Mitteparteien zieren sich

Wie transparent sind Zuger Parteien, wenn es um Richterabgaben geht?

Das Strafgericht Zug: Welche Richter müssen ihrer Partei den dicksten Batzen abgeben?

(Bild: mbe/Bildmontage sib)

Nicht nur beim Bundesgericht müssen die Richter einen Teil des Gehalts an ihre Partei abgeben, auch auf kantonaler Ebene wird dies praktiziert. Wir haben bei den Zuger Parteien nachgefragt, welche Beträge für die kantonalen Richter fällig werden. Die Unterschiede sowohl in der Auskunftsbereitschaft als auch bei den Beträgen sind eklatant.

Wer Richter werden und bleiben will, muss recht tief in die Taschen greifen. Dies ist nicht nur bei Bundesrichtern der Fall, sondern auch auf Kantonsebene wird es bei den Parteien so gehandhabt, dass Richter vor und nach den Wahlen ihrer Partei einen gewissen Geldbetrag abgeben müssen. Der Kanton Zug bildet dabei keine Ausnahme. «Einen kleinen Obulus» nennt es Andreas Hostettler, Präsident der Zuger FDP. Meist wird von Mandatsträgerbeiträgen, oder in der Juristensprache von Mandatssteuer, gesprochen.

Zahlen müssen alle Richter

Im Kanton Zug gibt es insgesamt vier Gerichte: Straf-, Kantons-, Ober- sowie Verwaltungsgericht. Nicht ganz alle Zuger Richter sind Parteimitglieder. So ist beispielsweise Felix Gysi vom Verwaltungsgericht auf dem Papier parteilos, übt jedoch das Mandat der Alternativen – die Grünen (ALG) aus.

Andreas Hostettler aus Baar ist neuer Präsident der «FDP.Die Liberalen» des Kantons Zug.

Andreas Hostettler, Präsident der Zuger FDP, möchte nicht verraten, wie viel Richter an seine Partei abgeben müssen.

(Bild: mbe.)

Parteipräsident Andreas Lustenberger bestätigt, dass auch Parteilose einen Betrag an die Partei abtreten müssen, genauso wie andere Parteimitglieder der ALG. «Sie möchten einfach kein aktives Parteimitglied sein», sagt Lustenberger dazu. De facto zahlen somit alle Zuger Richter einen Mandatsträgerbeitrag an ihre Partei, so, wie dies andere Mandatsträger auch tun.

Fixe Beträge bei der SVP

Begibt man sich in den Statuten der Parteien auf die Suche nach den konkreten Beträgen, wird man einzig bei der SVP Kanton Zug fündig. Dort steht geschrieben, dass vom Volk gewählte, hauptamtliche Richter in erster Instanz 4500 Franken jährlich an die Partei zu entrichten haben. In zweiter Instanz sind es 5750 Franken.

Die Zahlen basieren auf dem Landesindex der Konsumentenpreise, Stand vor knapp zehn Jahren. Laut Parteipräsident Thomas Aeschi müssen die Beträge auf den aktuellen Index umgerechnet werden. Wird dies getan, werden aktuell rund 4400 respektive 5600 Franken fällig. Präsidenten eines Gerichts zahlen weitere 500 Franken. Dies trifft auf Felix Ulrich, Präsident des Obergerichts, sowie auf Carole Ziegler, Präsidentin des Strafgerichts, zu.

Bei der SVP sind es also fixe Beträge, die in die Parteikasse fliessen – unabhängig vom richterlichen Lohn. Ob die Mandatsbeiträge einen grossen Teil des Parteibudgets ausmachen, möchte Aeschi auf Nachfrage nicht kommentieren.

Keine Zahlen von der CVP

Bei der Zuger CVP sind die konkreten Zahlen in einem Mandatsträgerreglement festgelegt. Dieses bleibe jedoch intern, wie Parteipräsident Pirmin Frei betont. Nicht einmal, wie die Beträge zustande kommen, lässt er sich entlocken. Immerhin bestätigt Frei, dass das Reglement auf kantonaler Basis festgelegt wurde.

Und deutet an, dass die Höhe der Abgaben nicht immer so klar reglementiert war: «Vor rund drei Jahren sind wir das etwas grundsätzlicher angegangen. Auch die Richter waren froh darüber.»

Aldo Elsener wird von der CVP für den frei werdenden Sitz am Zuger Verwaltungsgericht nominiert.

Aldo Elsener ist Präsident des Verwaltungsgerichts und Parteimitglied der CVP.

(Bild: zvg)

Der Betrag unterscheide sich laut Frei nicht nach Gericht. «Auch der Präsident des Verwaltungsgerichts, Aldo Elsener, bezahlt denselben Betrag», ergänzt er. Bezüglich Verwendung der Mandatsträgerbeiträge hält er fest, dass sie in erster Linie dazu genutzt würden, einen allfälligen Wahlkampf mitzufinanzieren.

Leere Kassen nach den Wahlen

Ähnlich klingt es bei Andreas Hostettler von der FDP. Die Beiträge würden in eine allgemeine Kasse kommen. Diese würde immer praller werden, je näher die Wahlen rückten. «Wir verfolgen diesbezüglich einen Vierjahresplan. Nach den National- und Ständeratswahlen 2019 werden die Kassen dann ziemlich leer sein», sagt Hostettler.

«Wir sind der Meinung, dass jemand für ein Amt kandidieren sollte, wenn er qualifiziert dafür ist, nicht, wenn das Portemonnaie stimmt.»

Barbara Gysel, Präsidentin SP Kanton Zug

Konkrete Zahlen möchte auch er nicht nennen. Diese seien in einem Anhang der Statuten festgelegt. Der Anhang ist jedoch nicht öffentlich. Auch auf Seiten der FDP werde nicht zwischen den verschiedenen Gerichten unterschieden. «Es gibt bei den Beträgen einzig Unterschiede zwischen hauptamtlichen und nebenamtlichen – sowie Ersatzrichtern», so Hostettler. Er schätzt, dass alle Mandatsbeiträge zusammen rund einen Sechstel bis einen Fünftel des Parteibudgets ausmachen.

SP: Es ist kompliziert

Wieder konkrete Beträge werden von der Zuger SP geliefert. Parteipräsidentin Barbara Gysel verweist auf ein Dokument, wo die Mandatsbeiträge, oder Solidaritätsabgabe, wie sie bei der SP genannt werden, geregelt sind. Die Rechnung ist nicht ganz einfach:

Die Abgabe wird prozentual vom Nettoeinkommen berechnet. Vom Nettoeinkommen wird ein Freibetrag abgezogen. Dieser berechnet sich wiederum aus dem Landesindex der Konsumentenpreise. Aktuell dürfte der Freibetrag bei rund 114’000 Franken liegen.

Dieser wird nun vom Nettoeinkommen abgezogen. Wird von einem Nettoeinkommen von 175’000 ausgegangen, ergibt sich ein Referenzeinkommen von 61’000 Franken. Davon werden sieben (für Normalmitglieder) respektive 15 Prozent (vollamtliche Richter) abgezogen. 15 Prozent von 61’000 Franken ergeben 9150 Franken.

Andere Strategie führt zu höheren Beträgen

Das Rechenbeispiel dient als Einschätzung, in welcher Grössenordnung sich die Mandatsbeiträge bewegen, da es sich nicht um Fixbeträge handelt. Das Bruttoeinkommen von 200’000 Franken ist in unserem Beispiel dabei eher tief angesetzt. Tatsächlich dürften es bis zu 300’000 Franken sein.

Barbara Gysel ist sich bewusst, dass die Solidaritätsabgabe in ihrer Partei im Vergleich eher hoch ist. Sie begründet dies damit, dass bei der SP eine andere Strategie verfolgt wird als auf bürgerlicher Seite. «Wir sind der Meinung, dass jemand für ein Amt kandidieren sollte, wenn er qualifiziert dafür ist, nicht, wenn das Portemonnaie stimmt.»

Deswegen finanziere die SP den Wahlkampf zu einem grossen Teil. «Dafür sind die Mandatsbeiträge anschliessend höher als anderswo», sagt sie. Bei anderen Parteien sei es eher so, dass sich Kandidaten mit hohen Beträgen für den Richterstuhl ins Spiel bringen. Sind sie dann gewählt, seien die Mandatsbeiträge dafür tiefer.

Laut Gysel machen Mandatsbeiträge in der Zuger SP einen relativ grossen Teil des Parteibudgets aus. «In unserer Partei haben wir nicht so viele zusätzliche Spenden-Quellen, wie dies bei anderen Parteien der Fall ist. Wir finanzieren uns hauptsächlich über die Mandats- und Mitgliederbeiträge», sagt die in Zug wohnhafte Parteipräsidentin.

ALG: Vereinheitlichung steht an

Bleibt noch die eingangs erwähnte ALG. Laut Präsident Andreas Lustenberger sind die Bestimmungen für die Mandatsträgerbeiträge kantonal geregelt. «Wir sind jedoch gerade daran, auf die nächste Legislaturperiode hin die Beträge den anderen Kantonen anzupassen.»

Die Beträge seien für die unterschiedlichen Gerichte mit Ausnahme vom Obergericht einheitlich. «Beim Obergericht arbeiten wir mit der SP zusammen. Dort sind wir momentan ebenfalls dabei, die Beträge zu vereinheitlichen», so Lustenberger.

51’000 Franken durch Mandatsbeiträge

«Die Mandatsbeiträge für Richter bewegen sich zwischen 7000 und 8000 Franken pro Jahr.» Gerne würde man laut Lustenberger die Beträge etwas erhöhen.

Andreas Lustenberger von den Zuger Alternativen – die Grünen ist überzeugt: «Gratis-ÖV würde die Verkehrsspitzen in Zug entschärfen.»

Laut Andreas Lustenberger werden bei der ALG die Mandatsbeiträge nicht nur für den Wahlkampf genutzt.

(Bild: zvg)

Im Jahr 2017 seien bei der ALG Mandatsbeiträge der Richter in der Gesamthöhe von 18’850 Franken eingegangen. Dieser Ertrag fliesse hauptsächlich in die Finanzierung des Sekretariats und der Kampagnen. «Die gesamten Mandatsabgaben inklusive Kantons- und Regierungsrat belaufen sich auf 51’000 Franken», so Lustenberger.

Transparenz wird also nicht bei allen Parteien gleich gross geschrieben. Die bürgerliche Mitte hält sich diesbezüglich vornehm zurück. Dass Richter faktisch einer Partei angehören müssen, um überhaupt gewählt zu werden, ist eine Schweizer Sonderheit und war bereits Anlass von zahlreichen Debatten, die bis heute andauern. Da wäre es wünschenswert, wenn die Parteien zumindest für ein Mindestmass an Transparenz sorgen würden.

 

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Stefan W. Huber
    Stefan W. Huber, 09.03.2018, 10:30 Uhr

    Es wird im Artikel nicht klar was die Überschrift «60’000 bis 70’000 Franken durch Mandatsbeiträge» bedeutet? Im nächsten Absatz ist die Rede von 7’000 und 8’000 Franken pro Mandatsträger. Die gesamten Mandatsabgaben betragen 51’000 Franken (inkl. der 18’850 der Richter). Wie kommen sie also auf die 60 bis 70 Tausend?

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    • Profilfoto von Simon Bertschi
      Simon Bertschi, 09.03.2018, 13:47 Uhr

      Ist angepasst, danke für den Hinweis.

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