Bau- und Planungsgesetz: Kompromiss in Zeitnot

Zuger Kantonsrat rettet die Kanti Cham

Auf der 3,8 Hektar grossen Parzelle Allmendhof soll die Kantonsschule Cham gebaut werden. Doch es gibt Einsprachen – unter anderem vom Verein Mehr Wert Cham.

(Bild: woz)

Die Zuger Politiker haben zu lange über Anpassungen im Bau- und Planungsrecht gestritten – jetzt rennt ihnen die Zeit davon. Wenn sie weiter trödeln, werden im kommenden Jahr alle Umzonungen unmöglich – und damit gerät der geplante Bau der Kanti Cham in Gefahr. Zeit für die Zuger Kantonsräte, um jetzt eine Menge Kröten zu schlucken.

«Der vorliegende Vorschlag entspricht fast den Vorgaben des Bundesrechts», pries FDP-Kantonsrat Daniel Abt aus Baar am Donnerstag den neuen Vorschlag für ein revidiertes Bau- und Planungsgesetz an. Der stellvertretende Präsident der Kommission für Raumplanung und Umwelt wollte so wohl der rechten Ratsmehrheit Honig ums Maul schmieren. Nur wozu?

Bekanntlich will der Kanton Zug in Cham eine neue Kantonsschule für den Ennetsee bauen. Dafür müsste das Land auf dem Chamer Allmendhof in die Zone für öffentliche Bauten umzonen (zentralplus berichtete). Und zwar bis 2020, sonst läuft der Kaufrechtsvertrag aus. Dummerweise drohen im Kanton Zug alle Umzonungen bis auf Weiteres unmöglich zu werden, wenn im Zuger Raumplanungsbereich Bundesrecht nicht fristgerecht umgesetzt wird (siehe Kasten).

Gesetzesvorlage wurde schon mal abgelehnt

Dass sich dieser Gau ankündigt, liegt am Zuger Kantonsparlament. Nach einer langen Vorgeschichte gerieten sich die verschiedenen Fraktionen bereits vor Jahresfrist in die Haare (zentralplus berichtete), Ende Winter wurde ein Vorschlag zu einer Teilrevision gar komplett versenkt.

Nun also, mitten im Wahlkampf, mussten sich die Parlamentarier für einen neuen Kompromissvorschlag zusammenraufen, anstatt politisch klare Kante zu zeigen. Kein leichtes Unterfangen für 80 Politiker, von denen die meisten in rund einem Monat wiedergewählt werden wollen.

Verdichtung ist kein Thema mehr

Die Vorgaben des Bundes zum Baurecht und Siedlungsplanungen sollen nun flexibel und grundeigentümerfreundlich umgesetzt werden. Das Ziel des verdichteten Bauens wird beispielsweise im Gesetz nicht mehr festgehalten.

Die Argumentation von Regierung und vorberatender Kommission, dass der Siedlungsdruck im Kanton Zug automatisch zu verdichtetem Bauen führt, hat zwar ebenso Hand und Fuss wie der Hinweis, dass das Ziel im gültigen Richtplan bereits konkret umgesetzt wurde. Aber mit dem Verzicht auf eine Gesetzesregelung wählt der Kanton Zug nun einen unüblichen Weg.

Knackpunkt Mehrwertabgabe

Dennoch war dies eine Kröte, den die Linke im Kantonsrat schluckte. Im Detail nicht einig war man bei der sogenannten Mehrwertabgabe. Mit einer Abgabe auf einen gestiegenen Bodenwert infolge Um- oder Aufzonung soll Geld eingesammelt werden, weil man bei Auszonungen oder Enteignungen auch Grundeigentümer entschädigen muss.

Die Minimalvorgabe des Bundes – 20 Prozent abzuschöpfen – wird dafür oft nicht ausreichen, wie auch schon die vorbereitende Kommission feststellte. Einzelne Kantone wie etwa Basel-Stadt schöpfen daher 50 Prozent ab. Das ist im Kanton Zug nicht machbar. Ein Antrag der Linken, 30 statt 20 Prozent abzuschöpfen, lehnte der Rat ab.

Gemeinden können selber entscheiden

Die Kröte, welche die bürgerliche Ratsmehrheit mit 42 zu 14 Stimmen zu schlucken bereit war, war die Vorstellung, mehr als nur das vorgeschriebene Minimum zu ermöglichen: Den Gemeinden soll nämlich freigestellt werden, eine «überobligatorische Mehrwertabgabe» einzuführen.

Dergestalt konnte die erste Lesung des revidierten Bau- und Planungsgesetzes abgeschlossen werden. Für die Kanti Ennetsee in Cham und ihre künftigen Schüler sind das gute Nachrichten.

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