Kanton nimmt 87 neue Bauprojekte in Planung auf

Wie Luzern in vier Jahren 228 Millionen in Strassen investiert

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(Bild: bic)

Alle Gemeinden wünschen sich gute Strassen. Dementsprechend viele Projekte führt der Kanton Luzern in seinem Bauprogramm für die nächsten Jahre auf. Der Kanton will sogar mehr umsetzen, als er sich leisten kann. Das hat seine Gründe.

Die Luzerner Regierung hat ihre Botschaft zum Bauprogramm 2019 bis 2022 für die Kantonsstrassen publik gemacht. Worum geht’s? Insgesamt 252 Strassenbauprojekte hat der Kanton aktuell auf dem Radar. Diese werden den drei Töpfen A, B und C zugeordnet. Je weiter vorne ein Projekt ist, umso besser sieht es für dessen Realisierung aus. Ist der Baubeginn im Topf A enthalten, so wird das Projekt definitiv realisiert.

Im Grundsatz ist das Bauprogramm eigentlich nichts als die To-do-Liste des Kantons im Strassenbau. Eine sehr teure – alleine im Topf A sind Projekte mit einem Gesamtwert von über 300 Millionen. Die Projekte im Topf B kosten 340 Millionen, jene im Topf C 885 Millionen.

Spange Nord 200 Millionen, Umfahrung Wolhusen 110 Millionen, Umfahrung Beromünster 60 Millionen: Bei den Gesamtkosten dieser Projekte kann einem schnell schwindlig werden. 

Klare Kriterien für Aufnahme und Zuordnung

«Alle Vorhaben wurden einer Wirkungs- und einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen», sagt Beat Hofstetter, Abteilungsleiter Planung Strassen bei der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur. 252 Projekte sind es insgesamt. Diese stammen aus dem letzten Bauprogramm, aus Richtplänen, Programmen, öV-Berichten – der Papierkrieg hinter dem neu vorliegenden Programm ist gewaltig. Alleine 87 neue Projekte sind in die aktualisierte Version aufgenommen worden.

Für die Betroffenen besonders entscheidend sind Projekte in Topf A. Ein Beispiel: Zwischen Luzern und Emmen ist eine Optimierung des Gesamtverkehrssystems für den RBus geplant. Kostenpunkt: 1,1 Millionen Franken. Je 50’000 Franken sind in den Jahren 2020 und 2021 vorgesehen, 500’000 Franken im Jahr 2022, die restlichen 500’000 Franken befinden sich noch im Topf B. Heisst im Klartext, das Projekt wird fertig geplant und ab 2022 realisiert.

Der Fertigstellung steht auch danach nichts mehr im Weg – denn hat der Kanton einmal mit der Realisierung begonnen, folgt automatisch auch die Fertigstellung. Das Projekt wird also im nächsten Bauprogramm automatisch wieder im Topf A zu finden sein. So sieht es der Kriterienkatalog des Kantons zur Zuteilung in die drei Töpfe vor (siehe Box am Ende).

Das Geld für den Strassenbau stammt nicht direkt aus der Staatskasse. Es sind zweckgebundene Gelder etwa aus der LSVA oder den Verkehrssteuern. Die Kostenzusammenstellung sieht folgendermassen aus:

 

 

Dass die Projekte die vorgesehenen Mittel übersteigen, nimmt die Luzerner Regierung bewusst in Kauf. Dies, um der Marktlage im Baugewerbe, Kostenunsicherheiten sowie Verzögerungen im Bewilligungs-, Landerwerbs- und Vergabeverfahren gerecht zu werden. Bei allfälligen Schwierigkeiten muss man so nicht die Projekte reduzieren. 

Zusammenhalt zwischen Stadt und Land

Von Gemeinden, Parteien und interessierten Verbänden sind über 90 Stellungnahmen zum nun vorliegenden Entwurf eingegangen. Dabei wurden auch über 45 neue Projektanträge mit Gesamtkosten von 250 Millionen Franken eingereicht.

Zu den Kosten wurde in der Vernehmlassung eingewendet, man solle die finanziellen Mittel dort einsetzen, wo sie den grössten Nutzen bringen. Andererseits wird eine rein wirtschaftliche Betrachtung auch als wenig fair beurteilt.

Einige monieren, die Grossprojekte auf der Landschaft stünden mit dem vorliegenden Bauprogramm hinten an – anderen fehlt teilweise das Verständnis, warum zum Beispiel bei den Umfahrungen Beromünster, Schötz oder Wolhusen finanzielle Kraftakte geleistet werden, für Grossprojekte mit sehr begrenztem Verkehrsaufkommen.

Gleichzeitig wird aber auch erwähnt, dass Umfahrungen auf der Landschaft den kantonsinternen Zusammenhalt von Stadt und Land fördern.

Gemeinden bringen sich in Stellung

Es gehört zur Charakteristik solcher Bauprogramme, dass alle Regionen des Kantons zum Zug kommen. Häufig setzen sich Kantonsräte besonders für ihre Region ein – dort, wo schliesslich auch die Wähler der Politiker zu Hause sind. Dementsprechend versuchen auch alle Regionen, ihre Projekte möglichst in den Töpfen unterzubringen.

Ist das Bauprogramm also eine grosse Wunschliste? Hofstetter sagt dazu: «Im letzten November konnten die Gemeinden und weitere Interessierte im Rahmen einer Vernehmlassung schriftlich Stellung nehmen und ihre Anträge einreichen.» Basis für die Anträge hätten dabei oft die strategischen Planungen der Gemeinden und der regionalen Entwicklungsträger gebildet. «Die Zuordnung im Bauprogramm erfolgt dann nach klaren Entscheidungskriterien.» Auf mögliche Wertungen der Wünsche einzelner Gemeinden verzichtet er. 

Investitionen nicht nur fürs Auto

Der motorisierte Individualverkehr wird in den nächsten 20 Jahren um 20 Prozent zunehmen. Beim öffentlichen Verkehr gehen Prognosen gar von einer Zunahme um 40 Prozent aus. Das gemeinsame Nebeneinander der Verkehrsmittel wird in der Vernehmlassung als zentral und äusserst wichtig erachtet. Die Rückmeldungen sind jedoch widersprüchlich. Der öV komme zu kurz, monieren die einen – der öV werde massiv bevorzugt, reklamieren andere.

«Viele der Projekte im Bauprogramm kommen sowohl dem motorisierten Individualverkehr als auch dem öffentlichen Verkehr und dem Langsamverkehr zu Gute», sagt Hofstetter dazu. Häufig beinhalten die Projekte auch Massnahmen für Radfahrer und Fussgänger. Weil die Zahl der Projekte ansteigt, wird die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur an ihre Grenzen kommen. Im Bauprogramm heisst es deutlich, dass man dieses mit den vorhandenen Ressourcen kaum umsetzen und bewältigen könne.

Als Nächstes geht das 228 Millionen schwere Bauprogramm für die Jahre 2019 bis 2022 nun in die zuständige Kommission. Im Dezember wird der Kantonsrat darüber befinden.

Nach diesen Kriterien entscheidet der Kanton

Die Zuteilung zu den drei Töpfen erfolgt nach folgenden Kriterien: Zu allererst werden angefangene Bauarbeiten fertiggestellt. Anschliessend werden fixfertig geplante und bewilligte Projekte realisiert. Auch der Zustand der Strassen spielt eine Rolle (man erinnere sich an das tragische Unglück in Genua). Der Kanton hat dazu einen 6-Punkte-Plan aufgestellt:

  1. Fertigstellung laufender Bauarbeiten an den Kantonsstrassen. 

  2. Realisierung von bewilligten und beschlossenen Projekten. 

  3. Strassenabschnitte mit Kunstbauten in alarmierendem Zustand. 

  4. Notwendige Koordination mit Oberbausanierungen von Strassenabschnitten in 
schlechtem Zustand. 

  5. Übergeordnete Interessen und Abhängigkeiten. 

  6. Vorhaben (ohne Abhängigkeiten) gemäss Kosten-Nutzen-Analyse aufgrund von 
Kostenkategorien. 

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