Politik
Kantonsrat will gerechtere Behandlung

Wehrpflichtersatz: Luzern soll dem Bundesrat Beine machen

Standesinitiative perfekt: Daniel Piazza (Mitte) kann sich im Kantonsrat im zweiten Anlauf durchsetzen. (Bild: Conrad von Schubert / Michelle Keller)

Dienstwillige mit Geburtsgebrechen und einem Invaliditätsgrad unter 40 Prozent von der Wehrpflichtersatzabgabe befreien – das will ein Luzerner Kantonsrat. Nun ist die Regierung gefordert.

«Meine Freude über diesen positiven Entscheid für eine Standesinitiative ist sehr gross», sagt Daniel Piazza, Kantonsrat der Luzerner Mitte, nach dem Ja des Parlaments zu seiner Motion. «Ganz besonders deshalb, weil mich ursprünglich eine sehr engagierte Mutter eines Direktbetroffenen aus meinem Freundeskreis darauf aufmerksam gemacht hat.» Sie engagiere sich seit vielen Jahren.

Ihr Sohn, ein Handwerker aus der Luzerner Agglomeration, will Militärdienst leisten, darf aber nicht. Stattdessen soll der junge Mann mit Bluterkrankheit bis zum 37. Altersjahr Wehrpflichtersatz leisten. Fällig dafür sind jedes Jahr drei Prozent des steuerbaren Einkommens, womit über die Jahre ein grosser Batzen zusammenkommt. Dabei ist der vollzeitangestellte Schreiner trotz seiner Hämophilie beruflich nicht eingeschränkt. In seiner Freizeit treibt er zudem viel Sport.

Es geht um das Prinzip der Gleichbehandlung

Die Angelegenheit ist inzwischen bereinigt: Auf Protest der Schweizerischen Hämophiliegesellschaft ist der von der Armee aussortierte, aber dienstwillige Schreiner von der Ersatzabgabe befreit. Das reicht aber weder der Mutter noch Kantonsrat Daniel Piazza. Ihnen geht es ums Prinzip.

«Da es genauso viele Fraktionsvoten dafür wie auch dagegen gab, kamen mir im ersten Moment während der Kantonsratsdebatte Zweifel auf, ob das Anliegen noch eine Mehrheit erhält.»

Daniel Piazza, Motionär und Kantonsrat Mitte

Sie finden es nicht in Ordnung, dass andere Männer mit ähnlich gelagerter Ausgangslage respektive einer Invalidität bis maximal 40 Prozent weiterhin Militärersatzabgaben bezahlen müssen. Unter diese Kategorie fallen weitere Männer mit Geburtsgebrechen, unter anderem auch Personen mit Diabetes.

Fraktionen erkennen zwar Handlungsbedarf, lehnen aber trotzdem ab

Daniel Piazza will die Angelegenheit gesetzlich geregelt haben. Sein im Kantonsrat eingegebenes Postulat hatte im Dezember keine Mehrheit gefunden. Nun ist der Luzerner Kantonsrat am vergangenen Montag mit seiner Motion für eine Standesinitiative durchgekommen.

«Da es genauso viele Fraktionsvoten dafür wie auch dagegen gab, kamen mir im ersten Moment während der Kantonsratsdebatte Zweifel auf, ob das Anliegen noch eine Mehrheit erhält», sagt er im Rückblick gegenüber zentralplus. Unterstützung erhielt er aus der eigenen Fraktion. Weiter betonte Fabrizio Misticoni von den Grünen/jungen Grünen, dass seine Fraktion diesen Vorstoss berechtigt finde. Doch solle grundsätzlich geklärt werden, wie Männer mit unverschuldeten Geburtsgebrechen gerecht behandelt werden können.

Ganz anders bezog Thomas Schärli von der SVP Stellung. Er monierte, dass die Befreiung der angesprochenen Gruppe von der Wehrpflichtersatzabgabe neue Ungleichheiten gegenüber ebenfalls zum Teil abgabepflichtigen Männern mit geistigen, psychischen und körperlichen Behinderungen schaffe. Er sagte: «Man soll in Zukunft darauf achten, dass mehr Personen diensttauglich und nicht dienstuntauglich sind.»

Weder Rechtsanspruch auf Wehrdienst noch auf Befreiung von Abgaben

Er schloss sich damit der Stellungnahme des Regierungsrates an, der vorgängig zur Ratsdebatte beantragt hatte, die Motion abzulehnen. Weil kein Anspruch auf normalen Wehrdienst bestehe, so der Regierungsrat, gebe es konsequenterweise auch keinen Rechtsanspruch darauf, dass Untaugliche keinen Wehrpflichtersatz bezahlen müssten, obgleich sie dies wollten, jedoch nicht zugelassen würden.

«Leute, die im normalen Leben integriert sind, sollen entsprechend gleich behandelt werden wie Menschen, die Dienst machen müssen.»

Josef Schuler, Kantonsrat SP

Ebenfalls ablehnend äusserte sich Kantonsrat Philipp Bucher (FDP): «Es ist zwar aus unserer Sicht nicht ganz in Ordnung, dass Personen, die bereit sind, Militärdienst zu leisten, aber aus Geburtsgebrechen dafür als untauglich erklärt wurden, diesen Dienst am Vaterland nicht leisten dürfen», erklärt er.

Doch habe der Regierungsrat in seiner Motionsantwort aufgezeigt, wie sich betroffene Dienstwillige gemäss einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) trotzdem um einen Dienst ohne Dienstwaffe bewerben könnten. Weil pro Jahr lediglich 11 Personen betroffen seien, relativiere sich das Problem.

SP unterstützt Anliegen, GLP lehnt ab

Gegensteuer gab hingegen Josef Schuler namens der SP-Fraktion. Er entnehme den ablehnenden Voten ein gewisses Unbehagen. Deshalb sei es nun an der Zeit zu handeln. «Leute, die im normalen Leben integriert sind, sollen entsprechend gleich behandelt werden wie Menschen, die Dienst machen müssen.»

Mario Cozzio von der GLP entgegnete, seine Fraktion werde die Motion ablehnen. Einerseits sagte er: «Man kann nicht für eine kleine Gruppe einen Riesenapparat aufbauen.» Andererseits liess er durchblicken, dass es nicht am Kanton Luzern liege, mit einer Standesinitiative Veränderungen herbeizuführen. «Man muss es sich auf nationaler Ebene überlegen, wie man die Kriterien zur Wehrdiensttauglichkeit und -untauglichkeit und die damit verbundene Pflicht zur Wehrdienstabgabe neu schreiben muss.»

Erfolg dank breit zugesicherter Unterstützung

Die Abstimmung fiel dann mit 58 zu 47 Stimmen doch zugunsten des Vorstosses von Daniel Piazza aus. Nun wird die Luzerner Regierung in Bern eine entsprechende Standesinitiative einreichen. Piazza zeigt sich sehr stolz, einen Beitrag geleistet zu haben. Bereits nach Einreichung des Vorstosses sei er von rund einem Dutzend Betroffenen kontaktiert und ermutigt worden dranzubleiben. Einerseits sei er aus seinem näheren Umfeld von Kollegen angesprochen worden, von denen er dies gar nicht gewusst habe. «Es gab andererseits aber auch Betroffene, die ich nicht kenne, die sich bei mir gemeldet haben.»

«Ich bin überzeugt, dass es wie bei vielen anderen Steuern und Abgaben auch bei der Wehrpflichtersatzabgabe möglich ist, eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten gerecht ist und niemanden benachteiligt.»

Daniel Piazza

Das Gegenargument, dass neue Ungerechtigkeiten zulasten von körperlich, geistig oder psychisch behinderten Menschen geschaffen werden, will Daniel Piazza nicht gelten lassen: «Ich bin überzeugt, dass es wie bei vielen anderen Steuern und Abgaben auch bei der Wehrpflichtersatzabgabe möglich ist, eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten gerecht ist und niemanden benachteiligt.»

Auf den Hinweis, dass Standesinitiativen selten im Bundesparlament durchkommen, sagt Daniel Piazza: «Mir ist das bewusst, deshalb werde ich auf unsere Luzerner Bundesparlamentsmitglieder zugehen, damit sie das Anliegen in Bundesbern unterstützen.»

Und er will sogar noch weiter gehen. Wenn das zu wenig gewichtig ist oder nicht aufgenommen werde, ergebe es vielleicht Sinn, wenn eines oder mehrere Mitglieder des National- oder Ständerates aus Luzern selber einen Vorstoss einreichten, damit das Anliegen auf Bundesebene angepackt werden könne. Er hofft gegebenenfalls auch auf Unterstützung aus anderen Kantonen.

Verwendete Quellen
  • Telefon und Mailverkehr mit Motionär Daniel Piazza
  • Motion zur Standesinitiative
  • Antwort des Luzerner Regierungsrates zur Motion
  • Ratsdebatte im Kantonsrat Luzern vom Montag, 27. März
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