Zug zahlt über 2000 Franken Sozialhilfe für Wohnungsmiete
Der Kanton Zug zahlt für die Unterbringung von Flüchtlingen deutlich mehr als der Nachbarkanton Luzern. (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)
1850 Franken plus Nebenkosten zahlt der Kanton Zug für die Unterbringung einer dreiköpfigen Flüchtlingsfamilie. Das ist deutlich mehr als im Kanton Luzern.
Der Fall lässt aufhorchen. zentralplus wurde von einem Vermieter, der in einer Zuger Gemeinde gerade eine Wohnung ausgeschrieben hatte, ein Empfehlungsschreiben der Sozialen Dienste Asyl des Kantons Zug zugespielt. Die Behörden empfehlen darin wärmstens, die Bewerber für eine Mietwohnung aufzunehmen. Für die als Flüchtling anerkannte Frau mit Kind und den per Familiennachzug in die Schweiz gekommenen Mann aus der Türkei ist der Kanton bereit, monatlich 1850 Franken plus Nebenkosten zu bezahlen.
Das ist viel Geld, in einem Kanton notabene, in dem der Wohnraum knapp bemessen und auch teuer ist. Das wirft Fragen auf. Und animiert zu einem Vergleich mit dem bezüglich Mietkosten weniger teuren Standort Luzern.
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wie viel der Kanton Zug für einen Einpersonenhaushalt ausgibt
wie die Lage bei der Unterbringung von Flüchtlingen ist
432 Franken für Einpersonenhaushalt
Auf Nachfrage beim Kanton Zug antwortet der Kommunikationsbeauftragte des Departements des Innern, Lukas Langhart, dass Asylbewerber auf Wohnungssuche nicht mit höheren Beiträgen unterstützt würden als Schweizer Sozialfälle. Er listet auf, wo die Grenzen pro Haushaltsgrösse bei Asylsuchenden mit N-Bewilligungen, mit Schutzstatus S oder vorläufiger Aufnahme liegen.
Einen Einpersonenhaushalt unterstütze der Kanton mit maximal 432 Franken für Miete und Nebenkosten. Bei einem Zweipersonenhaushalt seien es 864 Franken, bei einem Drei- und Vierpersonenhaushalt 1297 Franken respektive 1626 Franken. Diese Ansätze gelten gemäss Langhart in allen Zuger Gemeinden.
Zug unterstützt anerkannte Flüchtlinge nach SKOS-Richtlinien
Grosszügigere Regelungen bestehen gemäss Langhart für anerkannte Flüchtlinge. Sie würden bei einem Einpersonenhaushalt monatlich 1450 Franken erhalten, bei zwei Personen 1750 und bei drei Personen 1850 Franken. Das entspricht den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Der Kanton Zug zahlt die anfallenden Nebenkosten noch dazu.
Auch diese Beträge würden ex aequo für Sozialhilfebezüger mit Schweizer Herkunft gelten. Da besteht Gleichbehandlung. Der Kanton Zug hat ein grosses Interesse, anerkannte Flüchtlinge wie auch Asylsuchende in Wohnungen unterbringen zu können. Denn mit rund 2500 betreuten Personen, rund zwei Dritteln in kantonalen Strukturen und einem Drittel in Wohnungen, stossen die Zuger derzeit an ihre Grenzen, was die Unterbringung anbelangt.
Effizienzpotenzial für Unterbringungen ausgeschöpft
Doch besteht ein dreistufiger Plan, diesem Problem Herr zu werden. Die Stufe eins mit der Verdichtung und Optimierung der vorhandenen Räumlichkeiten wurde per Ende 2024 abgeschlossen. Die Stufe zwei, die im Herbst 2024 ausgelöst wurde, umfasst die Inbetriebnahme unterirdischer Unterkünfte.
Mit der Eröffnung der Unterkunft Maria von Berg in Menzingen per Ende 2024 konnten Asylsuchende dann zwischenzeitlich wieder oberirdisch untergebracht werden. Für 2025 rechnet Langhart aber damit, dass der Kanton erneut auf unterirdische Räumlichkeiten zurückgreifen muss.
Zug sorgt in Absprache mit den Gemeinden für den Notfall vor
Schliesslich existiert als letzte Stufe noch diejenige der Notlage. Diese musste noch nicht in Anspruch genommen werden im Kanton Zug, wie Lukas Langhart ausführt. In diesem Fall könnte der Kanton den Gemeinden Flüchtlinge zuweisen. Derzeit werde dieses Notfallszenario aber bereits mit den Gemeinden geplant, um auf diesen Fall entsprechend vorbereitet zu sein.
Dass die Direktion des Innern im Kanton Zug so weit vorausplant, spricht nicht unbedingt für eine Entspannung betreffend Anzahl der Asylgesuche.
Auch Luzern mit 6400 Fällen zunehmend in Notlage im Asylwesen
Ebenso wenig ist eine Entspannung im Kanton Luzern zu erwarten. Per 27. Januar hat der Kanton die Verantwortung für 6400 Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingswesen. Rund 4200 davon sind in Asylzentren und Kantonswohnungen untergebracht. Die übrigen 2200 Personen wohnen in selbst angemieteten Wohnungen und werden von der Dienststelle Flüchtlingswesen und Asyl (DAF) betreut.
Besonders angespannt ist die Situation im Kanton Luzern deshalb, weil er bis Ende 2025 voraussichtlich 700 Plätze in Wohnungen und 300 Plätze in Asylzentren verliert, weil diese nur bis dann befristet sind. Um da Abhilfe zu schaffen, ist der Wohnungs- und Immobilienmarkt zu ausgetrocknet und auch um die Solidarität mit Flüchtlingen ist es in der Bevölkerung nicht mehr so gut bestellt wie auch schon. So teilt es zumindest Thomas Stillhart, Sprecher des Gesundheits- und Sozialdepartements, mit.
Individuellere Regelungen im Kanton Luzern
Im Kanton Luzern sind die Sozialhilfebeiträge, die an die Wohnungskosten bezahlt werden, anders geregelt als im benachbarten Kanton Zug. Denn die Mietzinsrichtlinien werden von den jeweiligen Gemeinden nach dem Luzerner Handbuch zur Sozialhilfe festgelegt. Das umfangreiche, 138-seitige Handbuch definiert tiefere Beiträge für Asylsuchende N, solche mit Schutzstatus S und vorläufig Aufgenommene.
So empfiehlt das Luzerner Handbuch für die Mietwohnung in einem Dreipersonenhaushalt eine Beitragssumme aus der Sozialhilfe von 1098 Franken. Die Gemeinden richten sich nach diesen Richtlinien, können die Beitragshöhe aber individuell ausgestalten.
Kein Asyltourismus aus dem Kanton Zug Richtung Luzern festzustellen
Damit liegen die unterstützten Mietpreise im Kanton Luzern bei parallel generell tieferen Mieten um rund 15–20 Prozent tiefer als im wohlhabenden Nachbarkanton Zug. Grundsätzlich hätten Asylsuchende aus dem Kanton Zug ebenso wie anerkannte Flüchtlinge grundsätzlich die Möglichkeit, sich im Kanton Luzern auf Wohnungssuche zu begeben.
Die nicht anerkannten Flüchtlinge müssen für dieses Vorhaben ein Gesuch ans Staatssekretariat für Migration (SEM) eingeben. Das Luzerner Gesundheits- und Sozialdepartement stellt allerdings nicht fest, dass die Betroffenen aus Zug in den günstigeren Kanton Luzern flüchten. «Es kommt vor, dass Kantonswechsel stattfinden», teilt Thomas Stillhart mit. «Aber wir können keine Zunahme der bewilligten Kantonswechsel feststellen.»
Redaktor bei zentralplus mit Themen-Schwerpunkten Politik und Kultur. Hat an der Universität Zürich Germanistik, Kunstgeschichte und Philosophie studiert. Als ehemaliger Triathlet nach wie vor begeisterter Läufer, Rennradfahrer und Schwimmer.