Schwedenflair und Holzbauweise wie in Achtzigern

Zuger Gartenstadt: Was sich am Bauprojekt geändert hat

Diese Häuserzeile in der Zuger Gartenstadt muss weichen.

(Bild: mam)

Das Neubauprojekt der Zuger Gebäudeversicherung und der Wohnbaugenossenschaft Familia in der Zuger Gartenstadt entfernt günstigen Wohnraum und verändert das geschützte Ortsbild. So lautet die Kritik. Nun liegt das Projekt öffentlich auf. Eine genaue Durchsicht der Pläne und eine Begehung des Quartiers zeigt: Es kursieren viele Missverständnisse über die Gartenstadt.

«Die eintönige, hoch ausgenutzte Investorenlandschaft Zugs bedrängt schon lange die von Landis & Gyr erbaute Gartenstadt», heisst es im Projektbeschrieb des Zürcher Architekturbüros Office Haratori.

Dem will das nun aufliegende Neubauprojekt für die Zuger Gebäudeversicherung und die Zuger Baugenossenschaft etwas entgegensetzen: etwas «Nachhaltiges», wie es weiter heisst, «dem Ortsbild entsprechend und fortschrittlich».

Wie bitte? Das Neubauprojekt wurde vom Verein Pro Gartenstadt lange bekämpft, weil es nach seiner Meinung gegen den Ortsbildschutz verstösst. Und weil die einfachen und sehr günstigen Wohnungen durch modernere und teurere Wohnungen ersetzt werden – Investitionen müssen schliesslich refinanziert werden.

1. In einfachen Wohnungen hausen nicht nur Arme

Und nun kommen wir zum ersten Missverständnis, das im Zusammenhang mit der Gartenstadt besteht. Die stillschweigende Annahme, dass in den bestehenden sehr einfachen und günstigen Wohnungen derzeit vor allem Geringverdiener wohnen, stimmt wohl nicht, wie der Fuhrpark im Gebiet zeigt. In der Herti- und Aabachstrasse sind nämlich viele ziemlich teure Autos parkiert.

Doch schauen wir uns das Projekt, das bis 30. Januar bei der Zuger Baudirektion öffentlich aufliegt, etwas genauer an. Im Vergleich zu den ersten vorgestellten Versionen des Projekts hat es nämlich einige Änderungen erfahren: Die geplanten Gebäude an der Hertistrasse stehen nun nicht mehr längs, sondern quer zur Strasse.

So sollen die neuen Mehrfamilienhäuser an der Aabachstrasse aussehen.

So sollen die neuen Mehrfamilienhäuser an der Aabachstrasse aussehen.

(Bild: zvg)

So entsteht zwischen der Häuserreihe an der Aabachstrasse und jener an der Hertistrasse  ein zentrales grünes Areal. Anstelle der Platanen sind Kastanien vorgesehen – an der Aabachstrasse bleiben die bereits bestehenden Säuleneichen. Das sind Kreuzungen aus Pappeln und Eichen, die nur  langsam wachsen.

Bislang stehen im Gebiet 13 Mehrfamilienhäuser. Geplant sind stattdessen 6 Mehrfamilienhäuser mit Gemeinschaftsraum an der Aabachstrasse und 13 Reiheneinfamilienhäuser in der zweiten Reihe. Insgesamt entstehen sollen 86 Wohnungen. 

Aber es sieht auch in Zukunft ähnlich aus wie bisher, denn Reiheneinfamilienhäuschen wurden zu Baukörpern zusammengefasst, die den Eindruck der bisherigen Einteilung vermitteln. Die Häuserreihe an der Aabachstrasse macht einen etwas weniger gedrungenen Eindruck im Modell und auf den Plänen als vermutet.

2. Auch für alte Orte gelten neue Bauvorschriften

Eine Änderung zur alten Einteilung gibts indes: Am Nordrand der Siedlung werden zwei Mehrfamilienhäuser durch einen Gebäuderiegel ersetzt und verbunden. Am südlichen Rand fällt ein Gebäude weg und wird durch einen Abenteuerspielplatz ersetzt. Als in den 1950er-Jahren dieser Teil der Gartenstadt erbaut wurde, gabs noch keine Pflicht, in Wohnsiedlungen Spielplätze einzurichten – das hat sich geändert.

Neben den Gebäuden sind zwei Autoeinstellhallen geplant, früher war nur von einer die Rede. Insgesamt sollen 94 Autoabstellplätze entstehen, acht davon sind für Besucher vorgesehen. Es gibt vier Velounterstände und eine unterirdische Heizzentrale, die mit Circolago-Fernwäme die ganze Überbauung versorgt.

Die Zuger Gartenstadt vor einigen Jahren. Der neu zu überbauende Bereich befindet sich in der unteren Mitte und ist weisslich markiert.

Die Zuger Gartenstadt vor einigen Jahren. Der neu zu überbauende Bereich befindet sich in der unteren Mitte und ist weisslich markiert.

Das Projekt sieht sich als «zeitgenössischen Beitrag zur Gartenstadt, in dem trotz Verdichtung das gemeinschaftliche und grundbezogene Wohnen im Mittelpunkt steht. Das Wohnen versucht man ein wenig privater zu gestalten: Hecken und Mäuerchen sollen helfen, das Areal zu gestalten und vereinzelt Sichtschutz herzustellen.

Die zwei- und dreigeschossigen Häuser werden in Fertig-Holzbauweise aufgeführt. Das geht schnell, ist wirtschaftlich und erlaubt auch das Bauen von Geschossen mit Überhöhe. Geplanter Baubeginn ist 2020. Bis 2025 soll die Überbauung etappenweise fertiggestellt werden.

Äusserlich sind die Baukörper in einem Schwedenrot gehalten, die Ziegel sind braun. Damit sollen sie zu den Vorarbeiterhäuschen am Fliederweg passen. Dieser Bereich der Gartenstadt ist mit Chalets überbaut und noch original erhalten.

3. Schutzwürdigkeit bewahrte Gartenstadt nicht vor Eingriffen

Was sich beileibe nicht von der ganzen ortsbildgeschützten Gartenstadt sagen lässt, wie ein Ortstermin zeigt. Der Ostrand an der Nordstrasse ist durch massive Gebäuderiegel begrenzt, die vom Charakter her eher zum Siemens-Areal passen.

Im Nordwesten des Quartiers und auch im Westen an der Hertistrasse stehen hässliche Flachdachbauten. Und auch an der Aabachstrasse wurde das eine oder andere Arbeiterhaus durch neue Gebäude ersetzt, die sich mit Satteldach, Farbgebung und Bauform wenigstens noch am einstigen Volumen orientieren.

Häuser an der Hertistrasse: Wie passen diese Blöcke ins schützenswerte Ortsbild?

Häuser an der Hertistrasse: Wie passen diese Blöcke ins schützenswerte Ortsbild?

(Bild: mam)

Die geplanten Bauten der Haratori-Überbauung fügen sich diesbezüglich eher harmonisch ein. Eine Diskussion darüber, ob sie ins Ortsbild passen, ist automatisch auch eine Diskussion darüber, ob in einer solchen Zone überhaupt noch gebaut werden darf. Die Zuger Stadtregeriung ist der Auffassung, dass dies möglich ist – und auch ein grossflächiger Abriss von Gebäuden erlaubt ist. Nicht nur deswegen sind dem Projekt Einsprachen gewiss.

4. Ortsbildschutz bedeutet nicht Denkmalschutz

Bezüglich dem Schutzstatus besteht ein grosses Missverständnis. Die Zuger Gartenstadt steht im nationalen Inventar schützenswerter Ortsbilder (Isos). Dieses wurde vom Bund geschaffen und ist nicht mit dem Denkmalschutz gleichzusetzen, der eine kantonale Angelegenheit ist.

Das mag auch eine gewisse Zurückhaltung der lokalen Behörden erklären, das Inventar zu berücksichtigen. So richtig in breite Bewusstsein geriet die Verbindlichkeit des Isos nämlich erst 2009 durch einen Fall im zürcherischen Rüti. Damals hob das Bundesgericht die Baubewilligung für ein Projekt auf, welches den Ortsbildschutz verletzte.

Beim vorliegenden Projekt hat die Stadt Zug das Isos insofern berücksichtigt, als es gewisse Vorgaben zum Bauvolumen oder zur Anordnung der Fenster machte.

5. Statt Landistil geht auch Achtzigerjahre-Look

Der Projektname für die Überbauung, «Den-En» ist japanisch und bedeutet Gartenstadt. Doch sie mutet nicht fernöstlich an. Insgesamt vermitteln die geplanten Baukörper mit ihrem Schwedenflair und den vielen Giebeln ein wenig den Eindruck der 1980er-Jahre –  nicht gerade architektonische Avantgarde, dafür mutmasslich mit beachtlicher Lebensqualität. 

Das ist wohl auch so gewollt: «Im umgebenden Lärm und jenseits von Sentimentalität wird die Gartenstadt dem Druck etwas entzogen und als alternative Wohnform in die Zukunft gerettet», machen die Architekten ihre Absicht deutlich.

Vorarbeiterhäuser am Fliederweg.

Farblicher Dialog: Historische Vorarbeiterhäuser am Fliederweg.

(Bild: mam)

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