»

Konradin Franzini, Co-Präsident Junge Alternative Zug

Marco Knobel, Sekretär der Zuger Alternativen, drückt sein Bedauern aus: «Wir haben damals einen Fehler gemacht. Wir hätten die Plakate gescheiter weiter hängen lassen sollen. So wären wir im Falle eines Abhängbefehls zu einer Verfügung gekommen.»

Harte Kritik an Regierungsräten

Noch könnten die Jungen Linken den Fall mit einer negativen Feststellungsklage neu aufrollen lassen. Ob es so weit kommen wird, ist unklar. Einfluss auf den Entscheid werden letzlich auch die Kosten haben. «Nur schon an Parteientschädigungen müssen wir bis jetzt insgesamt 17’000 Franken bezahlen», sagt Marco Knobel.

«Den Regierungsräten ist es gelungen, beide linken Jungparteien über mehrere Jahre hinweg finanziell zu ruinieren. Auch wenn das Plakat zensiert wurde, lassen sich die Jungparteien nicht mundtot machen», findet Konradin Franzini, Co-Präsident der Jungen Alternativen Zug, deutliche Worte. Die beiden Jungparteien würden sich weiterhin für bezahlbaren Wohnraum und Demokratie einsetzen, so Franzini weiter.

Aufgrund einer superprovisorischen Verfügung des Kantonsgerichts hängen die Plakate in Zug nun zensiert.

Aufgrund der superprovisorischen Verfügung des Kantonsgerichts hingen die Plakate in Zug zeitweise zensiert.

(Bild: zvg)

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Hans Peter Roth
    Hans Peter Roth, 10.11.2018, 01:05 Uhr

    Die Plakataffaire reiht sich ein in eine Reihe von Zuger Justizskandale. Mit fiesen Methoden (zB gerichtliche Folgekosten) sollen oppositionelle Kräfte mundtot gemacht werden. Dabei beinhalteten die von den beiden Regierungsräte beanstandeten Plakate weder Staatsgeheimnisse noch Beleidigungen. Es ist deshalb an den Haaren herbeigezogen,wenn die hohen Herren behaupten, ihre Persönlichkeitsrechte seien durch die Plakate verletzt worden. Es fehlt nun noch die Fehlleistung eines Einzelrichters, welcher mit einer superprovisorischen Verfügung die Plakate von der Straße bannt. Und ein weiterer Zuger Justizskandal ist perfekt. Der Volksmund sagt: Was nichts kostet ist nichts wert. Das Obergericht meint hingegen: Was nichts wert ist, muss viel kosten.

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