Der Kanton Luzern will die Regeln für den offenen Justizvollzug lockern. Konkret soll ein Teil der Insassen ein Handy besitzen dürfen. Das ist ein schweizweites Novum – aber verbunden mit Auflagen.
Neben Waffen und Drogen gehört das Handy zu den Dingen, die in Schweizer Gefängnissen von den strengsten Verboten betroffen sind. Dennoch machen immer wieder Geschichten die Runde, wie Insassen Mobiltelefone kreativ hinter Gitter schmuggeln. In Luzern soll das in Zukunft nicht mehr nötig sein. Zumindest im offenen Vollzug.
Wie der Luzerner Regierungsrat am Mittwoch in einer Mitteilung schreibt, hat er eine Teilrevision der Verordnung über den Justizvollzug per 1. Oktober beschlossen. Darin enthalten: Handys und andere Kommunikationsgeräte sollen Insassen der Justizvollzugsanstalt Wauwilermoos künftig zum persönlichen Gebrauch erlaubt sein – in einem ersten Schritt zumindest für gewisse Aufgaben.
Für E-Banking, Wohnungssuche oder Hausaufgaben
Auf Anfrage von zentralplus begründet das Luzerner Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD): «Die Digitalisierung der Aussenwelt wird für die eingewiesenen Personen und die Justizvollzugsanstalt Wauwilermoos je länger desto mehr zur Herausforderung. Die eingewiesenen Personen im offenen Vollzug sind in Ausbildung, müssen eine Arbeitsstelle finden, bewerben sich online, sind auf Wohnungssuche oder haben Zahlungen selbstständig via E-Banking zu erledigen. Immer mehr alltägliche Tätigkeiten können oder müssen via Mobiltelefon erledigt werden.»
Daher sei es nun geplant, schrittweise das Handy zu erlauben. Konkret soll in einem ersten Schritt punktuell und unter Aufsicht das private Handy für die Wohnungs- oder Arbeitssuche sowie für die Erledigung der Hausaufgaben beim Absolvieren einer Lehre zum Einsatz kommen.
So handhaben es andere Gefängnisse
Die Lockerung entspreche den Grundsätzen des offenen Vollzugs, dessen Ziel es sei, den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit als möglich zu entsprechen. «Der offene Vollzug ist auf das Ziel ausgerichtet, die eingewiesenen Personen auf ihre Integration in die Gesellschaft vorzubereiten und dadurch langfristig kriminalpräventive Wirkungen bei den Eingewiesenen zu erzielen. Die Justizvollzugsanstalt Wauwilermoos legt Wert auf die berufliche und soziale Wiedereingliederung der eingewiesenen Person für die Zeit nach dem Strafvollzug», schreibt das Justiz- und Sicherheitsdepartement.
Mit dem Erlauben von Handys nimmt der Luzerner Justizvollzug dabei eine Vorreiterrolle ein. In keinem anderen Kanton der Schweiz sind Mobiltelefone für Insassen derzeit gestattet. Dies zeigt der Blick in die Hausregeln mehrerer Gefängnisse in anderen Kantonen. Mal gibt es spezielle Telefonzellen, mal stellt die Justizvollzugsanstalt Handys zur Verfügung, die dann aber wieder abgegeben werden müssen. Auch beim Luzerner JSD heisst es, man wisse von keinem anderen Gefängnis, in dem Handys erlaubt sind.
Die Digitalisierung im offenen Vollzug sei jedoch in allen Kantonen ein grosses Thema. Mit der Teilrevision der Verordnung über den Justizvollzug schafft die Regierung nun zunächst die gesetzlichen Voraussetzungen, um das Thema anzugehen. Wie weit die Lockerungen denn noch führen werden, das müssen die Erfahrungen aus dem Wauwilermoos zeigen.
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