Gebührenerhöhungen in Zug? Nein, sagt der GGR

Weniger Einnahmen, dafür mehr Marroni, Melonen und Marktstände

Der Zuger Stadtrat möchte die Gebühren pro Marktstand von 15 Franken auf neu 18 Franken anheben. Die vorberatende Kommission ist wenig begeistert von der Idee.

(Bild: zentralplus)

Im Rahmen einer neuen Ordnung wollte der Zuger Stadtrat verschiedene Gebühren bei öffentlichen Anlagen erhöhen. Gebührenerhöhung? Das Thema lässt die Zuger Gemeinderäte aufhorchen. Und weil der Stadtrat wohl ahnt, dass er damit sowieso nicht durchkommt, ergibt er sich kampflos dem Vorschlag der Kommission. Und erntet damit im Rat Wohlwollen.

Fertig mit «Handgelenk mal Pi». Die Stadt Zug hat die Gebühren für die Nutzung öffentlicher Anlagen Anfang 2018 nach klaren Grundsätzen geregelt. Davor wurden ebendiese Grundsätze zur Festsetzung von Gebühren nicht eingehalten, weshalb in den letzten Jahren gerade bei städtischen Veranstaltungen weder Transparenz noch Nachvollziehbarkeit herrschte.

So war bis Ende 2017 beispielsweise nicht geregelt, wie viele Gebühren einem Veranstalter für einen Anlass auf dem Landsgemeindeplatz auferlegt werden. Neu unterteilt der Stadtrat Veranstaltungen in die drei Kategorien A, B und C.

In die Kategorie A gehören Anlässe mit gewerbsmässigen Absichten, für die Besucher ein bezahltes Ticket benötigen. In die Kategorie B fallen gemeinnützige Veranstaltungen. Unter C laufen all jene Veranstaltungen der Quartiervereine, Nachbarschaften, Kirchgemeinden, Zünfte sowie Veranstaltungen der Stadt Zug und solche in deren Auftrag.

Auch ist neuerdings klar geregelt, an welchem Standort welche Gebühren verlangt werden dürfen. So gelten etwa für den Arenaplatz andere Tarife als für den Landsgemeindeplatz.

Die GPK nimmt den Stadtrat an die kurze Leine

Auch, wie viele Gebühren für das Gewerbe sowie Marktstände anfallen, ist nun schwarz auf weiss verankert. Und hier scheiden sich bereits vor der Gemeinderatsdebatte die Geister. Denn die vom Stadtrat vorgeschlagenen Kosten wollen der vorberatenden Geschäfts- und Planungskommission nicht so recht passen.

Konkret will die Exekutive die Gebühr für die Aussenbestuhlung von Restaurants pro Quadratmeter und Monat von 8 auf 10 Franken anheben. Ebenfalls soll jeder Markt- sowie Verkaufsstand neu täglich 18 Franken zahlen und nicht mehr nur 15 Franken.

In beiden Fällen pfeift die GPK den Stadtrat zurück. Sie will die Beträge gleich belassen wie bisher. Auch die Gebühren für Christbaummärkte will die Kommission nicht wie vorgeschlagen auf pauschal 100 Franken anheben, sondern wie gehabt bei 50 Franken belassen. Einig sind sich Stadtrat und GPK bei den Gebühren für Marronistände, deren Betreiber neu 700 Franken pro Saison zahlen müssen. Davor gab es keine Regelung dazu.

«Der Stadtrat hat bereits vor dem Spiel Forfait gegeben.»

Philip C. Brunner, SVP-Gemeinderat und GPK-Präsident

Grosse Debatten rund um die Bewilligungen von Restaurants und Marktständen gibt es jedoch nicht während der ersten Lesung zur Gebührenordnung. Denn der Wind wurde dem potenziellen verbalen Duell vorzeitig aus den Segeln genommen.

«Der Stadtrat hat bereits vor dem Spiel Forfait gegeben», äussert sich der GPK-Präsident Philip C. Brunner pointiert zu Beginn. So hat sich die Exekutive noch vor der Ratsdebatte einverstanden gezeigt mit dem von der GPK erarbeiteten Vorschlag.

Niemand will die Willkür

Überhaupt ist da viel Konsens im Saal zu spüren. Alternative-CSP-Rätin Astrid Estermann sagt: «Es mag zwar übertrieben erscheinen, dass nun jeder Platz unterschiedliche Gebühren erfordert, doch geregelt ist es nun jedenfalls.»

Und SP-Rätin Barbara Stäheli sagt dazu: «Bestünde diese Regelung nicht, würde man der Willkür Tür und Tor öffnen.» Beide linken Fraktionen stimmen dem Geschäft zu. Wie übrigens alle anderen auch. Wenn auch nicht ganz ohne Wenn und Aber.

SVP-Gemeinderat Gregor Bruhin ist zwar etwas enerviert darüber, dass der Stadtrat immer wieder, auf verschiedenen Wegen, versucht habe, die städtischen Gebühren zu erhöhen, «wobei das Credo der SVP ist, dass es überhaupt keine Gebührenerhöhungen gibt». Insbesondere, nachdem die Stadt im letzten Jahr ein Plus von fast 20 Millionen Franken gemacht habe. Entsprechend freue sich die SVP über den «pragmatischen Vorschlag» zur Gebührenordnung.

«Wir wollen dem Gewerbe keine Steine in den Weg legen, schon gar nicht ohne Not.»

GLP-Gemeinderat Stefan Huber

Grundsätzlich scheint es den Fraktionen sehr wichtig zu sein, dass die erhobenen Gebühren – egal, ob für Restaurants oder Anlässe – nicht behindernd wirken für das Gewerbe und die Veranstalter.

«Wir wollen ihnen keine Steine in den Weg legen, schon gar nicht ohne Not», sagt GLP-Gemeinderat Stefan Huber und bezieht sich dabei ebenfalls auf den guten Rechnungsabschluss der Stadt. «Auch wenn die Stadt damit ein paar Peanuts verliert, gewinnt sie dafür ein Vielfaches an Marroni, Melonen und Marktständen.»

Kleinere Anlässe müssen keine Bewilligungsgebühren zahlen

Wenig Gemurre, kaum Gezeter ist zu hören. Einzig zwei Anträge werden gestellt. Ersterer kommt von FDP-Rätin Eliane Birchmeier, welche im Namen ihrer Fraktion beantragt, dass für Anlässe in den Kategorien B und C keine Bewilligungsgebühren anfallen.

Ähnlich der Antrag von CVP-Mann Christoph Iten, welcher fordert, dass kleinere Organisationen mit Sitz in Zug ausgenommen werden sollen von der Bewilligungsgebühr. Birchmeiers Antrag erhält die nötige Unterstützung, mit 24 zu 12 Stimmen wird dem Antrag zugestimmt.

Noch ist nichts in Stein gemeisselt, was die Gebührenordnung für die Benützung der öffentlichen Anlagen angeht. Doch so zahm wie die erste Lesung vonstattengegangen ist, dürfte man sich auch in der zweiten Lesung recht einig sein.

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