Stipendien

Zentralschweizer Kantone machen nicht mit

Die Fassade der Universität Luzern. (Bild: any)

Am 1. März ist das Stipendien-Konkordat in Kraft getreten. Ziel ist es, das Stipendienwesen in der Schweiz zu harmonisieren. Kein einziger Zentralschweizer Kanton ist bisher dem Konkordat beigetreten.

Die am 1. März in Kraft getretene Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendien-Konkordat) will die bestehenden Unterschiede zwischen den Kantonen verringern und so zu einer Harmonisierung beitragen. Das Konkordat gibt auch materielle Mindeststandards vor.

Elf Kantone sind der Vereinbarung bisher beigetreten: Die Kantone Basel-Stadt, Graubünden, Freiburg, Neuenburg, Thurgau, Waadt, Bern, Tessin, Genf, Glarus und Jura. Die bisher beigetretenen Kantone bilden rund 46 Prozent der Schweizer Wohnbevölkerung ab. Die Beitrittskantone haben fünf Jahre Zeit, ihr kantonales Recht den im Konkordat festgelegten Grundsätzen und Mindeststandards anzupassen. Die anvisierte Harmonisierung betrifft Bereiche wie die Höhe, Voraussetzungen und die Berechnung der Stipendien. So dürfen in Zukunft gemäss Konkordat die maximalen Stipendien pro Kanton die Höhe von 12’000 Franken auf der Sekundarstufe II und von 16’000 Franken auf der Tertiärstufe nicht unterschreiten.

Angst vor Beschränkung des eigenen Handlungsspielraumes

Sämtliche Zentralschweizer Kantone machen beim Stipendienkonkordat nicht mit. Lothar Hofer, Leiter der Zuger Stipendienstelle, verweist auf die Beurteilung des Zuger Regierungsrates, dass das Konkordat ohne Not den Handlungs- und Entscheidungsspielraum des Kantons Zug einschränke und für die Zuger Studierenden keine Vorteile bringe. Mit Ausnahme des Höchstansatzes für ledige Personen auf der Tertiärstufe erfülle der Kanton Zug alle Mindeststandards des Konkordats. Das heutige System werde dem Anspruch der Chancengleichheit der Studierenden gerecht.

Der Kanton Luzern bereitet derzeit eine Totalrevision seines Stipendiengesetzes vor. Der Entwurf erfülle alle formellen Voraussetzungen des Konkordats, sagt Jörg Meyer von der Luzerner Dienststelle Berufs- und Weiterbildung. Der Regierungsrat habe aber noch keinen Entscheid über einen allfälligen Beitritt gefällt.

Andreas Gwerder von der Nidwaldner Bildungsdirektion erklärt, dass Nidwaldens Nichtbeitritt zum Konkordat in erster Linie damit zusammenhänge, dass sich der Kanton nicht binden wolle. Die finanziellen Folgen eines Beitritts würden bei diesem Entscheid keine Rolle spielen. Bei der anstehenden Revision des kantonalen Stipendiengesetzes werde sich Nidwalden an den Vorgaben des Konkordates orientieren.

Für Patrick von Dach vom Schwyzer Bildungsdepartement steht ebenfalls fest, dass der Kanton Schwyz nicht wegen finanziellen Befürchtungen auf einen Beitritt verzichtet. Die Schwyzer Stipendiengesetzgebung erfülle in den wesentlichen Punkten die Vorgaben des Konkordates. Deshalb ergebe sich für Schwyz kein Handlungsbedarf. Hinzu komme, dass neue Konkordate im Kanton ganz grundsätzlich einen schweren Stand hätten.

«Eine kantonale Aufgabe»

Im Kanton Obwalden ist die Frage des Stipendienkonkordates zurzeit sistiert. Der Obwaldner Regierungsrat unterstützt die Harmonisierung im Stipendienwesen nur teilweise. Er ist für eine formelle, nicht aber für eine materielle Harmonisierung. «Für den Regierungsrat ist das Stipendienwesen eine kantonale Aufgabe», erklärt Hugo Odermatt, stellvertretender Departementssekretär des Obwaldner Bildungsdepartementes. Momentan werde die Stipendiengesetzgebung überarbeitet. Die formellen Aspekte des Konkordates würden dabei vollumfänglich übernommen.

Der Urner Regierungsrat habe vorderhand auf einen Beitritt verzichtet, weil er zuerst die Reaktion der anderen Kantone abwarten wollte, erklärt Peter Horat, Direktionssekretär der Urner Bildungsdirektion. Der Kanton Uri erfülle den Grossteil des Konkordates bereits. Es gebe eine Ausnahme: Die maximalen Stipendienbeträge müssten erhöht werden. Eine solche Anhebung wäre für Uri jedoch mit erheblichen finanziellen Auswirkungen verbunden.

Gabriela Fuchs, Kommunikationsverantwortliche der Erziehungsdirektorenkonferenz, weist darauf hin, dass in den vergangenen Jahren ein hoher politischer Druck zur Harmonisierung der Stipendien bestand. Es liege nun an den Interessenvertretern, etwa den Studierenden, die Beitrittsverfahren in den Kantonen zu unterstützen.

Zwei finanzstarke Zentralschweizer Kantone liegen ganz weit hinten

Speziell bei den finanzstarken Zentralschweizer Kantonen fällt auf, dass sie in der aktuellen «Stipendien pro Kopf der Bevölkerung»-Statistik des Bundes überraschend weit hinten platziert sind. So gibt der finanzstarke Kanton Zug, der im Ressourcenindex 2012 mit grossem Vorsprung an erster Stelle liegt, mit 20 Franken pro Einwohner am drittwenigsten Stipendiengelder aus. Auch der reiche Kanton Nidwalden liegt mit 27 Franken weit hinten im Ranking.

Der Kanton Schwyz, der im Ressourcenindex den zweiten Platz belegt, gibt pro Einwohner 37 Franken aus, was immer noch leicht unter dem schweizerischen Mittel liegt. Zum Vergleich: Der Kanton Jura, der finanziell nicht auf Rosen gebettet ist, gibt als Spitzenreiter je Einwohner 85 Franken im Jahr aus. Mit 29 Franken befindet sich auch der Kanton Luzern im hinteren Teil der Tabelle. Anders als die Kantone Zug, Nidwalden und Schwyz gehört Luzern im schweizweiten Vergleich aber nicht zu den finanzstarken Kantonen. Im Ressourcenindex des letzten Jahres belegt Luzern unter den 26 Schweizer Kantonen bloss den 20. Rang.

Ein kleines Glanzlicht aus Zentralschweizer Sicht setzt der Kanton Uri: Das Schlusslicht im Ressourcenindex ist mit 49 Franken pro Einwohner immerhin noch auf dem neunten Rang der «Stipendien je Einwohner»-Rangliste platziert.

Wenn reiche Kantone im «Stipendien je Einwohner»-Ranking einen der hinteren Plätze einnehmen, so ist dies erstaunlich. Diese Statistik zeigt nämlich auf, wie viel Geld ein Kanton im Verhältnis zu seiner Wohnbevölkerung für Stipendien einsetzt. Für die reichen Kantone, welche in dieser Übersicht weit hinten rangiert sind, bedeutet dies, dass sie trotz ihrer Finanzkraft im Vergleich zu anderen Kantonen verhältnismässig weniger Mittel für Stipendien einsetzen.

Andere Bevölkerungsstruktur und Einkommensverhältnisse

Die finanzstarken Kantone, welche in der Tabelle weit hinten rangiert sind, relativieren die genannten Zahlen. Lothar Hofer von der kantonalen Stipendienstelle des Kantons Zug erklärt, dass etwa die ausbildungsbedingten Kosten eines Bündner Studenten, der in Zürich die Universität besucht, höher seien als jene eines Studierenden aus dem Kanton Zug. Diesem sei es dank den guten Verkehrsanbindungen möglich, noch zu Hause zu wohnen. Auch die Bevölkerungsstruktur und die Einkommensverhältnisse müssten berücksichtigt werden. Das durchschnittliche Jahreseinkommen im Kanton Zug sei bedeutend höher als in den meisten anderen Schweizer Kantonen.

Ähnlich argumentiert Andreas Gwerder von der Bildungsdirektion Nidwalden. Strukturbedingt sei der Anteil wohlhabender Personen im Kanton Nidwalden relativ hoch und entsprechend kleiner sei die Anzahl Familien, die Ausbildungsbeiträge für ihre Kinder benötigten.

«Die bestehenden Unterschiede sind nicht gerechtfertigt»

Für Charles Stirnimann, den Präsidenten der Interkantonalen Stipendienkonferenz, sind solche Argumente nur bedingt nachvollziehbar. Man könne es drehen und wenden wie man wolle: Letztlich gehe es um die Frage, wie viel Sensibilität ein Kanton für mehr Chancengleichheit im Bildungswesen aufbringe. In verschiedenen Kantonen bestehe in Bezug auf die Vergabe von Stipendien ein klarer Nachholbedarf.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch ein Blick auf die generelle Entwicklung der Stipendien. Gemäss Angabe des Bundesamtes für Statistik hat das Gesamtvolumen der kantonalen Stipendien zwischen 1991 und 2011 real um rund 6 Prozent abgenommen. Im gleichen Zeitraum hat aber die Anzahl der Lernenden und Studierenden der nachobligatorischen Bildungsstufen deutlich (+ 36 Prozent) zugenommen.

Auch für Annina Grob, Generalsekretärin des Verbandes der Schweizer Studierendenschaften (VSS), ist die Ausrichtung von angemessenen Stipendien eine Frage des politischen Willens: «Die bestehenden Unterschiede sind nicht gerechtfertigt.» Es dürfe nämlich keine Rolle spielen, ob jemand im Kanton Neuenburg oder im Kanton Zug wohne. Unterschieden werden dürfte höchstens nach den effektiven Kosten, welche einem oder einer Studierenden erwachsen.

Das Konkordat und auch die Pläne des Bundesrates gehen dem VSS zu wenig weit. Mit seiner im Jahre 2011 mit mehr als 117’000 gültigen Unterschriften eingereichten Stipendieninitiative strebt der Verband auch in materieller Hinsicht eine schweizweite Harmonisierung des Stipendienwesens an.

Minimalen Lebensstandard ermöglichen

Auch die Studierendenorganisation der Universität Luzern (SOL) setzt sich für eine materielle Harmonisierung des Stipendienwesens ein. Die SOL hat sich kürzlich zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zur Initiative des VSS geäussert. Sie begrüsst zwar grundsätzlich die Stossrichtung des Gegenvorschlages. Analog zum VSS möchte aber auch die SOL, dass die heute von Kanton zu Kanton unterschiedlichen Kriterien und Ansätze bei der Vergabe von Stipendien vereinheitlich werden. «Stipendien sollen einen minimalen Lebensstandard ermöglichen», erklärt Vorstandsmitglied Philipp Mazenauer. Ausser Frage stehe dabei aber die Subsidiarität der Eltern oder anderer rechtlich Verpflichteter.

Im Zusammenhang mit den Ausbildungsbeiträgen macht Pascal Marty, Präsident der Studierendenorganisation der Pädagogischen Hochschule Zug, auf die zinslosen Darlehen aufmerksam. Er findet, dass diese Möglichkeit der Unterstützung in bestimmten Lebenssituationen noch vermehrt in Betracht gezogen und auch genutzt werden sollte.

Grundsätzlich gegen Darlehen als Ausbildungsbeihilfe spricht sich hingegen der VSS aus. Darlehen würden auf der einen Seite eine Barriere darstellen: Studierende könnten sich nämlich auf Grund einer zukünftigen Verschuldung gegen ein Studium entscheiden. Andererseits bedeute ein Darlehen aufzunehmen, am Ende des Studiums vor einem Schuldenberg zu stehen. Für den VSS widersprechen Darlehen deshalb einem chancengerechten Zugang zur Bildung.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von franz
    franz, 10.03.2013, 13:14 Uhr

    ein aufschlussleicher und intressanter Text

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  • Profilfoto von Beat Faehndrich
    Beat Faehndrich, 08.03.2013, 07:41 Uhr

    Guten Tag
    Der Artikel von Carlo Schuler ist aufwendig und sorgfältig recherchiert und gibt dem Leser alles für ein selbständige Meinungsbildung.
    Vielen Dank
    Beat Fähndrich

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