Für mehr Inklusion

Zuger Nationalrätin will, dass Bund einfacher kommuniziert

Manuela Weichelt verlangt in einer Motion, dass der Bund mehr in «leichter Sprache» herausgibt. (Bild: Andreas Busslinger)

Dürfen Menschen mit geistiger Behinderung an der Politik teilhaben? Diese Frage wird derzeit neu aufgerollt. Im Rahmen der Debatte fordert die Zuger Nationalrätin Manuela Weichelt, dass der Bund mehr Informationen in «leichter Sprache» herausgibt.

Auch Schweizerinnen mit Behinderung sollen das politische System der Schweiz und Informationen des Bundes verstehen können, findet die Zuger Nationalrätin Manuela Weichelt (ALG). Mittels einer Motion fordert sie, dass der Bund mehr Informationen in «leichte Sprache» übersetzt. Diese Sprache soll Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder Lese- oder Lernschwierigkeiten den Zugang zu Informationen sicherstellen. Beispielsweise enthalten Texte in leichter Sprache nur Hauptsätze mit jeweils einer Aussage und schwierige Wörter werden vermieden oder mit Beispielen illustriert.

Der Bund soll nun auch Informationen zum politischen System, wie die Broschüre «Der Bund kurz erklärt», in diese leichte Sprache übersetzen lassen, fordert die Nationalrätin. Zudem soll er prüfen, ob er auch die Informationen und Erklärvideos zu Abstimmungsvorlagen für Menschen mit geistiger Behinderung aufbereiten könnte. Dies, um den Verpflichtungen aus der UNO-Behindertenrechtskonvention nachzukommen und Barrieren politischer Teilhabe abzubauen. Erst kürzlich hat sich auch die Zuger Regierung für barrierefreie Abstimmungsunterlagen ausgesprochen (zentralplus berichtete).

Bereits 2018 gefordert

Die Idee von Manuela Weichelt ist nicht neu: Bereits 2018 forderte Grüne-Nationalrätin Regula Rytz eine Strategie zur Verbreitung von leichter Sprache in der Bundesverwaltung. Doch der Bundes- und Nationalrat lehnten die Motion ab. Gemäss Bund wären etwa Abstimmungsunterlagen in leichter Sprache mit erheblichen Schwierigkeiten und Risiken verbunden: «Diese Texte lassen sich nicht beliebig vereinfachen, weil sie den gesetzlichen Anforderungen an die Information der Stimmberechtigten genügen müssen», hielt der Bund damals fest.

Weichelt nahm das Anliegen im Rahmen des kürzlich veröffentlichten Berichts über die politische Teilhabe von Schweizern mit geistiger Behinderung wieder auf. Darin kam der Bundesrat zum Schluss, dass ein Ausschluss vom Stimmrecht a priori nicht zulässig sei. Zudem könne der Bund ungültige Stimmabgaben verhindern, wenn er Informationen einfacher aufbereite.

Verwendete Quellen
  • Motion Manuela Weichelt
  • Motion Regula Rytz
  • Faktenblatt zur «leichten Sprache» des Bundes
  • Bericht über die politische Teilhabe von Schweizerinnen mit geistiger Behinderung
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