Steinhausen spart beim Schwimmunterricht

Zuger Gemeinden geraten wegen Lehrplan 21 ins Schwimmen

Visualisierung des neuen Ägeribads: Die Schwimmhalle im Erdgeschoss.

(Bild: mbe.)

Im Kanton Zug wird per Schuljahr 2019/20 der Lehrplan 21 eingeführt. Dieser verlangt obligatorischen Schwimmunterricht auf der Primarstufe. Schon heute zeigt sich, dass zumindest eine Gemeinde den Vorgaben nicht nachkommen kann.

Mit dem Lehrplan 21 wird ab kommendem Sommer der Schwimmunterricht für Kinder der dritten und vierten Primarklassen obligatorisch. Dies stellt manche Zuger Gemeinde vor eine Herausforderung.

Denn der Regierungsrat sagt, dass der Kanton Zug nicht über genügend Wasserflächen in öffentlichen Hallenbädern verfüge, um den Anforderungen des Lehrplans gerecht zu werden. Deshalb gab die Regierung im März 2018 bekannt, dass Gemeinden Anträge auf Lehrplanreduktionen stellen dürfen.

In einem Vorstoss hinterfragt der Baarer SP-Kantonsrat Zari Dzaferi die Haltung der Zuger Regierung. Dzaferi möchte vom Regierungsrat wissen, welche Gemeinden Schwimmunterricht anbieten würden, ob dieser dem Lehrplan 21 entspreche und ob schon Anträge auf eine Lehrplanreduktion eingegangen seien.

Schwimmunterricht nach Lehrplan 21

Folgende Kriterien sind enthalten:

  • Die Schülerinnen und Schüler können sicher schwimmen. Sie kennen die verschiedenen Schwimmtechniken und wenden diese an.
  • Sie können fuss- und kopfwärts ins Wasser springen und tauchen.
  • Sie sind fähig, die Situation im, am und auf dem Wasser bezüglich Sicherheit einzuschätzen und in Gefahrensituationen verantwortungsbewusst zu handeln.

Der Regierungsrat erklärt, dass die Mehrheit der Gemeinden den Lehrplan 21 mit dem entsprechenden Schwimmunterricht erfüllen könne. In Steinhausen und Menzingen sei dies aber noch nicht der Fall und bei den Gemeinden Risch und Hünenberg sei noch keine Aussage möglich. In der Berggemeinde Menzingen hätte sich jedoch die Situation mit der Eröffnung des Ägeribades verändert und es sei davon auszugehen, dass der Lehrplan 21 spätestens ab dem nächsten Schuljahr eingehalten werden könne.

Reduzierter Schwimmunterricht in Steinhausen

Der Rektor der Schule Steinhausen, Peter Meier, sagt: «Die Gemeinde hat auf die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zug beim Bildungsrat eine Lehrplanreduktion beantragt.» Steinhausen verfüge über keine öffentlichen Schwimmflächen, könne jedoch auf private Infrastruktur zurückgreifen. Dies reicht zur Erfüllung des Lehrplans allerdings nicht aus.

«Im Moment werden die Kinder nur in der vierten Primarklasse im Schwimmen unterrichtet», sagt Meier. «Deshalb haben wir auch unsere Nachbargemeinden Cham, Zug und Baar betreffend Wasserflächen angefragt.» Die Gemeinde Cham könne diesbezüglich aber noch keine Aussagen machen. In Zug und Baar hiess es, dass zurzeit kein Platz vorhanden sei, berichtet der Rektor der Schule Steinhausen weiter.

Der Steinhauser Antrag auf eine Lehrplanreduktion wurde für zwei Jahre gestellt. «Es ist klar, dass wir den Lehrplan 21 auch im Bereich Schwimmen erfüllen möchten», sagt Meier. Im Moment erfülle man aber zumindest einen Teilbereich durch das Grobziel des Wassersicherheitschecks. Dieser sieht vor, dass sich die Schüler eine Minute an Ort über Wasser halten und 50 Meter weit schwimmen können.

Regierungsrat steht hinter verbindlichem Grobziel

Der Antrag auf eine Lehrplanreduktion müsse damit begründet werden, dass die Umsetzung des Lehrplans einen unverhältnismässigen Aufwand zur Folge hätte, antwortet der Regierungsrat auf den Vorstoss von Dzaferi. Von den Gemeinden wird aber verlangt, dass sie den Wassersicherheitscheck als Grobziel erfüllen.

Dennoch zeigt sich Dzaferi mit der Haltung der Zuger Regierung unzufrieden. Das Grobziel seien die Grundansprüche des Lehrplans 21 und nicht der Wassersicherheitscheck. Dieser sei eine Alibiübung, weil er in keiner Weise vergleichbar sei mit den Inhalten des Lehrplans.

«Die Einführung des Lehrplans 21 soll keine zusätzlichen Kostenfolgen für Kanton und Gemeinden verursachen.»

Stephan Schleiss, Bildungsdirektor

Bildungsdirektor Stephan Schleiss sagt: «Die Einführung des Lehrplans 21 soll keine zusätzlichen Kostenfolgen für Kanton und Gemeinden verursachen.» Schleiss führt weiter aus: «Es kann nicht sein, dass mit einem Beschluss des Bildungsrats Millioneninvestitionen in den Gemeinden ausgelöst werden.»

Es sei klar, dass der Kanton Zug nicht über genügend Wasserfläche in öffentlichen Hallenbädern verfüge, doch die Umsetzung des Lehrplans hänge nicht nur davon ab. Unter anderem gehe es auch um die Transportmöglichkeiten, Reisezeiten und andere Kosten, äussert sich der Regierungsrat.

«Es stehen genug Wasserflächen zur Verfügung.»

Zari Dzaferi, SP-Kantonsrat aus Baar

Auf die Antwort des Regierungsrates sagt Zari Dzaferi: «Es stehen genug Wasserflächen zur Verfügung, damit alle ersten bis vierten Primarklassen im Kanton Zug regelmässig Schwimmunterricht haben könnten.» Es brauche allerdings einige Gemeinden mit Hallenbädern, die ihren Schwimmunterricht reduzieren, damit andere die Infrastruktur nutzen können und somit den Lehrplan erfüllen würden.

«Bessere Koordination gefordert»

Dzaferi meint weiter: «Dafür müsste man sich untereinander besser koordinieren.» Bildungsdirektor Stephan Schleiss antwortet darauf: «Das ist nicht ganz so einfach. Der Kanton kann eine solche Koordination nicht verfügen, weil es sich dabei um gemeindliche Infrastrukturen handelt.»

«Wenn schon ein neuer Lehrplan eingeführt wird, sollte sich die Bildungsdirektion auch möglichst dafür ins Zeug legen, dass dieser entsprechend umgesetzt wird», meint Dzaferi. Dafür müsste der Druck auf die Gemeinden erhöht werden, damit alle Gemeinden die Grundansprüche des Lehrplans 21 erfüllen.

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