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Der Zuger Kantonsrat hat Änderungen bei der Kinderbetreuung und im Schulgesetz beschlossen. Nannys werden nicht ins Gesetz aufgenommen und Oberstufenschulen müssen keinen Mittagstisch anbieten.
Der Zuger Kantonsrat hat am Donnerstag Anpassungen am Kinderbetreuungsgesetz und Schulgesetz beschlossen. Wie die «Zuger Zeitung» schreibt, wurden zwar einige Anträge abgelehnt. Doch die überarbeitete Version des Gesetzes als Gesamtpaket war dennoch mehrheitsfähig. Das Parlament stimmte dem Kinderbetreuungsgesetz mit 48 zu 21 Stimmen zu.
Ein Antrag der SP sei zugunsten eines ähnlich lautenden Antrags des Regierungsrats zurückgezogen worden. Die Partei forderte, dass die Gemeinden sicherstellen müssen, dass alle Familien, besonders solche mit geringem Einkommen, Zugang zu den Angeboten hätten. Dieser Antrag wurde abgelehnt.
Ein Vorschlag der FDP, dass auch Nannys als offizielle Betreuungsform gelten, wurde abgelehnt. Die Regierung will das Thema später genauer prüfen. Auch der Vorschlag der Regierung, dass der Kanton den Kitas weitere Beiträge für besondere Leistungsangebote leisten kann, hat der Kantonsrat abgelehnt.
Genug Geld vorhanden
Beim Schulgesetz wurde entschieden, dass Oberstufenschulen keinen Mittagstisch anbieten müssen. Stattdessen soll es einen Aufenthaltsraum für die Mittagspause geben. Dieser Antrag der SVP wurde knapp mit nur einer Stimme Differenz angenommen.
Die Kosten für die neuen Regeln sollen aus der OECD-Mindeststeuer bezahlt werden. Finanzdirektor Heinz Tännler erklärte, dass genug Geld vorhanden sei. Falls sich an der Steuer etwas ändere, werde das Geld aus dem normalen Budget kommen.
- Artikel «Luzerner Zeitung»